Hei,
hast Du eine schriftliche Ablehnung auf einen regulaeren Antrag zum Waffenerwerb / zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in Norge bekommen? Oder nur einen muendlichen Bescheid?
Denn keineswegs ist es Auslaendern verboten Waffen im Lande zu erwerben. (Da ist schon komischer, dass Du Mitglied im Schuetzenverein geworden bist. Denn dies ist Auslaendern wirklich nicht erlaubt, da diese - skytterlagene - der Landesverteidigung unterstehen....). Sie muessen lediglich die gleichen Voraussetzungen erfuellen wie Einheimische:
- Wohnsitz im Lande
- Fødselsnummer
- polizeiliches Fuehrungszeugnis (plettfri vandel)
- (norwegischer) Jagdschein / Mitglied im Schuetzenverein
Ansonsten ist im "våpenloven" der Waffenerwerb fuer Auslaender nicht beschraenkt. Ich rate Dir gegen den Ablehnungsbescheid unter Bezug auf die entspr. Paragraphen Widerspruch einzulegen. (Kap. II, Paragr. 7-12)
Halte Dich an den Dienstweg und das ganze wird reibungslos ueber die Buehne gehen. Irgendwelche muendlichen Aussagen sind ohne Belang.
Lykke til,
Charly
PS: Kenne hier mehrere Deutsche, die Jaeger und Waffenbesitzer sind und einige davon haben ihre Waffen in Norge erworben. Deshalb erst jetzt eine Antwort, weil ich mich versichern wollte.
@Nøtterøy
nøtterøy hat geschrieben:Norwegen ist auch ein Land, in dem die
Notwendigkeit (Personenschützer für Regierungsmitglieder, Politi, Berufsjäger, Police Militaire etc.) schlüssig nachgewiesen werden muss.
Vor allem bei Faustfeuerwaffen.
Bei Langwaffen kommen sie dir vielleicht noch vor deiner Staatsbürgerschaft entgegen, aber ich vermute erst bis du als Jäger tätig bist (Festanstellung) oder im Schützenverein was vorzeigen kannst (Meisterschaft).
Vielleicht darf das Gewehr im Schützenverein verschlossen bleiben?
Andi, dies ist groesstenteils Unsinn.
Norwegen ist (mit Schweden und Finnland) das Land mit der hoechsten Waffendichte in Europa. Fast ein Viertel der erwachsenen Bevoelkerung ist Jaeger und / oder Mitglied im Schuetzenverein. Mehr als eine Million registrierte Waffen befinden sich in privaten Haushalten. Voraussetzungen fuer den Waffenerwerb: siehe oben.