Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

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Re: Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

Beitragvon Blumenstrauß » So, 12. Nov 2023, 14:12

Canadier hat geschrieben:Hallo,
du schreibst das ihr ein Fashrzeug mietet.
In der Regel sind die Fahrzeuge von Vermietunternehmen ohne AHK.
Oder mietet ihr privat, aber dann müßte der Vermieter es ja wissen.


Unser ist wohl die Ausnahme, er vermietet (auch) mit. Und die ist angeblich nicht abnehmbar.

Unsere Frage ist daher vor allem, ob es sinnvoller wäre, von vornherein den "längeren" Tarif zu zahlen. Das schmerzt schon, wegen so einer blöden AHK...!
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Re: Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

Beitragvon Canadier » Mo, 13. Nov 2023, 10:20

Das schmerzt schon, wegen so einer blöden AHK...!

Oder drauf bestehen das man ein Fahrzeug "ohne" bekommt.
Ich denke "sooo weit" im Voraus müßte man das doch planen können.
Sonst könnte er euch ja auch am Übernahmetag nen 7.5 m Fahrzeug dahinstellen,
da ja grade kein anderes Fahrzeug frei ist!
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Re: Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 13. Nov 2023, 10:49

Canadier hat geschrieben:
Das schmerzt schon, wegen so einer blöden AHK...!
Sonst könnte er euch ja auch am Übernahmetag nen 7.5 m Fahrzeug dahinstellen, da ja grade kein anderes Fahrzeug frei ist!

Das ist uns schon mal passiert! Die Vormieterin hatte das eigentlich für uns vorgesehene 6-m-Mobil an einer zu niedrigen Unterführung in einen Cabrio verwandelt, und da war tatsächlich nur noch ein 7,5-m-"Dampfer" für uns frei. Machte aber nichts, denn es war nur eine Tour innerhalb Deutschlands vorgesehen. War keine große Vermieterkette, sondern ein Händler, der nebenbei auch ein paar Mobile in der Vermietung laufen hatte.

Ansonsten würde ich einfach mal bei Colorline nachfragen. Vermutlich werden die bei einer Überschreitung um wenige Zentimeter keine Zicken machen. Gleich prophylaktisch den Meter zubuchen würde ich nicht.

MfG
Gerhard
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Re: Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

Beitragvon Canadier » Mo, 13. Nov 2023, 17:03

Hallo Gerhard,
ja bei einenr "Inlandstour" ist so ein Update natürlich nicht schlecht
aber eben bei einer Fährfahrt kann das ganz schön ins Geld gehen.
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Re: Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

Beitragvon Ralle48 » Mo, 13. Nov 2023, 17:55

Mach dich doch mal locker
Wenn du ein WoMo bis 6,00 m Mietest hast du auch einen Anspruch darauf dass die Daten stimmen.
Einfach bei der Übergabe messen und Papiere prüfen, und nur unter dem Vorbehalt etwaiger Zusatzkosten übernehmen falls das doch nicht stimmt.
Viel Spaß bei der Reise!!
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Re: Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

Beitragvon Blumenstrauß » Mo, 13. Nov 2023, 18:16

Ralle48 hat geschrieben:Mach dich doch mal locker
Wenn du ein WoMo bis 6,00 m Mietest hast du auch einen Anspruch darauf dass die Daten stimmen.
Einfach bei der Übergabe messen und Papiere prüfen, und nur unter dem Vorbehalt etwaiger Zusatzkosten übernehmen falls das doch nicht stimmt.
Viel Spaß bei der Reise!!


Ich bin ganz locker, allerdings zielte meine Frage eher darauf ab, ob wir evtl gar nicht an Bord kommen in der Hochsaison.

Wir beten und hoffen einfach, dass sämtliche AHK'en bis dahin abfallen.
Grundsätzlich besteht natürlich auch das Risiko eines unerwünschten "Upgrades", sollte der Vormieter das Fahrzeug schrotten. Alles nicht vorhersehbar, aber deshalb würde ich ja jetzt auch nicht die 8 Meter Länge buchen.
:!:
Danke allerseits
Blumenstrauß
 
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Re: Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

Beitragvon EuraGerhard » Di, 14. Nov 2023, 10:33

Ralle48 hat geschrieben:Wenn du ein WoMo bis 6,00 m Mietest hast du auch einen Anspruch darauf dass die Daten stimmen.

Das kommt immer auf das "Kleingedruckte" an. Meistens behalten es sich die Vermieter vor, auch ein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Wenn die 6 Meter wirklich sooo wichtig sind, dann muss man die bei Vertragsunterzeichnung explizit schriftlich festhalten lassen. (So sich der Vermieter darauf einlässt.)

Ralle48 hat geschrieben:Ich bin ganz locker, allerdings zielte meine Frage eher darauf ab, ob wir evtl gar nicht an Bord kommen in der Hochsaison.

Wie gesagt, wenn es nur ein paar Zentimeter sind, dreht euch da keiner einen Strick draus. Und wenn ihr doch drüber seid und auf Nummer Sicher gehen wollt, dann ruft halt im Zweifelsfalle sofort nach der Übernahme des Womo bei Color Line an.

MfG
Gerhard
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Re: Höhe des Wohnwagens bei der Fähre

Beitragvon Canadier » Di, 14. Nov 2023, 12:23

Hallo Gerhard,
Wenn die 6 Meter wirklich sooo wichtig sind, dann muss man die bei Vertragsunterzeichnung explizit schriftlich festhalten lassen. (So sich der Vermieter darauf einlässt.)

genau so sieht es aus.
Ich hatte das mal in Kanada, habe mir in den Vertrag reinschreiben lassen das ich dieses bestimmte Fahrzeug als Diesel haben will.
Bein Anbieten wollte man mir ein Fahrzeug aus einer höheren Klasse als Benzin "andrehem".
Ich habe drauf bestandenden Diesel zu bekommen da ich die "Schluckspechte" dort kenne. Und bei 3-4 tausend Km macht sich das schon am Geldbeutel bemerkbar.
Nach einem Telefonat mit meinem Vermieter in D-land, war wie durch ein Wunder, auch dieses Fahrzeug am Standort.
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