Hund und Fähre mehrere Fragen

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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Gudrun » Sa, 07. Jan 2017, 15:00

Eure Ausweise reichen. Natürlich müssen Sie gültig sein.
Gudrun
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon ChristianAC » Mo, 09. Jan 2017, 9:25

Rapakiwi hat geschrieben:Kläre im Vorfeld, ob Dein TA den Hund beim Abstempeln des Heimtierausweises dabei haben möchte oder er Dir glaubt, dass Du ihn zuhause entwurmst. Beim Mittel ist wichtig, dass es gegen Bandwürmer wirkt.


Die Einnahme der der Wurmkur sollte in Beisein des Tierarztes passieren, ansonsten begeht der Tierarzt rein rechtlich
eine Urkundenfælschung.

Nur so am Rande bemerkt.

Rapakiwi hat geschrieben:Die Identifikation des Hundes würde durch ein Chiplesegerät erfolgen. Ich habe es allerdings noch nie erlebt, dass solch ein Gerät an den Hund gehalten wurde. Egal, wichtig ist, dass Euer Hund über den Chip zu identifizieren wäre, wenn der Zoll es wollte.


Er MUSS über Chip identifizierbar sein. Tætowierung reicht nicht mehr und bei Einreise in Olso wird der Chip kontrolliert.
Hirtshals, Larvik, Langesund hængt nen bischen nach Ankunftzeit, Wetterlage und Lust des Zollbeamten ab, nach
draussen zu kommen.

Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.


Hier gab es eine kleine aber sehr entscheidende Ænderung seit 01.01.2017. Egal wie....die Frist ist nun IM AUSLAND
einzuhalten. Damit fallen zB. kurze Shoppingtrips mit Hund von Norwegen nach Schweden aus. HIer konntest du
frueher schon die Wurmkur in Norwegen bestaetigt einwerfen und hast so die Frist der 24h bei Wiedereinreise einhalten
koennen. Dies geht seit 01.01.2017 nicht mehr. Nun MUSS die Frist im Ausland eingehalten werden, dh. nach Verlassen
von Norwegen heisst es Tierarzt suchen und nach fruehesten 24h kann es wieder zurueck gehen.


Mvh

Christian
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Alexander Y4u » Di, 10. Jan 2017, 9:20

Hallo,

da habe ich zur Sicherheit eine kleine Frage noch.

Die grüne Karte ist für Norwegen nicht erforderlich richtig?:

https://www.huk24.de/start_selfservice. ... docid=4658

Dankeschön
Alexander Y4u
 
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Kumulus » Di, 10. Jan 2017, 9:31

Alexander Y4u hat geschrieben:Die grüne Karte ist für Norwegen nicht erforderlich richtig?:


Nein, die grüne Versicherungskarte brauchst du nicht.

Viel Freude bei der Vorfreude
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Kumulus
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon EuraGerhard » Di, 10. Jan 2017, 10:20

Alexander Y4u hat geschrieben:Ausweise muss ich mal schauen... Reisepass ist unnötig?

Falls Du damit den Reisepass für den Menschen meinst, nicht den Hund: :wink:

Der ist unnötig, ein Personalausweis reicht. Gültig muss er halt sein.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Alexander Y4u » Di, 10. Jan 2017, 10:56

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Alexander Y4u
 
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon ChristianAC » Di, 17. Jan 2017, 11:48

Kleine Ergænzung am Rande.

Bei Veileder des Mattilsynet findet sich am Ende der Text fuer Hunde:

Behandlingen må skje i det landet hunden befinner seg i før den kommer til Norge.


Dies ist etwas verwirrend speziell fuer, die die aus Deutschland kommen und die Fæhre ueber Hirtshals nehmen.
Wørtlich genommen muesste man damit einen Tierarzt in Dænemark aufsuchen.

Hier die Antwort vom Mattilsynet dazu:

Den formuleringen er benyttet for at det skal være klart at man ikke kan foreta behandling i Norge for så å returnere til Norge innen 5 dager (uten ny behandling). Kravet om at behandlingen må foretas i løpet av 24 - 120 timer før innreise til Norge ligger fast, men behandlingen må altså gjennomføres i et av de landene dyret har oppholdt seg i før innreise til Norge.
Det anbefales imidlertid å gi en ny behandling innen 28 dager etter siste behandling, dersom hunden skal oppholde seg i Norge etter innreise. Jo lenger tid det har gått innenfor de 1-5 dagene etter behandling, desto viktigere er det å ta en ekstra behandling innen 28 dager.
Hunder kan smittes på nytt kun kort tid etter behandling. Det tar om lag 28 dager etter at en hund (eller rev) blir smittet til de selv kan spre smitten videre.

Vennlig hilsen Siri, veterinær i Mattilsynet.


Was aber weiterhin als wichtigste Ænderung bedeutet, dass kurzfristige Shoppingtrips nach Schweden oder so damit
ausfallen, sofern man nicht auf Basis der 28 Tage-Regel die Wurmkur verabreicht.

Mvh

Christian
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Alexander Y4u » Mi, 18. Jan 2017, 22:24

Wørtlich genommen muesste man damit einen Tierarzt in Dænemark aufsuchen.

Wie? Weshalb? Komme jetzt nicht richtig mit.
Was soll man genau den jetzt machen?
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Rapakiwi » Mi, 18. Jan 2017, 22:43

Du willst doch direkt von Deutschland nur durch Dänemark direkt zur Fähre fahren? Dann vergiss diesen Hinweis einfach, das ist für Dich nicht relevant.

Du machst es so, wie im Vorfeld beschrieben. Die Wurmkur lässt Du Dir spätestens 24 h vor der Einreise nach Norwegen bei Deinem TA bestätigen.
Ha det bra
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Alexander Y4u » Do, 19. Jan 2017, 6:00

Ja genau einfach Deutschland Norwegen
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon ChristianAC » Do, 19. Jan 2017, 9:04

@Rapawiki

So einfach würde ich das nicht vom Tisch wischen, denn der Hinweis ist gerade für die Tour durch Dänemark
relevant.

Der Veileder des Mattilsynet weist seit der Ânderung vom 01.01.2017 daraufhin, dass der Tierarztbesuch in dem Land
sein muss, was zuletzt besucht wurde bevor man nach Norwegen kommt. Rein formal nach diesem Wortlaut ist dies
nun mal Dänemark.
Wie gesagt....die Änderung ist ganz frisch vom 01.01.2017 mit diesem Text. Ist leicht zu überlesen, da die Frist mit 24-120h
gleich geblieben ist, aber sie birgt eine wirklich entscheidende Änderung in sich.
Vor dem 01.01.2017 konntest du die Wurmkur auch bereits in Norwegen einwerfen, wenn du nur mal kurz (s. Hinweis
Shoppingtour nach Schweden) Norwegen verlassen hast und am gleichen Tag wieder zurück gekommen bist.
Dies geht jetzt nur noch, wenn die Wurmkur gemäss der 28 Tage-Regel in dokumentierten regelmässigen Abständen
verabreicht wird.

Für diejenigen, die mit ihrem Tier Dänemark nur zwecks Durchreise nach Hirtshals passieren, empfehle ich den obigen
Text er Veterinärin vom Mattilsynet so kopieren und auszudrucken.
Die Zöllner sind nicht immer auf dem neuesten Stand der Ausführungsbestimmungen, was man Ihnen auch nicht
vorwerfen kann.
Triffst du also auf einen Zöllner, der den neuesten Text schon gelesen hat und sich wortgetreu daran hält, dann hängst
du erstmal in Kristianssand, Larvik od. Langesund fest.

Deshalb meine Nachfrage beim Mattilsynet und die Klarstellung der Veterinärin.

Also Wurmkur weiterhin in Deutschland in verlangter Frist verabreichen und den obigen Text als Kopie zur Hand haben.

Mvh

Christian
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Alexander Y4u » Do, 19. Jan 2017, 9:40

Danke für die Antwort.

Welcher Text ist jetzt genau gemeint?
Würde der wirklich auch so aushelfen, falls der Zöllner es so verlangt?

Gruß
Alexander Y4u
 
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon ChristianAC » Do, 19. Jan 2017, 10:08

In Bezug auf:
Behandlingen må skje i det landet hunden befinner seg i før den kommer til Norge.


die Antwort vom Mattilsynet:

Den formuleringen er benyttet for at det skal være klart at man ikke kan foreta behandling i Norge for så å returnere til Norge innen 5 dager (uten ny behandling). Kravet om at behandlingen må foretas i løpet av 24 - 120 timer før innreise til Norge ligger fast, men behandlingen må altså gjennomføres i et av de landene dyret har oppholdt seg i før innreise til Norge.
Det anbefales imidlertid å gi en ny behandling innen 28 dager etter siste behandling, dersom hunden skal oppholde seg i Norge etter innreise. Jo lenger tid det har gått innenfor de 1-5 dagene etter behandling, desto viktigere er det å ta en ekstra behandling innen 28 dager.
Hunder kan smittes på nytt kun kort tid etter behandling. Det tar om lag 28 dager etter at en hund (eller rev) blir smittet til de selv kan spre smitten videre.

Vennlig hilsen Siri, veterinær i Mattilsynet.
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon Rapakiwi » Do, 19. Jan 2017, 12:46

ChristianAC hat geschrieben:@Rapawiki
So einfach würde ich das nicht vom Tisch wischen, denn der Hinweis ist gerade für die Tour durch Dänemark
relevant.


Kann er ja gar nicht, da man es dann nicht schafft, den Hund mindestens 24 h vorher zu entwurmen. Das hat mir eben auch ein Anruf beim norwegischen Konsulat bestätigt, dass die Entwurmung -wie vorher auch- in Deutschland innerhalb der angegebenen Fristen erfolgen muss. Und norwegische Texte für die Zollbeamten, so das Konsulat, bräuchte man auch nicht mitzunehmen.

Liest man das alles hier, könnte man meinen, es wäre schwer, mit einem Hund nach Norwegen einzureisen. Das ist es definitiv nicht. Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung besitzen und 24-120 h vorher (diese Frist ist wichtig) mit einem Präparat, das auch gegen Bandwürmer wirkt, behandelt worden sein. Dies alles muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein, der dem Zollbeamten bei Einreise vorzulegen ist. Mehr gibt es zu einer Einreise aus D mit Hund nach N nicht zu schreiben. Vielleicht noch, dass auf meinen vielen Reisen mit unseren drei Hunden nach N nicht ein einziger Zöllner übereifrig oder unfreundlich gewesen ist oder sich auch nur ansatzweise ein Problem abgezeichnet hat.
Ha det bra
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Re: Hund und Fähre mehrere Fragen

Beitragvon ChristianAC » Do, 19. Jan 2017, 14:39

@Rapawiki

Auch die Erde in Norwegen dreht sich weiter. Wie es vor 10 Jahren und auf allen deinen vielen Reisen war, ist zwar
eine nette Erfahrung, aber trotzdem gelten nun mal die Ænderungen seit dem 01.01.2017.

Das Mattilsynet hat darauf explizit hingewiesen, sowohl auf der Webseite als auch bei Facebook.

Und wenn man dem Wortlaut der neuen Vorschrifft folgen wuerde, so bedeutet dies einen mindest 24h-Aufenthalt in
Dænemark. GENAUSO wie es jetzt fuer Kurztrips nach Schweden bzw. Russland gilt (als direkt angrenzende Nachbarn)

Genauso war bei den Zollbeamten lange nicht bekannt, dass seit einer gewissen Weile Katzen KEINE Wurmkur mehr
benøtigen. Hier war es sehr hilfreich den entsprechenden Gesetzestext mit der neuesten Ausfuehrungsverordnung zur Hand zu haben.

Aber das kann jeder fuer sich selbst und sein Tier entscheiden.

Mvh

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