sgm hat geschrieben: Ob das ganze rechtmässig ist, eine Durchschnittsgeschwindigkeit aufgrund von 2 Fotos zu erheben, wage und kann ich nicht beurteilen.
Nichts leichter als das - auf jeden Fall lässt sich doch die durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit errechnen. Bleiben wir damit es ein büschen leichter zu rechnen ist mal bei einem Tempolimit von 60 kmt. Dann braucht man bei Einhaltung des 60 km-Limits eindeutig drei Minuten für drei km Strecke.
Wenn es dann jemand schafft die Strecke in zwei Minuten zu durchfahren ist keine höhere Mathematik nötig um klarzumachen daß er wohl doch ein wenig zu schnell war...
Ich komme bei dem genannten Beispiel auf eine Mindestgeschwindigkeit von 90 kmt, aber ich lasse mich gerne berichtigen .
Und wenn wir schon beim Rechnen sind - in dem genannten Beispiel muß man dann eben mit etwa 6500 nok Bussgeld rechnen.
Plus Fahrverbot irgendwo zwischen drei und sechs Monaten.
Auch diese Rechnung finde ich persönlich gar nicht mal so schlecht.
alsterix