Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon Gudrun » Mo, 07. Nov 2016, 9:19

Gibt es da nicht irgendwelche Beschränkungen beim fahren eines deutschen Autos, wenn man seinen Wohnsitz in Norwegen hat? Wurde mal hier im Forum diskutiert.

Grüße Gudrun
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon trd » Mo, 07. Nov 2016, 9:56

tyskenser hat geschrieben:okay, noch eine idee.
den wagen in deutschland ( bei freunden ) angemeldet und versichert lassen, und ihn dann von diesen freunden im rahmen einer urlaubsfahrt ( mit rückflug ) nach norge bringen lassen. dann haste zeit dich mit der lage im norden und den kosten zu befassen.

Jetzt wird es abenteuerlich ... wenn Du das machst wird es teuer, wenn Du erwischt wirst.
Einzig legale Variante ist ein befristeter Vertrag auf ein Jahr, dann kannst Du Dein Auto mitnehmen.
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon tyskenser » Mo, 07. Nov 2016, 10:55

trd hat geschrieben: Jetzt wird es abenteuerlich ... wenn Du das machst wird es teuer, wenn Du erwischt wirst.
Einzig legale Variante ist ein befristeter Vertrag auf ein Jahr, dann kannst Du Dein Auto mitnehmen.


verstehe ich nicht ganz. was ist daran abenteuerlich ?
wenn jemand ( freunde oder bekannte ) dein auto in deutschland nutzt oder nur unterstellt ist es dein problem.
in der zeit kann man ( ohne auto ) ja erstmal die lage in norge bewerten. sollte man dann das eigene auto aus deutschland nach norge holen wollen, ist es um einiges billiger wenn es noch zugelassen und versichert ist. und es aus eigener kraft nach norge kommt. also nicht abgemeldet und auf einem hänger oder so. dann zum zoll damit, am besten mit fährticket oder zollbescheid von der einreise und das teil hier anmelden.
dabei spielt es dann keine rolle, ob man selbst zu seinem auto fliegt, oder es sich "bringen" lässt.
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon Gudrun » Mo, 07. Nov 2016, 11:03

Dann war das ein Missverständnis. Ich zumindest hatte Deinem Vorschlag entnommen, dass das Auto in D versichert und angemeldet ist, aber in N gefahren werden soll. Wenn Du es so gedacht hast, dass das Auto in D nicht gleich verkauft, sondern "geparkt" werden soll, dann meine ich geht das.

Grüße Gudrun
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon trd » Mo, 07. Nov 2016, 11:22

Gudrun hat geschrieben:Dann war das ein Missverständnis. Ich zumindest hatte Deinem Vorschlag entnommen, dass das Auto in D versichert und angemeldet ist, aber in N gefahren werden soll.
Grüße Gudrun

Genau so habe ich das auch verstanden.
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon tyskenser » Mo, 07. Nov 2016, 11:45

okay, dann haben wir es jetzt. *freu*
das auto soll erstmal nur in deutschland verbleiben und das versichert und angemeldet. ich kenne mich aber nicht aus mit zeitbegrenzten varianten und ob das evtl. auch sinn macht.
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon Norge2.0 » Fr, 02. Dez 2016, 19:50

Vielen Dank nochmal für eure Ideen und Anregungen :-)
Es ist ja noch eine Weile hin, ich schau mal wie der Rest so läuft und entscheide dann, wenn es soweit ist.

Liebe Grüße
Melanie
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon Auf Reisen » Di, 04. Apr 2017, 23:44

Ich hoffe es ist nicht schlimm, aber ich würde diesen Thread gern noch einmal "hochkramen", weil ich mein Auto nach dem Umzug aus Kostengründen auch (zuerst einmal) mitnehmen möchte! Nach ausführlichem Durchforsten des Forums konnte ich hierzu leider nichts informatives finden.... ;)

Ich hatte diese Problematik im Ansatz schon einmal, da ich - vor längerer Zeit inzwischen schon - in Trondheim für 2 Semester studiert habe und mein Auto dort auch für knapp ein Jahr mitgenommen hatte. Natürlich, das war nur vorübergehend, aber letztendlich wurde ich dort wirklich nie kontrolliert, ob in einer Polizeikontrolle oder von Amts wegen.

Welche Möglichkeiten gibt es denn realistischerweise im Rahmen einer Übergangszeit mit deutschem Auto; wäre das nur der nachweisbare befristete Arbeitsvertrag?

Und wie sieht es aus mit Lösungen, bei denen ich nicht der Besitzer des Autos bin, z.B.:

1. Geleast durch mich (in Deutschland)?
2. Geleast durch eine andere Person (in Deutschland)?
3. Besitzer (Fahrzeugbrief und -schein ohne meinen Namen) bin nicht ich?
4. Geleast vor Ort in Norwegen?

Oder gibt es diesbezüglich gar keine Möglichkeiten?

Besten Dank,
Patrick
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon ChristianAC » Mi, 05. Apr 2017, 7:46

Dann darfst du das Auto nicht fahren.

Du kannst es dir schönreden wie du willst. Du bewegst dich damit ausserhalb des Gesetzes.

Hier stehen klar die Regeln

Und ermutigen da irgendwas zu mauscheln wird dich niemand hier.

Mvh

Christian
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon tyskenser » Mi, 05. Apr 2017, 7:53

Auf Reisen hat geschrieben:4. Geleast vor Ort in Norwegen?


klingt für mich nach der einzigen möglichkeit, da dann das auto ein norweg. schild hat und hier zugelassen ist.
schau aber auch gerne nach denneben kosten wie versicherung ( pflicht ! ! ! ) und steuern ( muss man die bei einem geleasten auto bezahlen oder ist die inkl. weil man ja nicht besitzer ist ? )

in norge gibt es auch immer mehr teil-auto-möglichkeiten. das macht evtl sinn in grösseren städten.


ansonsten muss ich auch davon abraten, irgendwas ausserhalb der regeln zu versuchen.
habe da selbst unschöne erfahrungen mit dem zoll gemacht.
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon muheijo » Mi, 05. Apr 2017, 17:49

Auf Reisen hat geschrieben:Und wie sieht es aus mit Lösungen, bei denen ich nicht der Besitzer des Autos bin, z.B.:

1. Geleast durch mich (in Deutschland)?
2. Geleast durch eine andere Person (in Deutschland)?
3. Besitzer (Fahrzeugbrief und -schein ohne meinen Namen) bin nicht ich?
4. Geleast vor Ort in Norwegen?


1 - 3 scheiden definitiv aus, selbst wenn das Auto auf den Bundespräsidenten zugelassen ist. Du erweiterst lediglich den Kreis der Involvierten im Fall des Falles. Das muss auch nicht einmal eine Kontrolle sein (die es sehr wohl gibt, ich kenne jedenfalls eine Person, die erhebliche Probleme bekommen hatte, obwohl sie glaubte, alles richtig gemacht zu haben); ein unverschuldeter Unfall kann schon reichen.

Gegen 4 dürfte wohl nichts sprechen.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon Auf Reisen » Mo, 10. Apr 2017, 3:35

Und der befristete Vertrag (unabhängig von der Länge)?
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon tyskenser » Mo, 10. Apr 2017, 8:01

befristet ? unabhängig von der länge ? ? ? ein hybrid-vertrag ?
es gibt ausnahmen ( bis zu zwei ? jahren ) von der regel, alles darüber ist gegen die regeln.
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon Særling » Mo, 10. Apr 2017, 9:41

Wie tyskenser schon schreibt, es geht (ausnahmsweise!) bis maximal 2 Jahre mit einem befristeten Vertrag.
Darüber hinaus ist es ohne Ausnahme nicht möglich.
Aber bereits für alles was über 1 Jahr hinaus geht, gelten weitere Formalitäten, Anträge müssen gestellt werden, etc..

Und: Die Befristung muss bereits bei der Einreise und jederzeit danach (bis zum erlaubten zeitlichen Maximum) belegt/belegbar sein. Das heisst, Kopie des Arbeitsvertrag im Auto mitführen.

Kontrollen sind selten, aber sie kommen vor. Oder wie gesagt ein Unfall...
Es ist das Risiko nicht wert sich nicht an die Vorschriften zu halten. Die Konsequenzen sind sehr unangenehm.
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Re: Auto:nicht mitnehmen /neu kaufen sondern leasen?

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 10. Apr 2017, 9:43

Auf Reisen hat geschrieben:Und der befristete Vertrag (unabhängig von der Länge)?

Es kommt überhaupt nicht auf den Vertrag an. Es kommt auch nicht auf Dich an. Es kommt darauf an, wo das Auto seinen überwiegenden Standort hat. Wenn dieser sich in Norwegen befindet, muss das Auto in Norwegen angemeldet, besteuert und versichert sein. Punkt, Aus, Ende, Vorbei.

"Überwiegend" heißt hier übrigens: Für mindestens 185 Tage. Mit der Befristung könntest Du also nur dann argumentieren, wenn sowohl Dein Arbeitsvertrag als auch Dein damit verbundener Aufenthalt in Norwegen eben auf weniger als 185 Tage befristet sein sollten.

Dass das während Deines Studiums in Trondheim geklappt hat, obwohl es mehr als 185 Tage waren, liegt einzig und allein daran, dass Du nicht erwischt worden bist. Andernfalls hätte Dir mindestens eine saftige Steuernachzahlung, möglicherweise auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung geblüht.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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