WARNUNG! für alle die über Dänemark anreisen

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WARNUNG! für alle die über Dänemark anreisen

Beitragvon gundhar » Fr, 26. Jun 2015, 16:23

Ich möchte hiermit alle warnen die über Dänemark anreisen. Dänemark hat seit einiger Zeit seine Waffengesetze verschärft und damit sind wir alle betroffen. Die Mitnahme von Messern über 7cm Klingenlänge ist verboten! Auch ein Besteck zum Öffnen von Weinflaschen ist verboten, z.B. so etwas: http://www.amazon.de/B%C3%B6ker-Kellner ... ierbesteck
Campingbeil oder Machete zum Feuerholz machen gehen gar nicht.
Eine besondere Tücke verbirgt sich noch in der Formulierung: "Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind grundsätzlich verboten." Damit sind nicht die typischen Einhandmesser gemeint, sondern jedes Messer bei dem der kontrollierende Beamte es schafft es mit einer Hand zu öffnen!!!


Quelle: http://www.visitdenmark.de/de/a-z/6246/ ... -item-4772 unter "Waffen"


Mitnahme von Messern:

Nach einer Verschärfung des Waffengesetztes dürfen Messer mit einer Klinge ab 7 cm an öffentlich zugänglichen Orten ohne weiteres nicht getragen oder mitgebracht werden. Bitte bemerken Sie, dass Sie solche Messer auf Raststätten in Ihrem PKW nicht offen mitführen dürfen, da die Raststätte ein öffentlich zugänglicher Ort ist.

Es dürfen nur noch Taschenmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 7 cm mitgenommen werden, sofern deren Klinge nicht festgestellt werden kann, die also nur beidhändig zu öffnen sind. Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind grundsätzlich verboten. Messer mit Klingen über 12 cm dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie zur Ausübung des Berufs, des Sports (Angeln, Segeln) oder im Haushalt verwendet werden, sonst ist deren Mitnahme verboten.

Weitere Auskünfte zur Einfuhr von Waffen erteilt die dänische Botschaft unter beramb@um.dk

Angler, die nach Dänemark fahren, sollten sich genau überlegen, welche Messer sie mit auf Reisen nehmen – und welche sie lieber zu Hause lassen. Denn aufgrund des vor einigen Monaten verschärften dänischen Waffengesetzes kann man sich künftig erhebliche Geld- oder sogar Haftstrafen einhandeln, wenn man ein – nach dänischem Gesetz – illegales Messer oder Multifunktionswerkzeug bei sich hat.

An öffentlich zugänglichen Orten ist es verboten, ein Messer oder einen Dolch zu tragen bzw. zu besitzen. Es sei denn, das Messer wird zu beruflichen Zwecken benötigt. Dasselbe gilt für Messer, die für das Angeln, die Jagd oder sportliche Zwecke (z.B. Tauchen, Segeln) benötigt werden. Das Verbot umfasst nicht Taschenmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 7 cm, sofern deren Klinge nicht festgestellt werden kann. Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind grundsätzlich verboten.

Auch das Mitführen eines Fischtöters (z.B. Priest) ist in Dänemark laut Gesetz illegal – es sei denn, man ist Angler oder Jäger.

Was gilt als "Angelmesser"?

Auch Angler müssen sich an bestimmte Regeln halten. Als „Angelmesser“ gelten nämlich ausschließlich Messer, die speziell für diesen Zweck vorgesehen sind, wie zum Beispiel Filetiermesser. Als Angler hat man also nicht das Recht, eine Machete oder Axt mit sich zu führen, nur weil man der Meinung ist, diese zur Ausübung seines Hobbys zu benötigen. Auch vermeintlich harmlose Dinge wie Teppichmesser, Cutter oder Multifunktionswerkzeuge sollte man lieber zu Hause lassen. Auch wer mehr als zwei Angelmesser (pro Person) dabei hat, riskiert Ärger mit der Polizei.

Transport von Angelmessern

Angelmesser dürfen in Dänemark nur dann transportiert werden, wenn man sich auf dem direkten Weg zum oder vom Angelgewässer befindet. Oder dann, wenn man das Messer zum Reparieren oder Schleifen bringen möchte. Allerdings sollte immer darauf geachtet werden, dass das Messer während des Transports sicher verpackt ist. Ärger kann es geben, wenn man ein Angelmesser beispielsweise im Handschuhfach, in der Mittelkonsole oder auf dem Sitz seines Autos liegen hat. Wer sicher gehen möchte, packt das Messer vor dem Transport in eine Tasche, und diese in den Kofferraum.

Betritt man auf dem Weg ans Gewässer z.B. einen Supermarkt oder eine Tankstelle, muss das Messer draußen bleiben. Diese Orte gelten laut Gesetz als „öffentlich zugängliche Orte“. Im privaten Bereich (z.B. Haushalt, Garten) gibt es keine Einschränkungen.

So sind Sie auf der sicheren Seite:

- beschränken Sie sich auf ein Taschenmesser (mit nicht feststellbarer Klinge, Klingenlänge bis 7 cm), ein Filetiermesser und einen Fischtöter (Priest).

- Teppichmesser, Cutter und Multifunktions-Werkzeuge (z.B. „Leatherman) sollten zu Hause bleiben.

- transportieren Sie Ihr Messer nur dann, wenn Sie nach Dänemark einreisen bzw. ausreisen, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum/vom Angeln.

- achten Sie beim Transport im Auto immer darauf, dass das Messer gut verpackt – am besten verschlossen - im Kofferraum liegt.

- noch besser: lassen Sie Ihr Filetiermesser im Ferienhaus und filetieren Sie dort ihre gefangenen Fische.

- nehmen Sie ans Angelgewässer nur ein Taschenmesser mit nicht feststellbarer Klinge (bis 7 cm Länge) und einen Priest (Fischtöter) mit. Diese Dinge reichen zum Versorgen eines gefangenen Fisches normalerweise aus.
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Re: WARNUNG! für alle die über Dänemark anreisen

Beitragvon syltetoy » Fr, 26. Jun 2015, 16:37

Ich lach mich schlapp wegen dem Priest.......wie verrückt kann man sein.
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Re: WARNUNG! für alle die über Dänemark anreisen

Beitragvon Knallfrosch » Fr, 26. Jun 2015, 16:53

Danke für die "Warnung"!

Ich habe beim wandern (in Norwegen) auch immer ein Taschenmesser am Gürtel und somit auch bei der Anreise durch DK.
Die Klingenlänge beträgt 7,5cm. :evil:

Ein "Teppichmesser" habe ich beim Boardwerkzeug. :evil:

Aber beim Küchengeschirr habe ich ja auch ein Fleischmesser mit 15cm Klingenlänge. :roll: (wobei das wohl nicht in das Gesetz fällt, mein Womo sollte ja als "Haushalt" zählen)

Ich muss wohl meine "Bewaffnung" nochmal überdenken.....


Grüße
Thorsten
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Re: WARNUNG! für alle die über Dänemark anreisen

Beitragvon EuraGerhard » Fr, 26. Jun 2015, 21:20

Hmm, es ist zwar richtig, dass Dänemark, was das Mitführen von Messern betrifft, eines der strengsten Gesetze weltweit hat. Aber hier sind die Leute von Visitdenmark offensichtlich ein bisschen von gestern, denn die erwähnte Verschärfung des Gesetzes "vor einigen Monaten" fand bereits 2008 statt! :shock:

Richtig ist aber, dass es im Anschluss an die Verschärfung tatsächlich eine Verurteilung eines Autofahrers wegen des Mitführens eines Multifunktionswerkzeugs gab. Zwar wurde die zunächst verhängte Gefängnisstrafe in der Berufungsverhandlung auf eine Geldbuße abgemildert, die Verurteilung an sich blieb aber bestehen.

Letztlich aufgrund solcher irrwitzigen Verurteilungen wurde dann 2012 das Gesetz wieder etwas entschärft, was die Straffolgen betrifft: Jetzt wird eine Gefängnisstrafe nur noch dann verhängt, wenn jemand ein verbotenes Messer an einen öffentlichen Ort mitnimmt, an dem es nicht zu legalen Zwecken verwendet werden kann. Also z.B. als Zuschauer in ein Sportstadion, als Gast in ein Restaurant, o.ä.

Ansonsten sollte man auch bedenken, dass bei der Anreise durch Schweden die Vorschriften nicht viel milder sind. Zwar sind in Schweden noch keine Multitools beanstandet worden, aber wer in der Öffentlichkeit z.B. ein Feldmesser mit sich führt, bekommt auch Ärger mit der Polizei.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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Re: WARNUNG! für alle die über Dänemark anreisen

Beitragvon Schnettel » Fr, 26. Jun 2015, 22:40

In erster Linie geht es darum, dass ein Messer u.ä. nicht offen getragen werden darf, eben auch nicht im Auto einfach so rum liegen darf. In Norwegen gilt das ebenso und ist im Strafgesetzbuch geregelt.
Das Thema hatten wir schon gelegentlich. Mal nach 'Messer' suchen, da kommen einige Threads zum Thema hoch.
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