Hallo Aria.
Ich møchte ergænzen, dass man bedenken muss, dass seit diesem Jahr die Vorschriften, was die Aufenthaltserlaubnis betrifft, geændert wurden.
Man beantragt keine Aufenthaltserlaubnis mehr, sondern "registriert" sich bei der Polizei. Zunæchst im
Internet, und anschliessend geht man persønlich
zur betreffenden Polizeistation.
Wobei die Anforderungen, um sich registrieren zu kønnen, æhnlich sind wie vorher.
Hier steht das ganz genau.
Fuer EU-/ EWR-Buerger ist das eigentlich relativ easy. Als Familienmitglied kannst du dich ohne weiteres bei der Polizei registrieren. Dem sollte eigentlich nichts im Wege stehen.
Die Registrierung wird auch seit diesem Jahr direkt von der Polizei bearbeitet und muss nicht erst noch irgendwohin geschickt werden, wo dann entschieden wird. All das ist heutzutage eine Sache von wenigen Tagen. Manche haben die Registrierungsbestætigung sogar gleich mit bekommen.
Ulrike44 hat geschrieben:Soweit ich weiß, stimmt das auch mit den sechs Monaten unregistriertem Aufenthalt,...
Ist so nicht ganz richtig. Man kann sich als Arbeitsuchender bis zu 6 Monate im Land aufhalten, ja - aber nicht unregistriert. Es gibt sogar eine regelrechte Meldepflicht!
EØS-borgere som er arbeidssøkende i Norge skal melde seg som arbeidsøkende hos politiet senest innen tre måneder fra innreise. Det er krav at du skal dokumentere at du har meldt deg som arbeidssøkende hos NAV. Du kan forhåndsregistrere dine opplysninger via registreringsløsningen på nett med påfølgende personlig oppmøte hos politiet for ID-kontroll. Du har da rett til å oppholde deg i Norge i seks måneder.
(Steht auch alles in dem oben verknuepften Link.)
So, aber nun zu den Eingangsfragen:
Mit dem Umzugsgut muesst ihr durch "rot" fahren und die Einfuhr deklarieren.
Das Formular RD-0030 findest du
hier.
Weitere Infos vom Zoll bezgl. des Umzugs nach Norwegen findest du
hier.
Um die Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist es ratsam, auch eine Liste ueber das Umzugsgut anzufertigen.
Was das Fahrzeug betrifft, wirst du keine guten Karten haben.
Wenn du im Rahmen der Familienzusammenfuehrung einwanderst, deine Frau Norwegerin ist mit einem festen und unbefristeten Arbeitsvertrag (Probezeit von 6 Monaten zæhlt hier
nicht als Befristung!), dann kønnt ihr wohl kaum glaubhaft machen, dass ihr euch (bzw. du) nur befristet im Land aufhalten wollt. Denn dein Familienmittelpunkt wird Norwegen sein, wenn deine Frau hier lebt und arbeitet und nicht mehr im Ausland.
Hier ist die Vorschrift zur Einfuhr und Verwendung von im Ausland registrierten Fahrzeugen.
Beachte vor allem § 3 und § 4!
Paar Auszuege von toll.no:
Bestemmelsen tar sikte på familiemessig tilknytning utenfor Norge. Hvis vedkommende har etablert nytt hjem med ektefelle og/eller barn i Norge, vil det være et tungtveiende moment mot at vedkommende fortsatt kan sies å ha sin familiemessige tilknytning til utlandet.
En person anses som hovedregel å ha midlertidig opphold i Norge når hans/hennes opphold ikke skal overstige 1 år fra innreisetidspunktet. Vedkommende må til enhver tid kunne dokumentere at oppholdet ligger innenfor en periode på 1 år. Dokumentasjonsplikten oppstår på innreisetidspunktet. I disse tilfellene er det ikke nødvendig å søke tollvesenet om kjøretillatelse. Dokumentasjonen må være tilfredsstillende iht. § 8, se kommentarer under. Relevant dokumentasjon i disse tilfellene kan for eksempel være: arbeidskontrakt i Norge, innvilget permisjonssøknad fra arbeid i utlandet, studieplass i Norge. Prøvetid regnes ikke som midlertidig arbeidsforhold. Dokumentasjonen må være tidsbegrenset til under 1 år.
Det kan i henhold til forskriftens § 4 annet ledd unntaksvis søkes om kjøretillatelse dersom oppholdet forlenges med ytterligere 1 år...
Ohne die Bestimmungen zur midlertidig kjøretillatelse werten zu wollen, ob das gut oder schlecht ist - auf jeden Fall sind sie aber ziemlich klar definiert. Und auch, wenn es diesbezueglich immer wieder mal Ænderungen gibt (wie neulich, was das Fahren von auslændischen Mietwagen in Norwegen betrifft...), der "normale Einwanderer" wird um's Verzollen des eigenen Fahrzeugs nicht drumrum kommen.
Wie gesagt, wenn du ggue. dem Zoll glaubhaft machen kannst, dass du dich nur ein Jahr in Norwegen aufhalten wirst, und dann wieder zurueck gehst, dann wære eine midlertidig kjøretillatelse møglich. Aber unter deinen Voraussetzungen (norwegische Ehefrau mit unbefristetem Arbeitsvertrag in Norwegen...) sieht das wohl eher schlecht aus.