Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

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Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon RiCoNa » So, 01. Jul 2018, 18:05

Hei sammen!

Ich habe viel über die Anmeldung / Registrierung und Jobsuche im Forum gelesen. Nun meine Frage: meinen Job bringe ich mit, da ich als freiberufliche Texterin im Marketing von jedem (am Netz angeschlossenen) Ort aus mit dem Laptop arbeiten kann. Wie ist das mit der Registrierung bei der Politi, wenn ich die Arbeit mitbringe und mich praktisch samt Freiberuflichkeit "ummelde"? Gibt es in Norwegen sowas wie Freiberufler oder zählt das alles unter Selbstständige? Eine Gewerbeanmeldung im eigentlichen Sinne ist für mich nicht relevant, da ich kein Gewerbe, sondern eben eine Freiberuflichkeit ausübe. Darüber habe ich bisher noch in keinem Leitfaden etwas gefunden und auch mein Steuerberater in Deutschland hat ingen anelse im internationalen Steuerrecht. Gibt's hier vielleicht jemanden, der bereits mit seiner Arbeit nach Norge eingewandert ist und weiß, wie das mit der Ummeldung abläuft? Erstmal haben wir keine Eile. Wir sind seit einem Monat in Norge und haben aber eine deutsche Meldeanschrift sowie die Steuerpflicht in Deutschland. Da das Steuerrechtliche aber nach 183 Tagen keine Gültigkeit mehr hat und ich mich entscheiden muss, will ich vorab so viele Informationen wie möglich sammeln und alles richtig machen. Nachweise zu den Einkünften habe ich vom deutschen Finanzamt für alle Jahre meiner Tätigkeit, von daher ist eine Vorlage bei der zuständigen Behörde (dass wir uns versorgen können) machbar. Einen norwegischen Mietvertrag - erstmal für ein halbes Jahr - in einem Ferienhaus haben wir ebenfalls. Damit der Beitrag nicht zu lang wird, schließe ich hier erstmal. Mich beschäftigen einige Fragen, die aber nach und nach kommen und vielleicht, wenn ich mich durch die Forenbeiträge wühle, auch teilweise schon beantwortet sind.

Ha en fin dag,
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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon norwegenbus » Mo, 02. Jul 2018, 9:59

Hei ,
soweit ich weis , laufen Freiberufler unter Selbständige. Ich hab mein Gewerbe jedoch über eine "as" geregelt, hat halt unter anderem den Vorteil, daß die Haftung beschränkt ist und hat nicht soviel gekostet ....Steuern macht die regnskapselskap , was auch nicht so teuer ist und Vorteile wie digitale Aktenaufbewarung mit sich bringt .

Anmelden in N über ein Ferienhaus könnte - je nach Region - spannend werden. Manche akzeptieren keine feriebolig als Wohnsitz ...

Hilsen
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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon RiCoNa » Mo, 02. Jul 2018, 10:51

Hei,

alles klar. Da erkundige ich mich mal direkt bei der AHK wegen Freiberufler und / oder Selbstständiger. Das mit der AS klingt interessant. Also mit dem Ferienhaus, das steht nicht in einem Ferienhausgebiet, sondern in einer normalen Wohnsiedlung auf einem separaten im Privatbesitz befindlichen Grundstück. Der Mietvertrag läuft halt auf Feriebolig, da dieser einfacher als der klassische Mietvertrag ist. Wenn es nicht akzeptiert wird von der Behörde, ließe sich der Kontrakt sicherlich problemlos auf einen "normalen" Mietvertrag abändern.

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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon ChristianAC » Mi, 04. Jul 2018, 9:14

Moin

Die nächste Frage, die sich stellen sollte.......als Freiberufler.....

Hast du genug Einnahmen, um die finanziellen Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt in Norwegen zu erfüllen?

Stichwort ist hier das Grunnbeløp, was jedes Jahr zum 01.Main angepasst wird. Ich lasse mal jetzt bewusst deinen
Partner in der Kalkulation ausser vor (zusammen wirds etwas billiger aber mit alleiniger Rechnung seit ihr auf der
sicheren Seite).

Schaffst du 2G (G=aktueller Grunnbeløp) im Jahr zu verdienen. 1G sind seit 01.05.2018 96883kr (gestiegen von 93634)

Schaffst du das nicht.....wirds ungleich komplizierter, denn dann ist dieses "Einkommen" über Eigenkapital nachzuweisen.

Mvh

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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon RiCoNa » Mi, 04. Jul 2018, 10:28

Hei Christian,

die Voraussetzungen erfüllen wir, der Nachweis ist über mein Steuerbüro in Deutschland auch kein Problem und kann für die letzten 7 Jahre lückenlos erbracht werden. Einkommenstechnisch gibt's keine Probleme. Meine Tätigkeit im Online Marketing ist nicht anhand des Einkommens, sondern anhand der Tätigkeit (von zu Hause aus am PC) als freiberuflich und nicht als selbstständig eingestuft. War in D. eine steuerliche Regelung mit Vorteil, da damit die Gewerbesteuer entfallen ist ;)
Wie ich Deinem Beitrag entnehme, ist die gemeinsame Veranlagung günstiger als die alleinige - die einzelne aber sicherer als die gemeinsame? Auf jeden Fall - Voraussetzungen erfüllt, Level geschafft :)

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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon ChristianAC » Mi, 04. Jul 2018, 11:32

Nein......das entnimmst du falsch.....

Nur weil du von "mein Mann und ich" schreibst, muss das in der heutigen Welt noch lange nicht heissen,
dass ihr verheiratet seit.

Bei verheiratet bzw. als samboer anerkannte Lebensgemeinschaft sollten meiner Erinnerung nach für bei zusammen
3G als Basis reichen. Ich hatte auf 4G kalkuliert, wo mit du auf jeden Fall auf der sicheren Seite wärst.

Damit wäre die Basis für eine P-Nummer und damit auch die norwegische Krankenkasse / Folketryggden gelegt.
.....wobei das nur das gesetzlich verlangte Minimum ist.

Selbst 4G sind zum Leben zu wenig.....zum Sterben zu viel für ein Leben in Norwegen.

Auf die Einstufung ob nun selbstständig oder freiberuflich.....diese Begriffe kennt Norwegen so in der Form nicht.....
und ist dem UDI auch schlicht egal. Es zählt nur, was als finanzielle Lebensbasis an Kohle rauskommt.

oder auf Neuhochdeutsch......hinten kackt die Ente.

Mvh

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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon RiCoNa » Mi, 04. Jul 2018, 13:25

Nein, verheiratet sind wir nicht. Dadurch wäre dann eh die Einzelveranlagung relevant, gehe ich von aus.
"Hinten kackt die Ente" stimmt :) Aber unsere Ente trägt Windel und packt alles in Sack und Tüten. Wir sind bereits in Norwegen, kennen also die Preise und Lebenshaltungskosten, zahlen normale Miete, kaufen ein und bezahlen unsere Krankenversicherungen in Deutschland privat. Also die Kostenfrage ist damit geklärt und ich stimme Dir zu: 4G würden wirklich nicht reichen. Wäre meine Tätigkeit schlechtlaufend, würde ich über eine Mitnahme nicht nachdenken. Da es sich seit 7 Jahren bewährt hat und die Mindestanforderungen für ein selbstfinanziertes Leben in Norwegen übererfüllt, steht eine andere Tätigkeit für mich außer Frage ;)

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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon ChristianAC » Mi, 04. Jul 2018, 13:39

RiCoNa hat geschrieben:Nein, verheiratet sind wir nicht. Dadurch wäre dann eh die Einzelveranlagung relevant, gehe ich von aus.



Ähhhh nøøø. Nicht zwingend. s.Samboer .:-) Wenn ihr schon in Norwegen lebt, muss ich euch ja nicht erklären was das ist.

Und.....EInzelveranlagung.....ist so deutsch.....in Norwegen angekommen gedanktlich seit ihr noch nicht....

Mvh

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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon RiCoNa » Mi, 04. Jul 2018, 14:07

Daran arbeiten wir gerade … am gedanklich ankommen :) Jetzt sind wir erstmal körperlich angekommen und finden uns langsam rein. Mit Samboer beschäftige ich mich in den nächsten Tagen mal ausführlicher, takk für den Tipp. Bisher habe ich das nur mit dem Erbrecht für nichteheliche Lebenspartner in den Zusammenhang gestellt, weil es da am häufigsten Anwendung findet. Was das Steuerrechtliche und Co. angeht, das überlasse ich einem Experten. Ohne Steuerberater ging es in Deutschland nicht und wird auch in Norge nicht gehen.
Das wir nicht jede Bezeichnung und norwegisch spezifische Regelung kennen, ist denke ich, 6 Wochen nach unserer Ankunft kein Weltuntergang. Darum frage ich ja, damit ich die Besonderheiten kennenlerne und mich darin einfinden kann.
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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon trd » Mi, 04. Jul 2018, 18:57

RiCoNa hat geschrieben:Meine Tätigkeit im Online Marketing ist nicht anhand des Einkommens, sondern anhand der Tätigkeit (von zu Hause aus am PC) als freiberuflich und nicht als selbstständig eingestuft.

Da Du Deine Dienstleistung zukünftig aus Norwegen erbringst, müsstest Du es m.E. steuerlich korrekt auch in Norwegen versteuern. Insofern wäre es zu überlegen, ob eine Beibehaltung eines Wohnsitzes in Deutschland nicht doch sinnvoller ist.
Alternativ doch Gewerbe anmelden (ist mir eh nicht ganz klar, was an Online Marketing freiberuflich ist (da m.E. nicht kreativ), aber das ist ein anderes Thema).
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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon ChristianAC » Do, 05. Jul 2018, 7:15

@trd
Der eingetragene Wohnsitz ist für die Steuer auf Dauer nicht relevant.

Die Frage ist eher wo hält man sich die Hauptzeit des Jahres, spricht mehr als 185 Tage, auf.

Darauf ergibt sicht formaljuristisch das Land wo man steuerpflichtig ist.
Das wird einem dann früher oder später auch von den norwegischen Behörden mehr oder minder freundlich erklärt werden

:D 8) :D 8)
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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon RiCoNa » Do, 05. Jul 2018, 9:23

Hei. Ja, ich werde zukünftig in Norwegen versteuern, da ich ja hier leben werde. Einen deutschen Wohnsitz beibehalten ist eine Übergangslösung, auf Dauer aber kontraproduktiv (sind ja auch Kosten). Wenn ich zweimal im Jahr, wenn überhaupt nach Deutschland fahren sollte, brauche ich dort keine Wohnung und wie ChristianAC richtig sagt, zählt die 185 Tage Regelung und damit fällt der feste Wohnsitz in D. sowieso weg.
Was an Online Marketing freiberuflich ist? Ich übe eine Tätigkeit in der Textgestaltung aus und bin Autor = freiberuflich. Und ja, das fällt unter die kreativen Berufe - ohne Kreativität ist dieser Job nicht machbar ;) Es ist kein Gewerbe und keine selbstständige Tätigkeit, da ich A) Auftragsarbeit erledige und B) keinen Gewerbesitz im eigentlichen Sinne habe.

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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon RiCoNa » Fr, 13. Jul 2018, 19:38

Zum Thema anmelden mit Mietvertrag in einem Ferienhaus habe ich eine Information gefunden. Generell ist es möglich, wenn sich das Ferienhaus nicht in einer reinen Ferienhaussiedlung oder auf einem Campingplatz befindet. Das Haus ist das Zweithaus einer Familie, die es eben samt großem Grundstück als Ferienhaus vermietet. Es steht in einer "normalen" Straße mit ausschließlich Wohnhäusern. Es ist keine Ferienanlage und erfüllt damit die Bedingungen, die für einen Wohnsitz mit Meldeadresse in Norwegen gegeben sein müssen. Wenn jemand noch einen anderen Gedanken oder vielleicht sogar eine eigene Erfahrung hat, ich freue mich immer über konstruktive Tipps. Falls ich mit meiner Recherche falsch liege, lasse ich mich auch gerne korrigieren. Ich habe die Info in einem Portal über Norwegen gefunden.

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Und wieder was vergessen: Ist zwar aus Österreich, aber kennt jemand von euch die Publikation? Ich frage mich nur gerade, wie viele Informationen auf 18 Seiten wirklich stehen können :?:
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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon Særling » Fr, 13. Jul 2018, 19:42

Das hört sich so an als ob das Haus also grundsätzlich als "helårsbolig" (=Ganzjahreswohnhaus) deklariert ist.
Unter dieser Voraussetzung wäre es natürlich vollkommen in Ordnung dort auf Dauer zu wohnen.
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Re: Auswandern mit freiberuflicher Tätigkeit

Beitragvon RiCoNa » Sa, 14. Jul 2018, 9:40

Der Mietvertrag läuft auf Ferienhaus, aber es ist das Zweithaus der Familie. Für reine Urlaube - also mal ein oder zwei oder drei Wochen - wird es gar nicht vermietet. Die Familie vermietet es ausschließlich für mehrere Monate. Ich denke auch, dass es sich um ein helårsbolig und nicht um ein fridagsbolig handelt. Super, danke für Deine Antwort!
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