Folgenden Artikel hab ich vor 2 Wochen im D-Radio gefunden. Sicherlich für einige interessant, denn an den Mautstellen kann einem schnell mal ein Fehler unterlaufen
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DeutschlandRadio-Online
http://www.dradio.de/cgi-bin/es/neu-ver ... /1062.html
Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom: 13.8.2002
Knöllchenjäger im Ausland schalten Inkassobüros ein
von Olaf Baale
Redaktion: Dietmar Reiche
Ein Londoner Inkassobüro treibt hierzulande Bußgelder aus dem Ausland ein. Die Firma Euro Parking
Collection beschränkt sich dabei nicht nur auf Verkehrsverstöße, die deutsche Reisende in England
begangen haben, sondern kassiert auch Bußgelder, die in den Niederlanden und in den skandinavischen
Ländern angefallen sind. Viele Betroffene zahlen, eingeschüchtert von den amtlich wirkenden Schreiben.
Wer des öfteren nach Norwegen reist, hat womöglich schon die Erfahrung gemacht, dass besonders
Ortsunkundige immer wieder Probleme mit den Mautstellen haben. Viele deutsche Urlauber, die diese
Mautgebühren manchmal nur aus Unkenntnis nicht entrichtet haben, bekommen Monate später Post aus London.
Das Inkasso-Büro Euro Parking Collection fordert in deutscher Sprache das ausstehende Bußgeld ein und
droht bei Weigerung mit einer Klage. Die Summe beläuft sich in einzelnen Fällen auf mehr als 40 Euro -
für angeblich nicht entrichtete Mautgebühren von 1 Euro und 50 Cent. Matthias Schmitting, Sprecher des
ADAC Nord.
Es ist nicht zulässig, denn - und das sollten sich alle Autofahrer, die viel in Europa unterwegs sind,
ins Notizbuch schreiben - es gibt nur ein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Österreich. Also
wer in Österreich ein Parkvergehen begangen hat, zu schnell gefahren ist oder sonst irgendwie auffällig
wurde, der hat das Nachsehen, denn hier werden die deutschen Behörden das Ansinnen der österreichischen
Behörden verfolgen und auch das Bußgeld eintreiben. Mit allen anderen Ländern besteht dies nicht.
Promille-Grenzen, was bestraft wird und was noch nicht, die Höhe der Bußgelder - all das ist in den
EU-Ländern so unterschiedlich, dass es auf europäischer Ebene sobald keine Richtlinien geben wird, um
den Autofahrer für Verkehrssünden zu belangen, die er im Ausland begeht. So sind die amtlich
formulierten Schreiben des englischen Inkassobüros nicht mehr als ein Glücksspiel: Wer zahlt, hat Pech
gehabt, wer die Zahlung verweigert und einfach nicht auf das Anschreiben reagiert, der kommt im
Regelfall ungeschoren davon.
Wenn ich ohnehin der Meinung bin, dass das Verfahren ungerechtfertigt ist, dann kann man recht cool
sein und nimmt das Schriftstück zur Seite und wartet mal ab, was passiert - es passiert nämlich in den
meisten Fällen gar nichts. Es kommt vielleicht noch ein zweiter oder dritter Versuch, und dann werden
die dort aufhören und dann hat sich das in den meisten Fällen erledigt.
Auch Betroffene, die sich ihres Vergehens durchaus bewusst sind und bezahlen würden, sind entsetzt über
die Höhe der Summe. Dabei geht aus den Schreiben nicht hervor, wie hoch das eigentliche Bußgeld ist und
wie hoch die Mahn- und Bearbeitungsgebühren. Auch fehlt, wie bei einem deutschen Bußgeldbescheid üblich,
die Rechtsbelehrung. Und oft ist das Fälligkeitsdatum schon abgelaufen, wenn der Empfänger das Schreiben
im Briefkasten findet.
Es gibt auch ein Inkassobüro in Deutschland - in Düsseldorf, meine ich - das Bußgelder aus Frankreich
eintreibt. Es ist letzten Endes hier eine Grauzone. Es kann sich ein Inkassobüro eben bewerben bei
ausländischen Behörden, um deren ausstehende Beträge einzutreiben. Und genau das haben hier die
Engländer auch gemacht, sie sind bei den Behörden vorstellig geworden und haben ihre Dienste angeboten.
Und man sieht ja auch, es gibt doch einige, die aufgrund der amtlich wirkenden Schreiben doch mal lieber
bezahlen, ohne das Ganze zu hinterfragen.
Niemand, meint ADAC-Sprecher Matthias Schmitting, muss sich von der Androhung einer Klage einschüchtern
lassen, es sei denn, der Verkehrsverstoß wurde in Österreich begangen. Darüber hinaus gibt es kein
europaweites Vollstreckungsabkommen, mit dem Bußgelder und Strafen nach Verkehrsverstößen über
europäische Grenzen hinweg durchgesetzt werden können. Und ein solches Abkommen ist vorerst auch nicht
in Aussicht. Der ADAC empfiehlt, berechtigte Geldbußen für Verkehrsverstöße und Parksünden, die im
Ausland begangen wurden, auch zu bezahlen. Die horrenden Mahn- und Bearbeitungsgebühren allerdings, die
das Inkassobüro aufschlägt, sollten von dem Betrag abgezogen und nur das tatsächlich für den
Regelverstoß landesübliche Bußgeld überwiesen werden.
Weitere Informationen: Deutsche Botschaft/Oslo/Norwegen
[ http://www.tyskeambassade.no/de/informa ... nmaut.html ]
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