uteligger hat geschrieben:Jedem Grundstückseigentümer, Bauer usw. ist es per Gesetz gestattet, einem freilaufenden Hund mittels gezielten Schuss in den Hundehimmel zu befördern. Sofern er eine Gefahr für seine Tiere oder für sich feststellt. Und das ist relativ.
Hei uteligger,
das halte ich aber ganz stark für ein Gerücht. Nach Lektüre deines Links konnte ich herauslesen, daß der Geschädigte den Hundeeigner verklagen kann, mit der Maßgabe, daß das Tier innerhalb eines Monats einzuschläfern sei. Die Ausnahme hierzu bildet die sogenannte Notwehrsituation, die jedoch auch bei uns angemessene und entsprechend rigorose Reaktionen sanktionieren kann.
Dein Beitrag vermittelt mir hingegen den Eindruck, als könnten die Norweger wie im Wilden Westen allenthalben mit entsicherter Knarre auf der Lauer liegen um freilaufende Tölen umzunieten

So don't panic. Ich will zwar nicht irgendwelche Ignoranten dieser gesetzlichen Bestimmung ermuntern, aber zumindest darauf hinweisen, daß sie mit gesundem Menschenverstand gehandelt werden sollte und das sollte eigentlich generell gelten.

Schönes Wochenende an alle
Björn