Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

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Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon brunbjørn » Di, 17. Jan 2006, 21:24

Hallo!
Folgende Frage:Ab 01.01.2006 ist es zur Novellierung der Einfuhrbedingungen für PKW gekommen(nachzulesen auf http://www.toll.no in den Neuheiten vom 22.12.2006).
Folgendes Problem:Habe gehört, daß die vorübergehende Nutzung für 1Jahr(mit Verlängerung für max.2Jahre) eines PKW´s mit dt.Kennzeichen seit 01.01.2006 nun ohne Übergangsregelung nicht mehr mgl.sein soll. D.h. sobald man seine Personennummer bekommen hat, hat man max.3Wochen Zeit das Fahrzeug zu verzollen oder wieder auszuführen...ansonsten droht die Beschlagnahme.
Von einem Fall in More og Romsdal ist berichtet worden, daß dort eine Deutsche die eine Verlängerung für das 2.Jahr beantragt hatte plötzlich vom norweg.Zoll Besuch bekam, mit der Folge der Beschlagnahmung des Fahrzeugs......
Meine Frage: Kann mir jemand etwas über die aktuellen Gesetze über die befristete Nutzung eines dt.PKW sagen und v.a. ob dies noch mgl ist?
Tusen takk!!
brunbjørn
 
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Grønn Demon » Mi, 18. Jan 2006, 2:34

Ich würde mich nicht auf Antworten hier verlassen, sondern den Zoll direkt anrufen.
Bei den Neuigkeiten vom 22.12. habe ich nur etwas von Lastwagen gelesen...?
Poste doch mal den Text, den du meinst.
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Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » Mi, 18. Jan 2006, 17:39

also die regelung mit der midlertidlig kjøretilatelse gibt es (nach aussage meines kumpels der bei den pappnasen arbeitet) immer noch.

Wenn man nicht länger wie ein Jahr beabsichtigt in Norwegen zu bleiben, kann man weiterhin mit seinem Fahrzeug mit den heimatlichen Kennzeichen fahren und muss auch keine midlertidlig kjøretilatelse beantragen. Vorraussetzung hierfür ist allerdings das man:
1. einen Arbeitsvertrag in Norwegen hat aus dem klar hervorgeht das man nicht länger wie 1 Jahr in Norwegen beschäftigt sein wird. Eine Kopie dieses Arbeitsvertrags muss man immer im Fahrzeug mit sich führen.
2. man darf in den vorangegangenen 2 Jahren nicht in Norwegen gelebt haben
Wenn man nach Ablauf dieser Zeit noch weiter in Norwegen bleibt und z.B einen um ein Jahr verlängerten Arbeitsvertrag beim Zoll vorlegt, wird man für ein Jahr die midlertidlig kjøretilatelse ausgestellt bekommen, eine Verlängerung dieser ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Um eine midlertidlig kjøretilatelse zu bekommen, sollte man eine Reihe von Bedinungen erfüllen. Eine Bedingung ist, daß man einen Wohnsitz sowie familiäre Bindungen im Ausland hat und einen Nachweis erbringen kann für welchen Zeitraum der Aufenthalt in Norge voraussichtlich befristet sein soll. Am Besten dokumentiert man das mit einem befristeter Arbeitsvertrag oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium für ein Jahr. Jedoch sollte man dann alles vermeiden was danach aussieht, dass man länger als diese zwei Jahre in Norwegen bleiben will (Wohnung kaufen, unbefristeter Arbeitsvertrag ...) Man erhält dann eine Zoll- und Steuerbescheinigung, die einem erlaubt, den Wagen ein Jahr lang in Norwegen mit deutschem Nummernschild zu fahren und diese Erlaubnis kann auf Antrag auf ein zweites Jahr ausgedehnt werden. Danach ist aber das Ende der Fahnenstange erreicht und man muss entweder den Wagen verzollen oder aber den Wagen zurück nach Deutschland schaffen. Beim Verzollen nach Ablauf der zwei Jahre wird der Zollwert von vor 2 Jahren der Berechnung zu Grunde gelegt, so dass man dann eigentlich mehr bezahlt, als der Wagen vom Alter her wert ist.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Berg(en)fex » Mi, 18. Jan 2006, 18:34

In meinem Fall bei Umzug nach Norwegen: laut http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO sind das nur 14 Tage ("Bokstav e: Flytting til og fra Norge").

D.h. sobald ich meine Personennummer habe, darf ich noch 14 Tage mit dem Auto fahren. Ist das richtig :?:

Das ist nicht viel, gar nicht viel! Eigentlich wollte ich nach ca. 7-8 Wochen mit dem Auto wieder nach Hause fahren.

lg, Berg(en)fex
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Uwe » Mi, 18. Jan 2006, 19:12

Ich habe auch nur gelesen, dass jetzt wohl lastebiler > 3,5to-7,5to auch von der engangsavgift erfasst werden sollen. Dann bliebe als letztes einfuhrsteuerfreies Schlupfloch wohl nur noch bestimmte Busse mit mind. 10 Sitzen, >6m Länge und > 3,5to - sehe ich das richtig? Dafür braucht man dann freilich den Führerschein D1.
Wie ist das eigentlich mit den Wohnmobilen? Darf man die unbegrenzt (z.B. zur täglichen Fahrt zur Arbeit) nutzen? In D wird´s da ja mitunter kritisch, v.a. bei den deutschen Oldtimerfahrzeugen gibt es glaube ich wegen der Steuerbegünfstigung eine enge Alltagsnutzungsgrenze, ggf. bekommt man ein Fahrtenbuch afgebrummt.

Grüße,
Uwe
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » Mi, 18. Jan 2006, 19:19

Berg(en)fex hat geschrieben:In meinem Fall bei Umzug nach Norwegen: laut http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO sind das nur 14 Tage ("Bokstav e: Flytting til og fra Norge").

D.h. sobald ich meine Personennummer habe, darf ich noch 14 Tage mit dem Auto fahren. Ist das richtig :?:

Das ist nicht viel, gar nicht viel! Eigentlich wollte ich nach ca. 7-8 Wochen mit dem Auto wieder nach Hause fahren.

lg, Berg(en)fex


Gernell richtig. So lange du noch keine Personennummer hast kannst du den Wagen hier nicht registrieren lassen, ergo - du darfst mit deinem alten Kennzeichen fahren. Sobald du aber die Personnennummer hast und eben KEINE midlertidlige kjøretilatelse (oder einen nachweisbaren anspruch auf eine solche) hast hast, muss sobald du die P Nummer hast der Wagen umgehend einführt und umgemeldet werden.

Wenn du hier her ziehst dauert es ja einige Wochen bis die P-Nummer kommt. Vieleicht ist das ja lang genug, wenn du den Wagen eh wieder ausser Landes schaffen willst so das du dir den Aufwand mit dem Zoll sparen kannst.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Freundchen » Mi, 18. Jan 2006, 19:47

Hei, hei!

Und wenn dann eine Fahrzeugkontrolle kommt, oder du etwas verspätet zum Zoll erscheinst, kannst du ja einfach mal erklären dass du den Wagen erst am letzten Wochenende aus Deutschland geholt hast (oder irgendwer geholt oder gebracht hat).

Die Verzollung muss nämlich nicht automatisch mit Erhalt der Personalnummer erfolgen, sondern dann wenn du eine Personalnummer besitzt und wann auch immer z.B. einen PKW über die norwegische Grenze verfrachtest! :wink:

Freundlichst Freundchen!
morgen ist heute gestern
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Wick1e » Mi, 18. Jan 2006, 22:24

Uwe:

Zum LKW "schlupfloch":
LKW ueber 3,5t bis 7,5t muessen sein 1.jan. 20% der pkw-steuern zahlen. Dies ist nun die gleiche "steuerklasse" wie varebil (lkw unter 3,5t).

Es gibt noch einige ausnahmen fuer fahrzeuge die bereits importiert sind und noch nicht zugelassen, bzw. fahrzeuge die bereits beim hersteller bestellt waren bevor das neue gesetz kam.

Das "schlupfloch" ist damit sehr viel unaktraktiver geworden als vorher. Es ueberwiegen jetzt eher nachteile beim lastebil gegenueber varebil (geschwindigkeitsbegrenzer, lkw-fuehrerschein, hoehere maut,...).

Die "minibusse" (min. 10 sitze in fahrtrichtung) sind nicht steuerfrei, sondern beguenstigt. Sie zahlen 35% der pkw-steuer. Dies ist schon mehrer jahre so.
Ist aber trotzdem ein atraktives "schlupfloch".

Mit einem wohnmobil (campingbil) kann man im prinzip fahren wie ein normales auto, wenn du nicht eine spezielle versicherung hast die dieses ausschliesst.

Das gleiche gillt fuer oldtimer (veteranbil). Hat man eine oldtimer versicherung schliesst diese in der regel die taegliche nutzung aus. Will man den als altagsfahrzeug nutzen muss man halt eine normale versicherung abschliessen. An der guenstigen jahres-steuer der oldtimer hat die nutzung keinen einfluss.
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Frøken Ur » Mi, 18. Jan 2006, 22:55

Hallo,

hat mal jemand ernsthaft beim Zoll nachgelesen? Die norwegische Ausführung sagt dasselbe wie die deutsche:
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO

Da steht, dass man für 14 Tage bei Umzug eine Erlaubnis erteilt bekommen kann. Da steht nix von einem Recht, dass man einfach so hat. Die Frage ist nur, ab wann besteht genau ein "fast opphold i Norge"? Wenn ich gefragt werden würde, hmm, ich würde sagen mit dem Eintrag ins Folkeregister.

:?:
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » Mi, 18. Jan 2006, 23:09

die definition von fast opphold läuft nicht nur über den Eintrag ins Folkeregister. Den kannst du ja auch haben wenn du nur befristet für ein oder zwei Jahre hier arbeitest. Ich würde es so auslegen das wenn man eben die kriterien für den midlertidlig opphold nicht erfüllt nach dem Eintrag ins Folkeregister in die fast opphold Kategorie fällt.

Bei dem Punkt "im Rahmen eines Umzugs" ist das ja eigentlich recht einfach da man beim Umzug eh bei der Einreise nach Norwegen sich auf der Roten Spur einordnen muss. Wenn man halt schon mal hier gelebt hat und eine Personennummer hat, fällt man an der Grenze ja unter diese Regel mit den 14 Tagen. Ist es allerdings der erste Umzug nach Norwegen, so ist man ja nocht nicht im Folkeregister. Erog muss man sich auch keine Gedanken um die 14 Tage machen.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Berg(en)fex » Mi, 18. Jan 2006, 23:40

Weil gerade ein paar Leute da sind: :D

Laut Arbeitsvertrag: 6 Monate Probezeit. Das geht wohl nicht als befristetes Arbeitsverhältnis durch :?:
Wie werden eigentlich die sonstigen Voraussetzungen (Kinder bzw. Ehe) überprüft? Da werden wohl Unterlagen verlangt.

mh
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » Do, 19. Jan 2006, 0:01

ne, die Probezeit geht nicht als befristetes Arbeitsverhältnis durch. So leicht gehts leider nicht. Da wird wenn schon ein auf ein/zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag verlangt.
Für weitere Dokumentation das man eben nur befristet da ist und Familie und Kind im Heimatland hat reicht eben auch nicht aus das man das sagt, sondern das sollte dann auch gerne irgendwie dokumentiert werden. Zum Beispiel Heiratsurkunde oder durch einen Mietvertrag.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Berg(en)fex » Do, 19. Jan 2006, 9:29

Hi trolljenta
Vielen Dank. Im Grunde weiß man ja oft Bescheid. Die Herrschaften scheinen zu wissen was zu tun ist. Also 'vanntett' :x :roll:
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Frøken Ur » Do, 19. Jan 2006, 10:59

Hallo,

trolljenta hat geschrieben:Ich würde es so auslegen das wenn man eben die kriterien für den midlertidlig opphold nicht erfüllt nach dem Eintrag ins Folkeregister in die fast opphold Kategorie fällt.

Genau das sagte ich ja: fast opphold = ab Eintrag im Folkeregister. Hat man ein befristetes Arbeitsverhæltnis, dann hat man in der Regel sowieso eine midlertidig kjøretillatelse beantragt (und bekommen). Ansonsten ist man, sollte man mit Eintrag im Folkeregister und deutschem Kennzeichen angehalten werden, dran und muss mit Gefængnis und einer fetten Strafe rechnen. Ausserdem muss das Auto sofort verzollt werden!

Bei dem Punkt "im Rahmen eines Umzugs" ist das ja eigentlich recht einfach da man beim Umzug eh bei der Einreise nach Norwegen sich auf der Roten Spur einordnen muss.

Warum muss ich auf die rote Spur? Ich und meine Familie fahren im Pkw, der Umzugswagen ist erst einen Tag oder zwei später da. Zu verzollen habe ich nix, und der Pkw ist kein Umzugsgut.

Ist es allerdings der erste Umzug nach Norwegen, so ist man ja nocht nicht im Folkeregister. Erog muss man sich auch keine Gedanken um die 14 Tage machen.

Auf den Seiten vom norweg. Zoll steht, dass man die 14 Tage fahren kann, wenn man eine Erlaubnis dafür hat. Demnach ist das wohl nicht einfach ein gottgegebenes Recht.

Ich bitte um eifrige Korrektur, sollte ich mich irren.
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Gaustabooking » Do, 19. Jan 2006, 11:38

Was geschieht denn wenn ich 2 Autos besitze und auf meinem Namen in Deutschland angemeldet sind?

Ich bin irritiert.

Ich besitze auch eine P Nummer. Aber ich kann doch nicht jedesmal bei einem längeren Aufenthalt jedes meiner Wagen (Deutschland) hier (Norwegen) an-, weg-, hin- und wieder zurückmelden????

Ich muss mir das noch mal durchesen.... :roll:
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