Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit 2007

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Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit 2007

Beitragvon Berg(en)fex » So, 29. Jul 2007, 20:37

Hallo,

ich war bis vor kurzem in Bergen mit meinem oesterreichischem Auto unterwegs - bevor ich es im Zuge eines Heimaturlaubes wieder nach Oesterreich verfrachtet und der abgestellt habe. In diesem Zeitraum habe ich 3 Parkstrafen ausgefaszt: einmal bin ich zu spaet aus den Federn gekommen (und leider auf einem gebuehrenpflichtigen Parkplatz gestanden) und zweimal mit bereits abgelaufener soneparkering (das lezte Mal am Umzugstag als bereits die Umzugskartons im Auto zu sehen waren) erwischt worden. Jeweils 500 Kronen wenn ich mich nicht irre.
Wenigstens fuer den Bomringen um Bergen hab ich brav bezahlt.

Die drei Parkstrafen habe ich nicht bezahlt und es kam wie es kommen muszte. Ein Anruf von zu Hause machte mich auf einen eingetrudelten Brief eines oesterreichischen Inkassobueros aufmerksam. Im Brief wurde ich wohl zur Zahlung von 2 mal je ca. 100 - 120 Euro aufgefordert (mit jeweiliger Angabe welches Delikt mir zur Last gelegt wird).

Nun die alles entscheidende Frage: MUSZ ich zahlen oder nicht? Soviel ich mitbekommen habe, hat sich die Rechtslage im EU-Ausand mit 2007 insofern geaendert als nun die Strafe (habe gelesen ab 70 Euro) direkt am Heimatort eingetrieben werden koennen (so habe ich es zumindes verstanden). Wie sieht die Sache mit Norwegen aus und welche Handhabe kan ein (oesterreichisches) Inkassobuero haben?

Ich weisz, das Thema Park- und Mautgebuehrpreller kommt regelmaeszig vor, aber ich wollte nochmals nachfragen ob sich die Lage mit 2007 geaendert hat.

Vielen Dank fuer Auskuenfte

ein zur Zeit zu Fusz gehender :wink:
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon Sergej Ruslanowitsch » So, 29. Jul 2007, 21:20

(Posting vom Autor gelöscht)
Zuletzt geändert von Sergej Ruslanowitsch am Fr, 02. Nov 2007, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon muheijo » So, 29. Jul 2007, 21:45

gerade heute gab's folgende nachricht dazu, deutschland betreffend:

http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/17/0, ... 45,00.html

interessant dazu die aussage, daß evtl. auch rückwirkend bußgelder eingetrieben werden (also auch 2006 und 2007)

ob das dann auch fuer die an inkassobueros verkauften tickets gilt, weiß ich allerdings auch nicht, vermutlich aber eher nein.

aber wer weiß? :lol:

gruss, muheijo
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon meba » Mo, 30. Jul 2007, 7:52

Hallo , ich würde schleunigst bezahlen. Das neue Eu Gesetz kommt und gilt rückwirkend bis 2006 für Strafzettel ab 70 Euro. Das kann dann ganz schön teuer werden. Ansonsten kann ich nur sagen, das die Verkehrsregeln im Gastland auch für Ausländer bindend sind.
mit freundlichen Grüßen von meba
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon Mirko » Mo, 30. Jul 2007, 9:35

An ein Inkassobuero wuerde ich generell nicht zahlen, egal wie es um mein Rechtsempfinden bestellt ist !

Norwegen hat sowieso nichts davon ...
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 30. Jul 2007, 9:42

Hallo,

was sich innerhalb der EU bezüglich des grenzübergreifenden Eintreibens von Bußgeldern ändert, hat für Norwegen keinerlei Bedeutung. Denn Norwegen ist kein EU-Mitglied!

Ansonsten gilt: Die norwegische Behörde hat ihre Bußgeldforderung offensichtlich an das österreichische Inkassobüro verkauft. Ob und wenn dann mit welchen Mitteln das Inkassobüro diese Forderung nun eintreiben kann, das richtet sich alleine nach österreichischem Recht. Norwegen und die EU haben damit nichts zu tun. Leider kenne ich mich mit österreichischem Recht nicht aus.

MfG
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon muheijo » Mo, 30. Jul 2007, 10:20

EuraGerhard hat geschrieben:...was sich innerhalb der EU bezüglich des grenzübergreifenden Eintreibens von Bußgeldern ändert, hat für Norwegen keinerlei Bedeutung. Denn Norwegen ist kein EU-Mitglied!


Daß N nicht zur EU gehört, ist ja - gerade in diesem forum - hinreichend bekannt, dennoch wäre es ja nicht die erste regelung, die N von der EU übernimmt.

gruss, muheijo
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon tabaha » Mo, 30. Jul 2007, 11:19

Ich habe im Hamburger Abendblatt einen Artikel entdeckt, der heute erschienen ist.

http://www.abendblatt.de/daten/2007/07/30/776675.html

Da ist auch eine interessante Bußgeldübersicht drin.
Norwegen, Hurtigruten und mehr
http://www.flodhest-concept.de

Jetzt auch bei Twitter: http://www.twitter.com/flodhestconcept
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon fjellnorge » Mo, 30. Jul 2007, 13:28

Und Aktuelles gibt es auch hier:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 60,00.html

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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon EuraGerhard » Di, 31. Jul 2007, 9:24

muheijo hat geschrieben:Daß N nicht zur EU gehört, ist ja - gerade in diesem forum - hinreichend bekannt, dennoch wäre es ja nicht die erste regelung, die N von der EU übernimmt.

In diesem Fall kommt es nicht darauf an, was Norwegen "übernimmt". Es kommt vielmehr darauf an, ob das Heimatland des Verkehrssünders mit Norwegen ein entsprechendes bilaterales Rechtshilfeabkommen hat. Zwischen Deutschland und Norwegen besteht kein solches Abkommen, für Österreich und Norwegen weiß ich es nicht. Da hier ein (privates) Inkassobüro beauftragt wurde, gehe ich aber eher mal davon aus, dass es kein solches Abkommen gibt.

Allerdings: Da Berg(en)fex sich offensichtlich in Norge häuslich niederlassen will, würde es mich nicht wundern, wenn die norwegischen Behörden sich irgendwann an diese Sache wieder "erinnern". Daher wäre eine fristgerechte Bezahlung eventuell doch anzuraten.

MfG
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon ihmotep » Di, 31. Jul 2007, 11:34

EuraGerhard hat geschrieben: Es kommt vielmehr darauf an, ob das Heimatland des Verkehrssünders mit Norwegen ein entsprechendes bilaterales Rechtshilfeabkommen hat.


Das beliebte Thema mal wieder ;)
An dieser Stelle verweise ich immer mal wieder gerne auf dieses Papier hier:

http://www.intereuropeag.com/download/v ... 202005.pdf

Und genau da geht es um eine Lösung des fehlenden Abkommens. Eigentlich sollte das im März diesen Jahres abschließend geklärt sein, aber die Verhandlungen scheinen mal wieder (leider) ausgesetzt zu sein.

Üben wir uns in Geduld.
ihmotep
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon Mirko » Di, 31. Jul 2007, 16:40

Ich gedulde mich gerne noch ein paar Jahre ...

:-)
Mirko
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Re: Falschparken - auslaendisches Fahrzeug: Aenderungen mit

Beitragvon Berg(en)fex » Sa, 04. Aug 2007, 22:13

Hallo zusammen,

sind ja einige Antworten in der Zwischenzeit eingetrudelt (hm, im Profil steht, bei jeder Antwort und PM benachrichtigt zu werden, eine email habe ich allerdings nur bei der ersten Antwort erhalten). Was ich wohl da wieder nicht verstanden habe?! :oops:

Vielen Dank fuer Eure Antworten.

Mein letzter Wissensstand (aus oesterreichischer Sicht):
mit Norwegen besteht derzeit kein Abkommen wonach Geldstrafen vollstreckt werden koennen - weder ein bilaterales mit Oesterreich noch ein multilaterales mit EU-Mitgliedsstaaten (z.B. Deutschland :wink: ).

P.S.: wann wird es endlich richtig Sommer???

lg
Berg(en)fex - im Uebergansstadium zum Froschmann :lol:
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