Fruehrente aus Deutschland

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Fruehrente aus Deutschland

Beitragvon Marika Anna L » Fr, 09. Jun 2017, 22:37

Hei, mag sein das es dieses Thema schon gab, aber es ergeben sich immer neue Fragen, Hindernisse und Probleme.

Zum Thema, Mein Mann hat wegen Parkinson hier in Norge 100 prosent arbeitsunfaehigkeit bescheinigt bekommen, alles lief reibungslos und seine Ansprueche sind nach neun Jahren in Norge zumindest finanziell etwas gesichert. Ohne mein Einkommen wuerde er aber nicht auskommen.
Das zustaendige Amt NAV hat Alle unterlagen, sowie auch der hiesige Arzt Alle unterlagen , 16 Seiten, nach Deutschland gesandt weil er dort Anspruch auf die gesetzliche Rente und auf eine Zusatzrente hat.

Es gingen drei Monate seitdem ins Land. Wir also in Deutschland angerufen und gefragt wie der Stand der Dinge ist. Antwort ; tja das kann dauern. Zwischen einem Monat und 2 Jahren. Ausserdem muss er von den Gutachtern in Deutschland komplett nochmals untersucht werden ob er denn auch wirklich Parkinson hat und ob er denn nach den deutschen !,Recht ,, auch wirklich 100 prosent arbeitsunfaehig ist. Denn Deutschland hat ja seine eigenen Richtlinien und erkennt die hiesigen Norwegischen nicht an.
Wir mussten und machen nun also den ganzen Papierkram quasi nochmal. Der norwegische Arbeitgeber muss 12 Seiten ausfuellen, der fastlege muss ebenfalls alles noch mal ausfuellen. Wir muessen Frageboegen ausfuellen wo erfragt wird ob er noch irgendwo !, arbeitet,, ...all das hat aber Die deutsche Rentenversicherumg nun schon seit ca 5 Monaten.
Dann kann um die Zusatzrente nur in Deutschland gesucht werden , wenn die gesetzliche Rentenversicherung ja gesagt hat, also ein Bescheid vorliegt. Sonst geht da garnichts.
Da man ja sowas nicht taeglich macht und wir so garkeine Erfahrungen damit haben, hoffe ich auf Tips und Anregungen. Anrufe in Deutschland bei der Gesetzlichen Rentenkasse sind fast immer nutzlos. Es wird nur gesagt...tja also wir brauchen noch und haben noch nicht und ausserdem haben wir hier in Deutschland ja eigene Richtlinien....ziemlich depriemierend die ganze Sache.
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Re: Fruehrente aus Deutschland

Beitragvon propp » Do, 15. Jun 2017, 15:09

Hi Marika Anna L,

ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und lebe in Deutschland. Wenn Du konkrete Fragen hast, dann stelle sie bitte.

Mein Antrag auf EM-Rente dauerte übrigens 11 Monate, bis die DRV mir die EM-Rente bewilligte. Ich musste aber Widerspruch gegen den ersten Bescheid der DRV einlegen, weil die DRV meinen Antrag zunächst abgelehnt hat. Ich war im Rahmen meines Antrags auf EM-Rente bei zwei Gutachtern (Fachärzten) und musste mehrere Befundberichte durch meine behandelnden Ärzte ausfüllen lassen. Meine Krankheiten sind im psychischen Bereich angesiedelt.

Eine Bekannte von mir, die auch in Deutschland lebt, ist an Parkinson erkrankt. Die DRV hat ihr eine befristete volle EM-Rente bewilligt.

Hier noch eine informative Seite zum Thema EM-Rente:

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/ ... -teilweise

LG

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Re: Fruehrente aus Deutschland

Beitragvon Löwin » Do, 15. Jun 2017, 22:27

Hei ich lebe seit 9 Jahren in Norwegen und beziehe seit 2013 Erwerbsunfaehigkeitsrente aus D. ich habe dort vorher 38 Jahre gearbeitet , bekomme sie wegen meines Rheumas , ist aber immer auf 3 Jahre begrenzt und hat ein halbes Jahr gedauert , bis sie bewilligt wurde, das halbe Jahr wurde mir aber nachgezahlt, auch die Verlængerung auf wieder 3 Jahre ging ohne Probleme . Alle Untersuchungen wurden hier von meinem Deutschen Fastlege gemacht, die Unterlagen wurden uns von D. zugeschickt und auch ich musste einige Fragen beantworten , ich hatte vorher in Berlin bei der Stelle fuer Norwegen angerufen und die haben mir erklaert, was ich machen muss. Naechstes Jahr werde ich 63 und dann werde ich die richtige Rente beantragen .

Liebe Gruesse Løwin :)
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Re: Fruehrente aus Deutschland

Beitragvon Marika Anna L » Fr, 16. Jun 2017, 13:05

Danke fuer eure Antworten. Dann hast du Loewin deine Unterlagen quasi selber geordnet, weil in unseren fall hat Nav das alles erledigt und Wie gesagt schon vor Monaten nach Deutschland gesandt. Hier in Norge ist 100% Erwerbsunfaehigkeit anerkannt Worden. Er bekommt hier auch Geld allerdings nur den erarbeiten Betrag aus 10 Jahren. Deshalb verstehen wir nicht ganz warum die Deutsche Rentenversicherung trotzdem alles noch einmal verlangt. Unsere Unterlagen die von dort Kamen liegen da auch nun fuenf Monate. Nach Aussage eines Sachbearbeiters waere aber wohl noetig das Deutsche Gutachter, auch Aerzte ihn noch einmal durchschecken. Das ist fast Unsinn Weil Er nachweislich komplett arbeidsunfaehig ist und das auch so vom Arzt hier bescheinigt wurde. Bleibt nur abwarten. Parkinson ist Ja auch eine fortschreitene Erkrankungen und duerfte eigentlich nicht nur erstmal nur fuer drei Jahre zb bewilligt werden.
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Re: Fruehrente aus Deutschland

Beitragvon propp » Sa, 17. Jun 2017, 14:27

Hi Marika Anna L,

Marika Anna L hat geschrieben:Nach Aussage eines Sachbearbeiters waere aber wohl noetig das Deutsche Gutachter, auch Aerzte ihn noch einmal durchschecken.


Ich würde erst einmal nichts in dieser Beziehung unternehmen, so lange Dein Mann nicht in schriftlicher Form von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgefordert wird sich nach Deutschland zu einem oder mehreren Gutachterterminen zu begeben.

Falls so eine Aufforderung in schriftlicher Form eintrifft:

1. Ist Dein Mann überhaupt reisefähig? Am Besten sollte ein norwegischer Facharzt bescheinigen, dass Dein Mann reiseunfähig ist (falls dem so ist). Diese Bescheinigung, die vielleicht auf Englisch verfasst sein sollte, müsstet Ihr dann der DRV zuschicken. Dann sollte es der DRV unmöglich sein weiterhin zu verlangen, dass sich Dein Mann nach Deutschland zu Gutachterterminen begeben muss.

2. Sichert die DRV schriftlich die Erstattung der Reise- und Unterkunftskosten zu, die entstehen würden, wenn sich Dein Mann nach Deutschland zur Wahrnehmung von Gutachterterminen begibt?

Ich würde nicht wollen, dass ich persönlich solche Kosten aus eigener Tasche bezahlen müsste.

Parkinson ist Ja auch eine fortschreitene Erkrankungen und duerfte eigentlich nicht nur erstmal nur fuer drei Jahre zb bewilligt werden.


Meiner Bekannten, die auch an Parkinson leidet, hat die DRV wie gesagt eine auf 3 Jahre befristete Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bewilligt. Ihre Bewilligung endet Juli 2017.

Hinweisen möchte ich auch darauf, dass die DRV EM-Renten auch rückwirkend bewilligt. Die DRV legt dabei den Beginn der EM-Rente auf den Zeitpunkt des Beginns der Erkrankung. Das bedeutet, dass der Beginn der EM-Rente bei Deinem Mann auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gelegt wird. Dadurch kann sich eine entsprechende Rentennachzahlung ergeben.

LG

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Re: Fruehrente aus Deutschland

Beitragvon Löwin » Sa, 17. Jun 2017, 15:53

Hei , nein ich habe das auch uebers NAV laufen lassen , als ich nach einem dreiviertel Jahr nichts gehørt habe, wir waren gerade umgezogen , da bin ich zu dem NAV auf unserer Insel gegangen und die haben herausgefunden, das das NAV in dem alten Stadtteil, meine Unterlagen verlegt hatte , als sie die dann weggeschickt hatten, dauerte es ein halbes Jahr bis ich die Bestaetigung aus D. hatte

LG Løwin :)
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Re: Fruehrente aus Deutschland

Beitragvon Marika Anna L » Sa, 17. Jun 2017, 20:35

Danke Propp.
Hier geht es darum die Rente aus dem Ausland zu beantragen. Hier in Norwegen ist ALLES unter Dach und Fach und genehmigt. Worauf ich hinaus wollte ist ; warum die deutschen Behoerden die ja schon alle Unterlagen , auch die hiesige Zusage vorliegen haben, jetzt das alles noch einmal pruefen wollen. So als ob es ein erstantrag ist
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Re: Fruehrente aus Deutschland

Beitragvon propp » So, 18. Jun 2017, 4:38

Hi Marika Anna L,

Alles Mündliche ist wie Schall und Rauch beim Umgang mit Behörden, denn mündlich getätigte Aussagen können in der Regel nicht bezeugt werden, es sei denn, ein Zeuge ist bei dem Gespräch anwesend. Entscheidend sind deswegen nur schriftlich getätigte Aussagen. Warte deswegen auf die schriftliche Aufforderung der DRV, dass Dein Mann sich nach Deutschland zu Gutachterterminen begeben soll.

Zu Deinem Erstpost noch ein paar Anmerkungen, Du schriebst:

Ausserdem muss er von den Gutachtern in Deutschland komplett nochmals untersucht werden ob er denn auch wirklich Parkinson hat und ob er denn nach den deutschen !,Recht ,, auch wirklich 100 prosent arbeitsunfaehig ist. Denn Deutschland hat ja seine eigenen Richtlinien und erkennt die hiesigen Norwegischen nicht an.


In Deutschland bedeutet der Begriff "arbeitsunfähig" eine vorübergehende Erkrankung, die den Betroffenen daran hindert seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bei Arbeitsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer von seinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB), die gibt er bei seinem Arbeitgeber ab. Auf der AUB ist eine Zeitspanne angegeben, in der er krankgeschrieben (sykmeldt) ist.

Den Begriff "erwerbsunfähig" benutzt die DRV nicht. Jemand, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht, der ist erwerbsgemindert, aber nicht erwerbsunfähig. Deswegen bewilligt die DRV auch keine Erwerbsunfähigkeitsrenten, sondern Erwerbsminderungsrenten.

Die Erwerbsminderung existiert in Deutschland in 2 Stufen:

Stufe 1: Es liegt eine Erwerbsminderung von unter 3 h pro Tag vor: Der Betroffene kann laut DRV täglich nur weniger als 3 h pro Tag einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Mit "allgemeiner Arbeitsmarkt" ist jede erdenkliche Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt gemeint. Der Betroffene erhält die volle EM-Rente, entweder befristet oder (sofort oder irgendwann später) unbefristet. Zur Befristung von EM-Renten siehe weiter unten.

Stufe 2: Es liegt eine Erwerbsminderung von zwischen 3 und unter 6 h pro Tag vor: Der Betroffene kann laut DRV täglich nur zwischen 3 und unter 6 h pro Tag einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Mit "allgemeiner Arbeitsmarkt" ist jede erdenkliche Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt gemeint. Der Betroffene erhält die halbe EM-Rente, die immer befristet ist. Ist der allgemeine Arbeitsmarkt dem Betroffenen gegenüber verschlossen, kann er also laut der DRV bzw. der Agentur für Arbeit keine Arbeit mit einer Arbeitszeit von zwischen 3 und unter 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente. Diese Sonderform der vollen EM-Rente nennt man auch "Arbeitsmarktrente".

Die Befristung einer EM-Rente darf maximal 9 Jahre dauern, nach Ablauf der 9 Jahre wird die befristete Rente automatisch in eine unbefristete Rente umgewandelt, falls die Kriterien für die Gewährung der EM-Rente weiterhin erfüllt sind. Die Befristung der Rente kann aber auch schon vor Ablauf dieser 9 Jahre aufgehoben werden, also vor Ablauf der 9 Jahre eine unbefristete Rente gewährt werden. Siehe § 102 Abs. 2 SGB VI:

(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html

Das Gesetzbuch, das die EM-Renten regelt, ist das SGB VI:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html

Bei Betroffenen, die vor dem 2. Januar 1962 geboren sind, gilt das alte Recht in Bezug auf Berufsunfähigkeiten:

Vertrauensschutz für vor 1962 geborene Versicherte

Aus Vertrauensschutzgründen wurde 2001 bei der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für vor dem 2. Januar 1962 Geborene eine besondere Ausnahmeregelung eingeführt: Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird für diesen Personenkreis weiterhin abgesichert. Für die Berufsunfähigkeit muss das Leistungsvermögen in dem erlernten bzw. auf Dauer ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung gegenüber einer gesunden Vergleichsperson auf weniger als 6 Stunden gesunken sein. Für Jüngere ist dieser Berufsschutz ersatzlos entfallen; sie können auf jede am allgemeinen Arbeitsmarkt übliche Tätigkeit verwiesen werden.


http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/ ... -teilweise

Ist Dein Mann vor dem 2. Januar 1962 geboren?

LG

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