Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

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Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

Beitragvon lorenz » Fr, 12. Mär 2004, 13:28

Was mir noch einfaellt. Wichtig zu wissen: Als EU/EWR-Buerger hat man Recht auf 5 Jahre Aufenthaltsbewilligung, wenn der Arbeitsvertrag in Norwegen laenger als 12 Monate ist. Ich wusste das nicht und bekam deshalb nur eine Bewilligung fuer die Zeit meines Vertrages (14 Monate). (Deswegen mein frueherer Beitrag)

Man muss immer gleich 5 Jahre beantragen! UDI macht das nicht automatisch fuer einen!!
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Re: Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

Beitragvon Kerstin i Norge » Fr, 12. Mär 2004, 13:33

Hallo

also bei mir war es so :

ich hatte einen offenen Vertrag, bekam automatisch 5 Jahre ( liegt oft im Ermessen des Beamten, der entscheidet nämlich wie lang Deine Aufenthaltserlaubnis wird). Nach den 5 Jahren wurde automatisch wieder für 5 Jahre verlängert.

Aber da ich nun in 2 Monaten die norwegische Staatsangehörigkeit beantrage....muss ich mich dann zum Glück in Zukunft nicht mehr um die Aufenthaltserlaubnis kümmern.

lg

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Re: Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

Beitragvon lorenz » Fr, 12. Mär 2004, 13:45

Also hier ein Auszug aus dem Gesetz:

Første gangs oppholdstillatelse etter §§ 51, 52 og 53 gis i alminnelighet for fem år.

Når arbeidsforholdet har en varighet av fra tre måneder til ett år, gis tillatelsen til utlending som nevnt i §51 første ledd bokstav a tilsvarende varighet.

http://www.lovdata.no/all/hl-19880624-064.html#50
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Re: Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

Beitragvon Kerstin i Norge » Fr, 12. Mär 2004, 14:03

damit steht aber auch da : ...in der Regel /normalerweise.. für 5 Jahre.
Und dementsprechend sitzt da jemand, schaut sich alle Dokumente an, sieht sich an was Du geschrieben hast in Deiner Søknad. Und wenn die Person meint OK, dann trifft in der Regel 5 Jahre zu.
Aber wenn der Beamte meint, dass da irgendwas nicht so ist wie er es haben möchte, dann gibt es halt ne kürzere Aufenthaltserlaubnis.

In der Regel brauch ich ne Stunde Autofahrt zur Arbeit. Wenn das Wetter nicht mitspielt, brauch ich halt länger. :wink:

Und frag mal bei 10 Beamten nach, wenn es um Formulare, Anmeldungen etc. geht. Dann wirst Du feststellen : Du bekommst "in der Regel" mind. 10 unterschiedliche Antworten. Auch wenn irgendwo eine feste Regel in irgendeinem Buch verankert ist. :lol:

lg

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Re: Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

Beitragvon Manuela » Di, 16. Mär 2004, 18:30

Hei,

kann da Kerstin nur Recht geben, je nach Sachbearbeiter ist auch die Kenntnis über deren eigenen Regeln unterschiedlich.
"Kafka" ist halt überall.

Übrigens, es gibt eine Berufsgruppe die uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen bekommt. Professoren haben Daueraufenthalt so lange sie wollen. Tja, sind doch nicht alle gleicht :lol:

:winkewinke: fra oya
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Re: Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

Beitragvon Jacqui » Mi, 17. Mär 2004, 23:33

Mein Mann war als erster hier in Norwegen, wir sind 2 Monate später hinterhergezogen. Er hat eine Aufenthalsgenehmigung beantragt und bekommen, für 1 Jahr. Demzufolge bekamen die Kinder und ich auch nur für ein Jahr, angepaßt an seine. Auf die Frage, warum wir nur für ein Jahr bekamen wurde uns gesagt, er hätte eine Probezeit.

Nur.....er hatte nie eine Probezeit..... :roll:

Also, auch norwegische Behörden machen Fehler..............oder haben einen schlechten Tag.

Inzwischen haben wir aber eine für 5 Jahre.

Aber noch eins, jedes mal wenn wir danach gefragt haben, wurde uns gesagt, als EØS-Børger brauchen wir keine Aufenthaltsgenehmigung. Na ja, jeder siehts anders. :shock:

Liebe Grüße aus Fiksdal

Jacqui
Mannen er familiens hode, kvinnen er halsen som beveger hodet. (Kinesisk aforisme)
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Re: Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

Beitragvon Kerstin i Norge » Do, 18. Mär 2004, 10:16

Bei mir fängt jetzt z.B. der Spass wieder an. Wegen Søknad zur norwegischen Staatsangehörigkeit.

Laut UDI kommt die Erklärung was man braucht, drunter steht : für EØS Bürger gelten gesonderte Regeln. Mailt man UDI an : die Regeln für EØS Bürger sind die gleichen wie bei anderen, ABER dann steht wieder da :
Unterschiedliche Anforderungen, abhängig vom Land * in Tastatur beiss*

Sie wollen z.B. wissen, wie oft ich in den letzten Jahren im Ausland war...kommt nicht viel bei rum. Dann wollen sie die Passeintragungen der letzten 7 Jahre sehen ( ok, muss wohl den alten Pass suchen, hab mittlerweile nen neuen ), aber da werden sie auch nix finden.

Ich freu mich jetzt schon auf den Papierkrieg :peng:

lg

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Re: Aufenthaltsbewilligung: Macht den Fehler nicht!

Beitragvon Charly » Do, 18. Mär 2004, 13:33

Jacqui hat geschrieben:Aber noch eins, jedes mal wenn wir danach gefragt haben, wurde uns gesagt, als EØS-Børger brauchen wir keine Aufenthaltsgenehmigung. Na ja, jeder siehts anders. :shock:


Da lag offenbar ein Missverstaendnis vor, denn gemeint war sicher die "Arbeitserlaubnis". Diese benoetigen tatsaechlich nur Eingewanderte aus den Nicht-EWR-Staaten.

Eine "Oppholdstillatelse ist dagegen OBLIGATORISCH fuer ALLE Auslaender und das geht ja auch eindeutig aus dem entspr. Gesetzestext hervor.

Hilsen,
Charly
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