Vermietbestimmungen beim Wohnmobil

Fortbewegung per Auto, Fahrrad, Motorrad, Bus/Bahn, Fähren, Flugzeug sowie Routenplanungen

Vermietbestimmungen beim Wohnmobil

Beitragvon bigtorsti26 » So, 11. Jan 2009, 18:08

Hallo,
wie ich ja bereits in einigen Beiträgen erwähnt habe,fahren wir im Juni mit Womo nach Norge.
Wir haben das Womo im Oktober gebucht.Soweit so gut - jetzt im Januar hat mir der Vermieter die Bestimmungen zugesandt (nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits ) . :roll: Am Tage der Buchung meinte er, das sich diese Bestimmungen immer ändern und er sie mir zuschickt, wenn sie wieder aktuell sind. Kann ich ja soweit nachvollziehen.
Aber einen Punkt habe ich darin gefunden,der mich doch etwas beunruhigt :
" Wir behalten uns vor, den Mietvertrag zu stornieren, wenn Gründe eintreten, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen.
.....der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur verfügung steht....."

soll ja heißen, wenn mein Vorgänger 3 Tage vor meiner Mietung das Auto schrottet sitz ich dumm da!
Ich habe im Vorfeld Ausgaben von ca. 1000 € ( Fähre,Verpflegung usw.) die mir ja keiner erstattet, ganz zu schweigen vom versauten Urlaub.
Meine Frage daher,ist das der Regelfall,habt ihr ähnliche Bedingungen,oder bin ich da eher ein Einzelfall?

Danke schonmal :rocker:
Torsten
Sobald ein Optimist ein Licht erblickt, das es gar nicht gibt, findet sich ein Pessimist, der es wieder ausbläst.
bigtorsti26
 
Beiträge: 88
Registriert: So, 16. Nov 2008, 13:51
Wohnort: Sachsen,nähe Dresden

Re: Vermietbestimmungen beim Wohnmobil

Beitragvon motorkruizer » So, 11. Jan 2009, 18:38

Hei,
Hast Du das Wohnmobil in D oder in N gemietet.
In D habe ich solche Mietbedingungen noch nicht gehört.
Hilsen Jürgen
motorkruizer
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 330
Registriert: Mo, 24. Nov 2008, 22:38
Wohnort: Tveit/Kristiansand

Re: Vermietbestimmungen beim Wohnmobil

Beitragvon bigtorsti26 » So, 11. Jan 2009, 18:47

in D gleich um die Ecke :P allerdings ist es kein großer sondern eher kleiner Vermieter der nur dieses Womo in der größe hat, alle anderen sind kleiner und älter, ist ja aber nicht mein Problem...
Torsten
Sobald ein Optimist ein Licht erblickt, das es gar nicht gibt, findet sich ein Pessimist, der es wieder ausbläst.
bigtorsti26
 
Beiträge: 88
Registriert: So, 16. Nov 2008, 13:51
Wohnort: Sachsen,nähe Dresden

Re: Vermietbestimmungen beim Wohnmobil

Beitragvon motorkruizer » So, 11. Jan 2009, 19:00

Hei,
Ich denke mal,wenn er nur das eine in der Grösse hat muss er sich natürlich auch irgendwie absichern falls mal was ist,(Dein Beispiel).Dann wird er wenn er es nachweisen kann auch nicht für den Schaden aufkommen müssen.Beinhaltet für Dich natürlich ein gewisses Risiko!! Haste Du keinen alternativen grösseren Anbieter,die mehrere Autos haben!Oder hast Du schon Alles fest gemacht.Wenn ja,positiv denken ,wird schon klappen.
hilsen motorkruizer
motorkruizer
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 330
Registriert: Mo, 24. Nov 2008, 22:38
Wohnort: Tveit/Kristiansand

Re: Vermietbestimmungen beim Wohnmobil

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 12. Jan 2009, 10:52

Hallo Torsten,

eine verbindliche Rechtsberatung hierzu kann und darf Dir hier niemand geben. Das verbietet das Rechtsberatungsgesetz. Wenn Du es also genau wissen willst, dann musst Du einen Rechtsanwalt fragen, zumindest jedoch eine Verbraucherzentrale o. ä. Was also nun folgt, ist meine rein persönliche Meinung:

Im Gegensatz zu Dir kann ich das hier:
bigtorsti26 hat geschrieben:Am Tage der Buchung meinte er, das sich diese Bestimmungen immer ändern und er sie mir zuschickt, wenn sie wieder aktuell sind.

nun überhaupt nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach müssen zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung sämtliche relevanten Bedingungen auf dem Tisch liegen, alles andere wäre unseriös.

Der Vorbehalt der Stornierung bei "höherer Gewalt" dürfte OK sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein genereller Haftungsausschluss bei Nichterfüllung rechtlich zulässig ist. Immerhin hat der Vermieter einen Vertrag mit Dir, und daraus resultieren gewisse Verpflichtungen. Insbesondere die pünktliche Bereitstellung des Wohnmobils im vereinbarten Zustand. Kommt er diesen Verpflichtungen - aus welchem Grunde auch immer! - nicht nach, und kann er auch kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen, und erleidest Du deshalb einen nachweisbaren(!) Schaden (z.B. Stornogebühren für die Fähre), dann ist er meiner Meinung nach schadenersatzpflichtig.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
EuraGerhard
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 1386
Registriert: Do, 28. Jul 2005, 8:32
Wohnort: Uppsala

Re: Vermietbestimmungen beim Wohnmobil

Beitragvon bigtorsti26 » Mo, 12. Jan 2009, 19:59

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Torsten,

eine verbindliche Rechtsberatung hierzu kann und darf Dir hier niemand geben. Das verbietet das Rechtsberatungsgesetz. Wenn Du es also genau wissen willst, dann musst Du einen Rechtsanwalt fragen, zumindest jedoch eine Verbraucherzentrale o. ä. Was also nun folgt, ist meine rein persönliche Meinung:

Im Gegensatz zu Dir kann ich das hier:
bigtorsti26 hat geschrieben:Am Tage der Buchung meinte er, das sich diese Bestimmungen immer ändern und er sie mir zuschickt, wenn sie wieder aktuell sind.

nun überhaupt nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach müssen zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung sämtliche relevanten Bedingungen auf dem Tisch liegen, alles andere wäre unseriös.

[b]Der Vorbehalt der Stornierung bei "höherer Gewalt" dürfte OK sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein genereller Haftungsausschluss bei Nichterfüllung rechtlich zulässig ist. Immerhin hat der Vermieter einen Vertrag mit Dir, und daraus resultieren gewisse Verpflichtungen. Insbesondere die pünktliche Bereitstellung des Wohnmobils im vereinbarten Zustand. Kommt er diesen Verpflichtungen - aus welchem Grunde auch immer! - nicht nach, und kann er auch kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen, und erleidest Du deshalb einen nachweisbaren(!) Schaden (z.B. Stornogebühren für die Fähre), dann ist er meiner Meinung nach schadenersatzpflichtig.[/b]

MfG
Gerhard


hallo, das dekne ich mir ja auch, das er wenigstens für den erlittenen Schaden aufkommen muß, allerdings konnte ich es nicht herauslesen.Ich werde mir mal die Bestimmungen eines anderen Anbieters zusenden lassen und danach mal mit meinem reden.Falls er nicht einlenkt sind es mir wohl die 100 € Stornogebühren wert, die bis 90 Tage vor Reisebeginn fällig sind...
Danke für deine Antwort,Rechtsauskunft wollte ich auch keine , nur eure Erfahrungen, aber ich merke ja schon das ich da eher der Einzelfall bin.

Torsten
Sobald ein Optimist ein Licht erblickt, das es gar nicht gibt, findet sich ein Pessimist, der es wieder ausbläst.
bigtorsti26
 
Beiträge: 88
Registriert: So, 16. Nov 2008, 13:51
Wohnort: Sachsen,nähe Dresden


Zurück zu Mobilität

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste