Hallo!
Folgende Frage:Ab 01.01.2006 ist es zur Novellierung der Einfuhrbedingungen für PKW gekommen(nachzulesen auf http://www.toll.no in den Neuheiten vom 22.12.2006).
Folgendes Problem:Habe gehört, daß die vorübergehende Nutzung für 1Jahr(mit Verlängerung für max.2Jahre) eines PKW´s mit dt.Kennzeichen seit 01.01.2006 nun ohne Übergangsregelung nicht mehr mgl.sein soll. D.h. sobald man seine Personennummer bekommen hat, hat man max.3Wochen Zeit das Fahrzeug zu verzollen oder wieder auszuführen...ansonsten droht die Beschlagnahme.
Von einem Fall in More og Romsdal ist berichtet worden, daß dort eine Deutsche die eine Verlängerung für das 2.Jahr beantragt hatte plötzlich vom norweg.Zoll Besuch bekam, mit der Folge der Beschlagnahmung des Fahrzeugs......
Meine Frage: Kann mir jemand etwas über die aktuellen Gesetze über die befristete Nutzung eines dt.PKW sagen und v.a. ob dies noch mgl ist?
Tusen takk!!