

Schnettel hat geschrieben:Fuer die Registrierung meines Kindes, Beantragen von Kindergeld etc. pp. habe ich in Norwegen keine Apostille auf der deutschen Geburtsurkunde gebraucht.
Nicht einmal eine Uebersetzung.
Das ist aber auch schon ne Weile her.
Ich (deutsch) habe meinen (deutschen) Mann dieses Jahr in Italien geheiratet.
Vorher hab ich mich beim norwegischen Folkeregister (Skatteetaten) erkundigt, was ich brauch, damit die Ehe hier in Norwegen anerkannt wird.
Und da sagten Sie, wir brauchen eine internationale Heiratsurkunde mit der Apostille aus Italien.
Daher mein Tipp: dein Freund soll mal beim Skatteetaten/Folkeregister nachfragen, was ihr genau braucht.
Die deutsche Botschaft in Oslo wird sich darueber kaum auslassen, welche Anforderungen die norwegischen Behørden haben. Als ich mich dort erkundigte, sagte man mir klipp und klar, man sei dort nur fuer die deutschen Belange zustændig - wenn ich wissen wollte, was eine norw. Behørde braucht, solle ich da nachfragen, bzw. bei der norwegischen Botschaft in Berlin.
Was das Scheidungsurteil betrifft, so wære es ratsam, dies gleich uebersetzen zu lassen. Im Moment wirst du es vielleicht nicht brauchen (solange ihr unverheiratet bleiben wollt). Aber spætestens fuer eine eventuelle Heirat (Ehefæhigkeitszeugnis) brauchst du das.

Kann man so nicht sagen. Ein Ehefæhigkeitszeugnis wird in einigen Lændern benøtigt, wenn man dort als Auslænder heiratet.ThorstenF.H. hat geschrieben:ehefähigkeitszeugnis: so einen misst gibt es nur in D.

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