Aussenboarder

Aktivitäten unter freiem Himmel: Wandern, Klettern, Angeln, Skilaufen, Kanu/Kajak, Segeln, Tauchen

Aussenboarder

Beitragvon Jörg Lischetzke » Do, 10. Apr 2003, 12:04

Ich fahre seit vielen Jahren nach Norwegen. Jetzt möchte ich einen eigenen Aussenboardmotor mitnehmen. Dieser soll an einem Boot benutzt werden, welches zu einem gemieteten Ferienhaus (über Ferienhausvermittler) gehört. Nun heisst es, die Benutzung eines mitgebrachten Motors an einem Boot des Ferienhausbesitzers sei gesetzlich nicht zulässig, da der Motor nicht mit der Registrierung des Bootes übereinstimme. Der Ferienhausbesitzer sei demnach verpflichet, eine Benutzung zu untersagen. Ausserdem würden bei Missachtung hohe Strafgebühren für den Bootsbesitzer und den Gast anfallen. Diese Informationen stammen von einem führenden Ferienhausvermittler. Kann mir hierzu jemand etwas Verbindliches sagen?

Gruss
Jörg
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Re: Aussenboarder

Beitragvon Jens P. » Do, 10. Apr 2003, 22:12

Hallo Jörg,

eine interessante Frage! Kann mir echt nicht vorstellen, dass es so wäre, wie Du es schilderst. Klingt eher danach, dass man das Geschäft mit dem Aussenborder selbst machen will. Ich höre mich mal um und melde mich später noch einmal.

Gruß,
Jens
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Re: Aussenboarder

Beitragvon Jürgen Lohmann » Fr, 11. Apr 2003, 12:11

Hallo Jörg,

für Kleinboote mit Motor besteht in Norwegen Registrierungspflicht, d.h. der Besitzer ist verpflichtet diese im Bootsregister eintragen zu lassen.
Kleinboote ohne Motor werden laut Gesetz durch Anbringung eines Aussenborders automatisch registrierungspflichtig. Die Registrierung des Bootes sowie deren Änderung ist für den Besitzer kostenpflichtig.

Siehe Gesetz vom 26 juni 1998 nr. 47 om fritids- og småbåter:

http://www.nautisk.com/nor/pub/colreg/f ... at-lov.htm

Soweit ich das sehe, ist also die Information, die du erhalten hast, im Einklang mit dem norwegischen Recht.
Für dich als langjähriger Norwegenreisender mit eigenem Aussenborder ist dies sicherlich keine schöne Nachricht.

Viele Grüße aus Langenfeld
Jürgen Lohmann

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Re: Aussenboarder

Beitragvon Karsten » Fr, 11. Apr 2003, 14:37

Jürgen Lohmann hat geschrieben:für Kleinboote mit Motor besteht in Norwegen Registrierungspflicht, d.h. der Besitzer ist verpflichtet diese im Bootsregister eintragen zu lassen.
Kleinboote ohne Motor werden laut Gesetz durch Anbringung eines Aussenborders automatisch registrierungspflichtig.

Hallo Jürgen,

da stellt sich dann aber noch die Frage, ob ein bereits registriertes Boot, bei welchem dann beispielsweise der Motor nur getauscht wird, evtl. sogar nur vorübergehend, auch unter diese Regelung fällt.
So wie du dies erläuterst, scheint es für mich so zu sein, dass letztlich das Boot registriert wird, nicht jedoch der Motor. Das würde für mich bedeuten, dass ein Mit- und Anbringen eines eigenen Motors absolut "regelkonform" wäre.

Oder liege ich da falsch? :?:

Gruß, Karsten
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Re: Aussenboarder

Beitragvon hgueni » Fr, 11. Apr 2003, 16:48

Hallo
Ich glaube das Karsten recht hat. Habe mir gerade mal das Gesetz angesehen. Da heißst es Boote ab 4,5 m oder mit Motor. Allso bedeutet das, wenn das Boot mit Motor registriert ist, ist es egal welcher Motor angebaut ist. Da der Vermieter das Boot ja wohl auch mit Motor vermietet wird muß es eine Registrierung haben.

Gruß Günter
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Re: Aussenboarder

Beitragvon Jens P. » Fr, 11. Apr 2003, 18:47

Moin Moin,

habe zu dem Thema Auskunft bekommen. Um es kurz zu machen - die Boote werden ab Werk klassifiziert, unter anderem auch, was die höchstmögliche Motorisierung angeht. Da sind je nach Bootsgröße und Bauart Grenzen gesetzt. Ist verständlich, man kann ja z.B. keinen Trabbi mit Ferrarimotor auf die Piste schicken ;-)

Also, am Besten mit dem Vermieter telefonieren, ob er Einwände hat und ob der Motor für das Boot zulässig wäre. Falls er was dagegen hat, kann man eben nix machen oder muß sich andersweitig nach einem Boot umsehen.

Ich hoffe, Ihr könnt damit was anfangen.

Gruß,
Jens
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Re: Aussenboarder

Beitragvon Jürgen Lohmann » Sa, 12. Apr 2003, 14:31

Hallo alle sammen,

falls das Boot einen Motor hat und im Register eingetragen wurde, ist es eben NICHT egal welcher Motor angebaut ist, da im Register neben den Daten des Bootes selbstverständlich auch die genauen Motordaten inklusive der Motornummer eingetragen sind.
Wie Jens schon richtig schreibt: Da kann man eben nix machen...
Hier hilft leider auch kein Gespräch mit dem Ferienhausbesitzer oder dem Vermieter eines anderen Bootes, wenn man ihn nicht in die gleiche Verlegenheit bringen will.

Grüße aus Langenfeld
Jürgen Lohmann
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Re: Aussenboarder

Beitragvon Karsten » Sa, 12. Apr 2003, 14:57

Jürgen Lohmann hat geschrieben:falls das Boot einen Motor hat und im Register eingetragen wurde, ist es eben NICHT egal welcher Motor angebaut ist, da im Register neben den Daten des Bootes selbstverständlich auch die genauen Motordaten inklusive der Motornummer eingetragen sind.

Hallo Jürgen,

ich kann (und will) mich mit deiner Aussage nicht so ganz abfinden.

Wenn ich, der evtl. später in eine ähnliche Situation kommt, einen Außenborder mit nach Norwegen bringe, der für das (bereits registrierte) Boot leistungsmäßig zugelassen ist und diesen dann mit Genehmigung des Eigners (vorhanden!) anbringe, kann mir da in meinen Augen niemand einen Strick draus drehen.
Klar, wenn der Motor dann auf Dauer am Boot bleibt, wird der Besitzer die Registrierung sicherlich ändern, aber für einen drei- bis vierwöchigen Urlaub halte ich dies nicht für notwendig.

Gruß, Karsten
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Re: Aussenboarder

Beitragvon Jürgen Lohmann » So, 13. Apr 2003, 12:12

Hallo Karsten,

Jörg Lischetzke hatte anfangs um eine verbindliche Auskunft zu der Aussage eines führenden Ferienhausvermittlers gebeten; die Benutzung eines mitgebrachten Motors an einem Boot des Ferienhausbesitzers sei gesetzlich nicht zulässig.

Diese Aussage kann ich faktisch nur bestätigen.

Rechtlich gesehen ist eine technische Veränderung an einem Boot, die dazu führt, daß dessen registrierte Daten "unwahr" werden, nicht erlaubt bzw. verpflichtend für den Besitzer, diese unverzüglich anzuzeigen.

Über den Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes zu streiten halte ich für müßig. Die Ferienhausbesitzer und Vermittler haben es nicht gemacht und können es nicht ändern, eine Ausnahmegenehmigung ist nicht in Sicht.
Für diejenigen (wenigen) Gäste die einen eigenen Aussenbordmotor besitzen oder sogar extra für den Norwegenurlaub angeschafft haben, ist das Ganze sicherlich besonders ärgerlich.
Wer allerdings, so verständlich das auch sein mag, seinen Motor trotzdem mitnimmt um ihn vielleicht "heimlich" anzubauen, sollte bedenken, daß der Besitzer des Ferienhauses dafür rechtlich haftbar gemacht werden kann...

Trotzdem einen schönen Ferienhausurlaub wünscht allen
Jürgen Lohmann


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