von lajobay » So, 19. Jun 2011, 22:01
Doch,ja....das ist der längste Satz der Welt! Und ich dachte immer schon,Hindenburg hätte unmöglich lange Sätze gebildet in seiner Autobiographie "aus meinem Leben". Da kommt öfters vor,dass ich am Ende des Satzes nicht mehr weiss,wie er eigentlich anfing.
Aber als entsprechend Geübter hab ich das Anliegen von Rambo66 verstanden: 100% schwerbehindert,Ex-Trucker,will nach Norge umziehen weil es dort u.a. schöner ist.Seine Rente ist aber unter EUR1200,die er veranschlagt um in N angemessen leben zu können.Ist ja auch so.Er will z.B. in einem "Minijob" etwas hinzuverdienen.
Eins kann ich dir konkret sagen,Rambo66: wenn Du Erwerbsunfähigkeitsrente kriegst,musst Du überhaupt aufpassen mit Hinzuverdienst.Ist ganz anders als bei Altersrente.Weiss ich von einem Freund,der auch 100%schwerbehindert nach Motorradunfall ist (Beinprothese,ein Arm völlig unbrauchbar). Er hat sich übrigens nach einer gemeinsamen Norgereise 2009 dieselben Gedanken gemacht wie Du, hat auch knapp über EUR900 EU-Rente.Laut seinem Leistungsträger darf er nur ganz minimal durch Arbeit hinzuverdienen,denn er ist ja amtlich 100% ARBEITSUNFÄHIG. Kriegt der deutsche Leistungsträger Wind von einer Arbeitsaufnahme im Ausland (auch "Mini"),kann der gesamte Rentenanspruch versagt werden.Vorsicht! Der rentenunschädliche Hinzuverdienst von max. EUR400 gilt meines Wissens nur bei Wohnsitz und Hinzuverdienst im Inland.Für Ausland gelten angeblich niedrigere Beträge.Selbständig machen darfst Du dich z.B.im Ausland gar nicht,aus Sicht des dt.Leistungsträgers.
Aber was deine Frage nach Versicherung betrifft: Du kannst leben wo Du willst,im Normalfall erhältst Du deine EU-Rente überall hin überwiesen bzw.auf dein weiterhin bestehendes deutsches Konto.Solange Du Erwerbsunf.-Rente beziehst BIST Du krankenversichert.Allenfalls ist eine Zusatz-KV angesagt.Norwegen gehört zwar nicht zur EU (warum sollten sie denn auch:-),es gilt aber auch dort das freie Niederlassungsrecht für EU/EFTA-Bürger.Für dich gilt so,was für jeden (Alters-)Rentner z.B. in Spanien oder der Toscana gilt.Versicherungsmässig halt nur.Beim Hinzuverdienst...siehe oben.
Das ist mein Kenntnisstand.Aber ich bin natürlich kein Fachmann.Rechne Du aber mal mit grosser Inkompetenz bei den von dir genannten deutschen Behörden...du wirst noch viel nachhaken und gegenprüfen müssen...
Gruss, Lars