Zweitwohnsitz + Selbstständigkeit

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Zweitwohnsitz + Selbstständigkeit

Beitragvon cp.one » Di, 27. Aug 2019, 0:54

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade dabei nach Norwegen auszuwandern. Habe dort einen Freund mit eigenem Hof der mir Unterkunft und Verpflegung stellt. Ich möchte mich dort gerne im Holzbau-Bereich selbstständig machen. Jetzt bin ich bei der Planung auf ein paar Fragen gestoßen:

1. Kann ich mein eigenes Gewerbe dort betreiben und Norwegen "nur" als Zweitwohnsitz anmelden? Ich habe noch eine Wohnung in Deutschland die ich nicht aufgeben kann. Mein Lebensmittelpunkt wird allerdings Norwegen sein und soweit ich weiß kann ich als deutscher Stadtbürger Deutschland nicht als Zweitwohnsitz melden. Ich habe keine Einnahmen in Deutschland und beziehe auch nichts vom Staat.

2. Bei der Registrierung bei der Polizei fällt es mir schwer eine passende Option zu finden.
Am ehesten trifft "person with own funds" zu. Allerdings habe ich keine 20.000€ auf dem Konto wie empfohlen. Was auch nicht notwendig in meiner Situation ist, da ich im Grunde keine laufenden Kosten habe und ich nur wenig Startkapital für meine Geschäftsidee benötige. Über die HanseMerkur bin ich bis 5 Jahre auslandskrankenversichert - ich hoffe das reicht denen als "privat health insurance" Nachweis.
Bei der Option "self employed person" bin ich mir nicht sicher ob ich im jetzigen Stadium die notwendigen Beweise / Dokumente aufbringen kann.
Als Job-Seeker möchte ich mich auch nicht melden weil ich nicht vorhabe in den kommenden 6 Monaten ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
Welche Option könnt ihr mir empfehlen? Bei der zuständigen Polizeibehörde bekomme ich seit Tagen niemanden ans Telefon der mir genauere Auskunft geben könnte.

3. Verstehe ich es richtig das ich am Anfang nur eine "Sole proprietorships" gründen kann? Wie bzw ab wann hat man als "Ausländer" die Möglichkeit auch eine AS zu gründen?

Besten Dank für eure Hilfe / Erfahrungsberichte.

LG
Chris
cp.one
 
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Re: Zweitwohnsitz + Selbstständigkeit

Beitragvon Særling » Di, 27. Aug 2019, 8:05

Hallo und willkommen!

Es ist schwieirig kurz und vollständig auf Deine Fragen zu antworten, da Deine Fragen zusammenhängen und die verschiedenen Punkte sich auch noch gegenseitig beeinflussen.

Aber ich versuche es mal, kurz und ohne alle theoretisch möglichen Feinheiten und Kniffe:

  • Sobald Dein Lebensmittelpunkt in Norwegen ist, Du hier eine P-Nummer hast und ein Gewerbe betreibst, ist Norwegen Dein Erstwohnsitz.
  • Amtlich gemeldet kannst Du (meines Wissens) dann nur in Norwegen sein.
  • Du kannst deswegen trotzdem eine Wohnung in Deutschland haben, das ist lediglich für die Steuererklärung relevant.
  • Als "Person with own funds" ist es in der Regel egal ob Du persönlich meinst mit Deinem Ersparten auszukommen.
    Was zählt ist normalerweise die Vorgabe des UDI. Aber da gibt es gelegentlich Ausnahmen, da auch das UDI von "vanligvis" (also "für gewöhnlich") schreibt. Ob Du eine Ausnahme bekommen kannst, musst Du selbst beim UDI fragen, da das dann im Einzelfall entschieden wird.
    Da könnte eventuell ein Beleg helfen, dass Du gratis bei einem Freund leben kannst.
  • Es gab früher mal die Möglichkeit des finanziellen Bürgen, aber soweit ich weiss, gibt es diese Variante nicht mehr.
  • Du musst Dich unabhäng von alledem nach drei Monaten registrieren, egal ob "arbeitssuchend", "Person mit eigenen Mitteln" oder "Selbständig".
    Welche Variante da die beste ist, lässt sich so auf die Schnelle nicht sagen. Da müsste man mehr Details haben, und am besten auch mal mit dem UDI sprechen.
  • Ja, Du kannst zunächst keine AS gründen. Ab wann möglich ist, musst Du im Einzelfall nachfragen, da es da keine generell gültige Antwort gibt.
  • Wenn Du Dich im Holzbaugewerbe selbständig machen willst, musst Du auch Deine berufliche Qualifiaktion anerkennen lassen. Dies machst Du bei http://www.nokut.no.

Und ganz generell würde ich empfehlen, dass Du versuchst das UDI zu erreichen, nicht die Polizei.
Die Polizei ist eigentlich nur für die Registrierung zuständig, für die Vorschriften und Fragen das UDI.
Særling
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Re: Zweitwohnsitz + Selbstständigkeit

Beitragvon norwegenbus » Do, 29. Aug 2019, 8:40

Zu Wohnsitz : Seh ich etwas freundlicher - wenn du dich in D nicht abmeldest ( sprich nach deutschem Recht der Erstwohnsitz bleibt erhalten ) interessiert das in N eigentlich keinen , ausser du möchtest da unbedingt ein Problem draus machen .

Dein Problem bleibt die Registrierung . Fälle wie deiner sind eigentlich nicht vorgesehen . Entweder hast du ne Arbeit oder genug Geld auf dem Konto . Umweg über die AS geht ( siehe altinn.no ) , setzt aber dann auch immer noch voraus, daß du davon nach den Kriterien der UDI leben kannst .

Auch wenn du da erstmal keinen Bock drauf hast, würde ich an deiner Stelle versuchen als Arbeitnehmer anzufangen . Damit umgehst du nicht nur den Stress mit der Aufenthaltserlaubnis , nein , du lernst auch noch ganz viel über norwegische Baukultur, Arbeitsmoral und vieles andere mehr . Norwegen ist halt nicht Deutschland .....
Nettopp:Ikke i dag !
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