arippich hat geschrieben:Christian, ich bin mir nahezu sicher, dass Du Dich irrst.
Zudem schlägst Du einen, für dieses Forum ungewohnt scharfen Ton an, den ich unangemessen finde.
Wie stehst Du da wenn sich herausstellt das Du im Unrecht bist ?
Glaube ich kaum, da meine Erkenntnisse aus Dez. 2008 stammen. Dort hat jemand aus dem Kundenkreis der Tierklinik in
Svolvaer einigen bürokratischen Ärger bekommen, weil er genau so vorgeganen ist. Er ist nämlich beim Übertritt von
Schweden nach Norwegen an einem kleinen Übergang einfach so rübergefahren. Danach wurde er ermittelt und hatte Stress an den
Hacken und wurde belehrt, daß er verpflichtet wäre anzuhalten und an sich auch eine Visitenkarte durch den Schlitz zu werfen hat.
arippich hat geschrieben:Schweden und Norwegen habe ihre Gesetze harmonisiert, was die Haustiereinfuhr angeht, da beide Länder tollwutfrei sind.
Kwierny bringt es auf den Punkt.
Zur Einreise in Schweden stellen wir unseren Hund dem Zoll vor (mit Heimtierpass), zur Wurmbehandlung gehen wir in Norwegen.
Der Tierarzt dort hat das auch noch nie beanstandet.
Ich bin mir sicher, dass ich dies auch so auf einer entsprechenden Seite der norwegischen Botschaft gelesen gabe.
Klar....die Bedingungen....Tolwuttitter + Wurmbehandlung sind bei Norwegen u. Schweden identisch. Darum gings aber auch nicht.
Es ging rein um die Form des Grenzübertritts. Und ist nun mal da richtige Vorgehen, daß zumindest ein Versuch unternommen
werden sollte, die entsprechenden Papiere vorzulegen.
Einfaches Durchfahren ist FALSCH, auch wenn es zu 99,9% keine Konsequenzen nach sich zieht.
Nur darum gehts....nicht mehr....nicht weniger.
arippich hat geschrieben:Ich zitiere mal was die Seite "Norwegen-Portal" zum Thema sagt:
"Sollten Sie über Schweden nach Norwegen einreisen wollen, müssen Sie ihren Tier samt Unterlagen bei der Einreise nach Schweden an der Grenze unaufgefordert vorzeigen.
Die Einreiseanforderungen für Schweden sind die selben wie nach Norwegen, sie brauchen also keine weiteren Vorkehrungen zu treffen.
Die Schwedisch-Norwegische Grenze können sie anschließend frei passieren."
"Schwedenleben meint dazu"
"Transitbestimmungen Schweden – Norwegen:
Die Einfuhr von Hunden ist zwischen den Ländern Norwegen und Schweden "frei". Bereisen Sie beide Länder, so benötigen Sie jeweils die Hunde-Einfuhrgenehmigung des Landes, das Sie zuerst bereisen." - Wobei das mit der Einfuhrgemigung inzwischen entfallen ist, früher mußte man eine solche nei Landwirtschaftsministerium in Schweden beantragen.
Schöne Zitate, nur aus dem was wir nachgefragt haben und anhand eines konkreten Falles belegen können faktisch falsch.
Nochmals, daß 99.9% nix passiert heisst noch lange nicht, daß es RICHTIG ist.
Gruß
Christian