C bzw. CE Führerschein

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C bzw. CE Führerschein

Beitragvon Takk » So, 10. Dez 2017, 16:15

Hallo zusammen,

ich möchte mit meiner Familie nach Norwegen auswandern.

Ich habe gelesen, dass man mit dem Führerschein Klasse B aus Deutschland in Norwegen fahren kann. Für den C und CE gibt es Besonderheiten bezüglich der Geltungsdauer. Leider finde ich keine tiefergehenden Informationen, was die Geltungsdauer betrifft.

Kennt sich eventuell jemand mit diesem Thema aus?

Vielen Dank im voraus!

Gruß Khaled
Takk
 
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon Karsten » So, 10. Dez 2017, 22:26

Hallo Khaled,

willkommen im Forum der Norwegen-Freunde.

:arrow: Hier bei vegvesen.no steht alles, was Du zu diesem Thema wissen musst.

Kurz angerissen:
- Schwere Klassen, zu denen C und CE gehören, haben i. d. Regel eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, ab dem 70. Lebensjahr nur 1 Jahr.
- Die Gültigkeit kann aber auch aus Gesundheitsgründen begrenzt werden oder wenn eine der obligatorischen Ausbildungen vor Ausstellung des Führerscheins nicht komplett abgelegt wurden.

Viel Erfolg bei Eurem Vorhaben!

Grüße
Karsten

Ergänzung: Die Gültigkeitsbeschränkung gilt auch, wenn Du mit deinem deutschen Führerschein in Norwegen fährst, unabhängig davon, ob er in D zeitlich unbeschränkt gültig ist. Hierbei wird der Tag deiner Registrierung als wohnhaft in Norwegen zugrunde gelegt.
Bild

Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon Takk » Mo, 11. Dez 2017, 9:20

Vielen Dank, Karsten! Damit bin ich dem Traum schon ein Stück näher...

Vielleicht kann mir hier aus dem Forum noch jemand sagen, ob die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer (EU weit gültig) auch in Norwegen Gültigkeit hat und diese dem Arbeitgeber ausreicht oder ob man vor Ort eine länderspezifische Prüfung/Qualifikation ablegen muss.

Vielen Dank! Gruß Khaled :D
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon ChristianAC » Mo, 11. Dez 2017, 11:08

Im Zuge der EU-Harmonisierung scheint sich bei der Anerkennung ausländischer Führerscheine etwas geändert
zu haben......besonders was >3.5t angeht

https://www.vegvesen.no/forerkort/har-f ... rt-i-norge

Vorher gab es eine zeitliche Begrenzung auf die besagten max 5Jahre bei >3,5t. Neuerdings scheint die ausgestellte Zeit
des EU/EØS-Führerscheins relevant.......auch bei >3.5t

Die betrifft aber NUR den Führerschein selber. Inwieweit Grundqualifikationen für Berufskraftfahrer übernommen werden,
weiss ich nicht.

Was aber sehr für Norwegen interessant ist......sind Zusatzführerscheine wie GGVS / ADR, die hier meines Wissens
richtig teuer sind.

Mvh

Christian
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 11. Dez 2017, 11:09

Karsten hat geschrieben:Schwere Klassen, zu denen C und CE gehören, haben i. d. Regel eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, ab dem 70. Lebensjahr nur 1 Jahr.

Deutsche Fahrerlaubnisse der Klassen C und CE wurden von Anbeginn an mit einer Befristung auf 5 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig, um die Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre (ab dem 70. Lebensjahr: um ein Jahr) zu verlängern. Diese Regelungen gelten in allen EU- und EWR-Staaten, auch in Norwegen.

Wer hingegen noch einen alten deutschen (unbefristeten) LKW-Führerschein der Klasse 2 hat, muss diesen bis zum 50. Lebensjahr in einen EU-FS umschreiben lassen, andernfalls wird er ungültig.

MfG
Gerhard
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon Karsten » Mo, 11. Dez 2017, 14:21

EuraGerhard hat geschrieben:Wer hingegen noch einen alten deutschen (unbefristeten) LKW-Führerschein der Klasse 2 hat, muss diesen bis zum 50. Lebensjahr in einen EU-FS umschreiben lassen, andernfalls wird er ungültig.

Das ist der, den ich noch besitze, daher meine Auskunft basierend auf diesem. Mir war nicht bewusst, dass C und CE auch in D zeitlich begrenzt sind.

Verdammt gut zu wissen, dass ich diesen beizeiten umschreiben lassen muss. Danke für die Info! :)
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon ChristianAC » Mo, 11. Dez 2017, 14:30

@Karsten

Sieht man mal von C/CE ab, so ist der interessante Part eigentlich der Teil dazwischen.

Es gibt sicherlich noch einige, die einen alten 3er besitzen, der die Berechtigung bist 7.5t beinhaltet.
Diese verfiel derzeit nach 5 Jahren. Dies scheint nun nicht mehr der Fall zu sein.
Mir fällt allerdings der Überblick bis wann die graue Pappe gegen EU-Schein eingetauscht werden muss und
wie lange der daraus resultierende C1 dann weiterhin gültig ist.

Ich habe meine ganze Litanei an Scheinen schon auf Norwegisch umgeschrieben und bin 2020 mit den grossen Klassen
und 2030 mit den kleinen Klassen wieder fällig.

Mvh

Christian
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon Takk » Mo, 11. Dez 2017, 17:24

Ich danke für Eure zahlreichen Antworten!

Ich hab mich nun selbst nochmals belesen, wer die beschleunigte Grundqualifikation benötigt... so die Antwort im Netz:

= Fahrerinnen und Fahrer (Selbständige und Angestellte):
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- EU-Staatsangehörige oder Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum
(EWR: Island,Norwegen,Lichtenstein)
- Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder EWR beschäftigt sind

Gruß Khaled
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon EuraGerhard » Di, 12. Dez 2017, 9:29

ChristianAC hat geschrieben:Es gibt sicherlich noch einige, die einen alten 3er besitzen, der die Berechtigung bist 7.5t beinhaltet. Diese verfiel derzeit nach 5 Jahren. Dies scheint nun nicht mehr der Fall zu sein.

Nein, das war nicht der Fall. Wer einen alten deutschen 3er besitzt, oder den alten 3er vor Januar 2013 in einen EU-Führerschein hat umschreiben lassen, fällt unter den Bestandsschutz, behält also die Klasse C1 ohne Befristung. Zumindest bis zum Jahr 2033, denn bis dahin müssen ausnahmslos alle Führerscheine auf EU-Führerscheine mit Befristung umgeschrieben werden. Spätestens dann ist mit grauen oder rosa "Lappen" auch in den leichten Klassen endgültig Schluss.

Kritisch wird es allerdings für diejenigen, die in Deutschland eine C1(E)-Fahrerlaubnis ab Januar 2013 entweder neu oder durch Umschreibung eines alten 3ers erworben haben. Bei denen wurde nämlich üblicherweise für C1(E) eine Befristung bis zum 50. Lebensjahr eingetragen, und die ist nicht EU-rechtskonform! Hier wurde nachträglich die Befristung auf 5 Jahre ab Ausstellungsdatum geändert(!!!), weil die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte.

MfG
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon JulianCH » Sa, 27. Jan 2024, 10:36

Ich bin selbst LKW Fahrer aus der Schweiz und möchte gerne hier meine Erkentnisse aufschreiben. Beim Strassenverkehrsamt habe ich mal nachgeforscht. Hoffe, dass die Infos richtig sind, sonst darf gerne korrigiert werden. Infos gelten für Auswandern mit Klasse C/CE für Schweiz - Norwegen.

Hat man die Klassen von B bis DE, dann muss in der schwierigsten Klasse, hier also DE (mit oder ohne Anhänger) eine Kontrollfahrt bestanden werden.
Besteht man die Kontrollfahrt nicht, so ist eine Kontrollfahrt in der niedrigsten Kategorie (hier also B) zu absolvieren und erhält dann alle auf dem Führerschein (Schweiz) aufgelisteten Kategorien im norwegischen Führerschein.

So stand es auch im Buch von Ulrich Brömmling "Leben und Arbeiten in Norwegen". Das Buch ist aus dem Jahr 2019, leider schon etwas älter aber die Infos sollten noch gleich geblieben sein.

Frage: Wer hat Erfahrungswerte mit Kontrollfahrten in Norwegen? Ich habe alle Kategorien von B - DE und auch alle CZV C und D.
Ich habe ein wenig Prüfungsangst habe aber alle Prüfungen geschaft. Würde nur gerne ein paar Erfahrungswerte mitbekommen. Rundumkontrolle muss man ja bei einer "Kontrollfahrt" nicht machen oder? Wäre eine gute Frage. Da es um das Fahren an sich geht. Wer weiss mehr?

Hoffe, dass mir Jemand weiterhelfen kann. Ich beabsichtige einmal nach Norwegen auszuwandern.
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Re: C bzw. CE Führerschein

Beitragvon harald0409 » Sa, 27. Jan 2024, 13:31

Also ich fahre, hier, inzwischen, 13 Jahre Bus und LKW, hab noch nie ne Kontrollfahrt machen müssen, beim Bus ist das etwas problematisch da du erst, ne fød nr brauchst und dann, wenn du diese hast, kannst du den kjøresedl beantragen, dazu brauchst du ein Führungszeugnis, von der Polizei und eurem Verkehrsamt, ansonsten die 95 und nach spätestens einem Jahr, musst du deinen Führerschein tauschen hier
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