apostille für die urkunden

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apostille für die urkunden

Beitragvon alissa74 » So, 29. Aug 2010, 16:55

hallo alle zusammen, mein partner lebt in norwegen , ich will bald nachziehen , erwarte ein kind von ihm , sind nicht verheiratet,meine frage:brauch ich eine apostille der geburtsurkunden von mir und unserem kind , scheidungsurteil von meinem ex-mann, oder reicht es wenn ich es ins norwegische übersetze, vielen dank
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Re: apostille für die urkunden

Beitragvon ThorstenF.H. » So, 29. Aug 2010, 19:09

hei

apostille wollen sie fast immer. und du kannst mal nichts in norwegische übersetzen. muss alles offiz. sein. am besten internationale dokumente ( englisch).
kommt aber immer auf den bearbeiter hier an. wende dich an die deutsche botschaft in oslo die kennen sich ganz gut mit der sache hier aus.

viel spass
di di di di di di di di di di di di di di di di di di di di di diiiiiiiiii
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Re: apostille für die urkunden

Beitragvon alissa74 » So, 29. Aug 2010, 19:33

Danke fuer die Antwort
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Re: apostille für die urkunden

Beitragvon Schnettel » Mo, 30. Aug 2010, 11:37

Fuer die Registrierung meines Kindes, Beantragen von Kindergeld etc. pp. habe ich in Norwegen keine Apostille auf der deutschen Geburtsurkunde gebraucht.
Nicht einmal eine Uebersetzung.
Das ist aber auch schon ne Weile her.

Ich wuerde dir empfehlen, dir ohnehin gleich eine internationale Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Und wenn es kein grosser Aufwand ist, auch gleich eine Apostille zu besorgen. "Besser man hat als man hætte."

Ich (deutsch) habe meinen (deutschen) Mann dieses Jahr in Italien geheiratet.
Vorher hab ich mich beim norwegischen Folkeregister (Skatteetaten) erkundigt, was ich brauch, damit die Ehe hier in Norwegen anerkannt wird.
Und da sagten Sie, wir brauchen eine internationale Heiratsurkunde mit der Apostille aus Italien.

Daher mein Tipp: dein Freund soll mal beim Skatteetaten/Folkeregister nachfragen, was ihr genau braucht.
Die deutsche Botschaft in Oslo wird sich darueber kaum auslassen, welche Anforderungen die norwegischen Behørden haben. Als ich mich dort erkundigte, sagte man mir klipp und klar, man sei dort nur fuer die deutschen Belange zustændig - wenn ich wissen wollte, was eine norw. Behørde braucht, solle ich da nachfragen, bzw. bei der norwegischen Botschaft in Berlin.

Was das Scheidungsurteil betrifft, so wære es ratsam, dies gleich uebersetzen zu lassen. Im Moment wirst du es vielleicht nicht brauchen (solange ihr unverheiratet bleiben wollt). Aber spætestens fuer eine eventuelle Heirat (Ehefæhigkeitszeugnis) brauchst du das.
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Re: apostille für die urkunden

Beitragvon ThorstenF.H. » Di, 31. Aug 2010, 7:03

Schnettel hat geschrieben:Fuer die Registrierung meines Kindes, Beantragen von Kindergeld etc. pp. habe ich in Norwegen keine Apostille auf der deutschen Geburtsurkunde gebraucht.
Nicht einmal eine Uebersetzung.
Das ist aber auch schon ne Weile her.



Ich (deutsch) habe meinen (deutschen) Mann dieses Jahr in Italien geheiratet.
Vorher hab ich mich beim norwegischen Folkeregister (Skatteetaten) erkundigt, was ich brauch, damit die Ehe hier in Norwegen anerkannt wird.
Und da sagten Sie, wir brauchen eine internationale Heiratsurkunde mit der Apostille aus Italien.

Daher mein Tipp: dein Freund soll mal beim Skatteetaten/Folkeregister nachfragen, was ihr genau braucht.
Die deutsche Botschaft in Oslo wird sich darueber kaum auslassen, welche Anforderungen die norwegischen Behørden haben. Als ich mich dort erkundigte, sagte man mir klipp und klar, man sei dort nur fuer die deutschen Belange zustændig - wenn ich wissen wollte, was eine norw. Behørde braucht, solle ich da nachfragen, bzw. bei der norwegischen Botschaft in Berlin.

Was das Scheidungsurteil betrifft, so wære es ratsam, dies gleich uebersetzen zu lassen. Im Moment wirst du es vielleicht nicht brauchen (solange ihr unverheiratet bleiben wollt). Aber spætestens fuer eine eventuelle Heirat (Ehefæhigkeitszeugnis) brauchst du das.


kind: eine bekannte die hier oben wohnt hat eine apostille auf der geburturkunde gebraucht.

heirat: wir haben in deutschland geheiratet und brauchten zut anerkennung der heirat eine apostille. geh davon aus du brauchst sie 100 % (kostet 20 euro (frechheit, dass für einen stempel))

botschaft: hab mir bei der abwiklung der anerkennung SEHR geholfen.

ehefähigkeitszeugnis: so einen misst gibt es nur in D.
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Re: apostille für die urkunden

Beitragvon Schnettel » Di, 31. Aug 2010, 9:56

ThorstenF.H. hat geschrieben:ehefähigkeitszeugnis: so einen misst gibt es nur in D.
Kann man so nicht sagen. Ein Ehefæhigkeitszeugnis wird in einigen Lændern benøtigt, wenn man dort als Auslænder heiratet.

Und in Norwegen gibts das auch - und nicht nur fuer Auslænder! Und hier sieht dieses noch viel extremer aus! Nennt sich "Prøvingsattest" und da wird sogar nach ansteckenden Krankheiten gefragt! :shock: (Hier mal das Formular auf deutsch)
Grundlage dafuer ist Kapitel 2 § 7 des Ekteskapsloven...


In Italien heiraten ist offensichtlich viel guenstiger - weder die Eheschliessung auf der Gemeinde hat was gekostet (wir haben gleich mal 5 Heiratsurkunden bekommen - ohne, dass wir soviele wollten - aber wenn man halt mal gerade dabei ist.....) - noch die Apostille (auch gleich auf alle 5 - kostet ja nix...)
Die Namenserklærung (die in Italien nicht gemacht wird) mussten wir dann in Berlin vornehmen. Das hat dann natuerlich gekostet.... ;-)
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