Wie handhaben die Hundebesitzer diesen Satz?

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Re: Wie handhaben die Hundebesitzer diesen Satz?

Beitragvon Schnettel » Do, 30. Jul 2015, 16:59

Karsten hat geschrieben:Jepp, ich habe Bjørn ja auch kein Fehlverhalten vorgeworfen. ;)
Nein, dem Bjørn nicht. Aber du hast dem Zollmenschen unterstellt, einfach nur zu faul gewesen zu sein. Dabei hatte der Zollbeamte vøllig Recht. Kommt man aus Schweden, braucht man am Zoll mit dem Hund nicht extra vorstellig werden.
Nichts anderes hat der Zollbedienstete (an der schwedisch-norwegischen Grenze!) gesagt. Und genau das steht in den Regeln.
Wie gesagt: NUR, wenn man aus Schweden nach Norwegen kommt.

Bjørn hat geschrieben:Beim Grenzübertritt dann mit den Papieren und der Fellnase beim Zoll zwecks Anmeldung aufgelaufen. Der gute Mann hörte sich mein Anliegen verblüfft an, studierte die Papiere und erklärte mir daraufhin nachdrücklich, dass ich in gleichgelagerten Fällen zukünftig ohne Halt die Grenze queren solle. :shock: :shock:
"Gleich gelagerte Fälle" sind dann nicht alle Einreisen nach Norwegen, sondern lediglich die von Schweden nach Norwegen!

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Re: Wie handhaben die Hundebesitzer diesen Satz?

Beitragvon Bjørn » Fr, 31. Jul 2015, 14:25

O.K., ihr beiden...........................
jetzt bin ich aber doch ein wenig verwirrt. :cry:

Einerseits ist glasklar: Einreise mit Fellnase von D nach N:
Tollwutimpfungsnachweis
Chip
Wurmkur etc.

Einreise von D nach S:
s. oben, jedoch ohne Wurmkur

Einreise von S nach N
demnach nix, weil --dyren oppholdet seg lovlig i Sverige--

oder mach ich da nen Denkfehler :roll:
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Re: Wie handhaben die Hundebesitzer diesen Satz?

Beitragvon ChristianAC » Mo, 03. Aug 2015, 7:20

Bei Einreise nach N muss die Wurmkur gemäß Fristen erfolgt sein.

Im Zweifel muss dass in S durch einen Tierarzt dokumentiert werden. Wenn es mit der
Frist passt, macht es in D.

Nach Einreise nach N wird eine zweite Wurmkur empfohlen, ist aber keine Pflicht mehr.

Mvh

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Re: Wie handhaben die Hundebesitzer diesen Satz?

Beitragvon Schnettel » Do, 06. Aug 2015, 19:34

Bjørn hat geschrieben:Einreise von S nach N
demnach nix, weil --dyren oppholdet seg lovlig i Sverige--
Nee, nicht "nix" - sondern du brauchst lediglich nicht an der Grenze anhalten.
Der Stopp an der Grenzstation war Thema, nicht, ob der Hund die Wurmkur braucht oder nicht. Der Zollbedienstete hat dir ja nicht gesagt, die Wurmkur wære nicht nøtig, sondern, dass du von Schweden nach Norwegen nicht extra anhalten brauchst. Das ist ein Unterschied!
An den Pflichten und Fristen bzgl. der Wurmkur (siehe Beitræge und Links von Karsten und Christian) ændert das nichts.
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