Besteuerung von Sparvermögen

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Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon ute leinauer » Di, 10. Jan 2012, 23:22

Hallo zusammen.

Ich trage mich mit dem Gedanken nach Norwegen auszuwandern. Habe auch hier im Forum schon die Suchfunktion verwendet um evtl. Antworten auf meine Fragen zu finden, bin aber leider auf nichts gestoßen, was diese beantwortet.

Wenn ich nach Norwegen auswandere, mein Sparvermögen aber nach wie vor in Deutschland auf der Bank liegt, in welchem Land muss ich dafür meine Steuern bezahlen und wovon. Muss ich, sollte ich in Norwegen veranlagt werden, für das gesamten Sparvermögen oder nur für die Zinsen Steuern bezahlen? Bzw., was muss ich in Norwegen versteuern, wenn ich das Vermögen nach Norwegen auf eine Bank transferiere? Muss ich dort das komplette Sparvermögen oder nur die Zinsen, so wie es in Deutschland üblich ist, versteuern?.

Weiß im Moment leider nicht, wie ich es verständlicher formulieren könnte.

Ich bedanke mich schon im Voraus für Eure Antworten.

LG Ute
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon ute leinauer » Fr, 13. Jan 2012, 0:13

Hallo zusammen.

Habe ich mich zu unverständlich ausgedrückt, oder weiß wirklich niemand etwas zu diesem Thema?

LG Ute
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon Christoph » Fr, 13. Jan 2012, 11:13

Hallo Ute...

kurz und einfach geantwortet: Wenn Du in Norwegen wohnst, bist Du auch hier steuerpflichtig. Dabei ist es egal, wo Du Dein Vermögen angelegt hast...in D oder N: Angeben mußt Du es hier! In D bist Du dann von der KeSt. befreit und mußt in N 28% (stimmt das noch?) der Zinsen an den Staat abdrücken. Hinzu kommt dann evt noch die Vermögenssteuer..., abhängig davon, um wieviel Vermögen es sich handelt.

Ich glaube, so kann man das in aller Einfachheit formulieren..., aber vielleicht gibt es ja noch Ergänzungen oder Richtigstellungen?!

Grüßlis aus dem tiefverschneiten Helgeland...
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon hobbitmädchen » Fr, 13. Jan 2012, 11:49

Christoph hat geschrieben:Ich glaube, so kann man das in aller Einfachheit formulieren...

Ja, das kann man :)
Dafuer gibt es auch ein extra Formular, das relativ einfach auszufuellen ist. Zu finden ist es hier: http://www.skatteetaten.no/no/Skjemaer/ ... -EOS-stat/ oder Du machst eh alles online.
Es ist ratsam, sich jeweils am 31.12. eine Aufstellung von seiner deutschen Bank mit dem Vermøgen und den Zinseinnahmen geben zu lassen, da Du den Status vom 31.12. angeben musst/sollst.

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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon Hubi59 » Fr, 13. Jan 2012, 13:02

hobbitmädchen hat geschrieben:Es ist ratsam, sich jeweils am 31.12. eine Aufstellung von seiner deutschen Bank mit dem Vermøgen und den Zinseinnahmen geben zu lassen, da Du den Status vom 31.12. angeben musst/sollst.


oder du sparst dir den ganzen Zirkus und ueberweist die Kohle auf Ktn. ...........
ich regle den Rest dann fuer dich :wink:
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon Schnettel » Fr, 13. Jan 2012, 17:10

Christoph hat geschrieben:Wenn Du in Norwegen wohnst, bist Du auch hier steuerpflichtig. Dabei ist es egal, wo Du Dein Vermögen angelegt hast...in D oder N: Angeben mußt Du es hier! In D bist Du dann von der KeSt. befreit...
Um das auch noch etwas mit § zu untermauern:
Personen, die den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgegeben haben, bleiben in Deutschland dennoch beschränkt steuerpflichtig, wenn in Deutschland weiterhin Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielt werden. Die Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland hat lediglich Indizwirkung. Das gilt allerdings nur dann, wenn das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staat zusteht. Denn die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen haben Vorrang vor den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (§ 2 AO).


Soweit du also deinen Wohnsitz abmeldest und keinen Anknuepfungspunkt zum deutschen Steuerrecht mehr hast (Wohnsitz, gewøhnlicher Aufenthalt) endet die Steuerpflicht in Deutschland unmittelbar.

Dann kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen zum Zuge.


Christoph hat geschrieben:...und mußt in N 28% (stimmt das noch?) der Zinsen an den Staat abdrücken.
Wie kommst du auf 28%?
Die Zinsen werden ganz normal in der Steuererklærung unter Post 3.1.11 angegeben. Und je nachdem, was man unter Beruecksichtigung aller sonstigen Einkuenfte und Abzuege unterm Strich an "zu versteuerndem Einkommen" hat, ergibt sich dann die Steuer.
Oder was meintest du mit den 28%?

Christoph hat geschrieben:Hinzu kommt dann evt noch die Vermögenssteuer..., abhängig davon, um wieviel Vermögen es sich handelt.
...genau.
Was das Vermøgen betrifft, so wird zunæchst das Nettovermøgen aller Vermøgensbestandteile ermittelt. Und auf das Nettovermøgen fællt dann Folgendes an Vermøgenssteuer an: siehe http://www.skatteetaten.no/no/Tabeller- ... muesskatt/
Hierbei muss noch erwæhnt werden, dass Vermøgen nicht gleich Vermøgen ist. Wohneigentum z.B. wird nur zu einem bestimmten Bruchteil des eigentlichen Wertes als Vermøgen angerechnet. Wer also sehr viel Barvermøgen hat, tut sich u.U. einen Gefallen, wenn er ein Haus kauft....
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon Christoph » Fr, 13. Jan 2012, 19:02

Schnettel hat geschrieben:
Christoph hat geschrieben:...und mußt in N 28% (stimmt das noch?) der Zinsen an den Staat abdrücken.
Wie kommst du auf 28%?

Das hatte ich immer so im Köpfchen. Ich will mich jetzt nicht extra bei skatteetaten einloggen, aber wenn ich das nur mal schnell nachgoogle, dann finde ich z.B. diese Seite. Ich gucke das aber evt im Laufe des WE nochmal genauer nach?!

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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon Det22 » Fr, 13. Jan 2012, 19:03

Schnettel hat geschrieben:........... Und je nachdem, was man unter Beruecksichtigung aller sonstigen Einkuenfte und Abzuege unterm Strich an "zu versteuerndem Einkommen" hat, ergibt sich dann die Steuer.
Oder was meintest du mit den 28%?......


Ja, und hier kommt dann grundsætzlich erst einmal der Steuersatz von 28% zur Anwendung, dieser teilt sich dann ueblicherweise auf in:
Staten (Fellesskatt) = 12,55%
kommune / fylke skatt = 15,45%
zusammen = 28%

Toppskatt, trygdeavgift und Ausnahmeregeln lasse ich mal aussen vor.
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon ute leinauer » Fr, 13. Jan 2012, 22:48

Hallo alle zusammen,

vielen lieben Dank an Euch alle für die vielen hilfreichen Antworten, Ihr seid einfach :engerl:

Jetzt sehe ich schon um einiges klarer. Den Vertrag über die Doppelbesteuerung habe ich schon vor 3 Wochen gelesen, und im Skatteetaten hatte ich auch etwas gestöbert. Meine Fragen, was genau versteuert wird, hatte ich aber nicht gefunden. Und die Seite, die Christoph hier mit den 28 % erwähnt hat, hatte ich über Skatteetaten auch nicht gefunden. Da geht ja größtenteils das daraus hervor, was ich wissen wollte. Was ich allerdings bei 'Skatteetaten nicht ganz verstehe ist, dass die Skatteklasse 0 mit 0 Formue und höher mit 0,7 % veranlagt wird, und jemand in Steuerklasse 1 und 2 mit 0 bis 750.000 kr muss nichts bezahlen. Was für eine Steuerklasse ist die Steuerklasse 0 und in welche Steuerklasse kommt ein alleinstehender Arbeitnehmer?

Skatteklasse Formue Sats
Skatteklasse 0 0 og over 0,7 %
Skatteklasse 1 og 2 0-750 000 kr 0,0 %
Skatteklasse 1 og 2 750 000 kr og over 0,7 %

Dass bereits 750.000 kr vermögenssteuerpflichtig sind, verwundert mich in Norwegen etwas. Das ist ja bei den norwegischen Preisen nicht die Welt, wenn sich jemand über die Jahre etwas zusammengespart hat. Und wenn ich das richtig sehe, spielt es dann ab 750.000 keine Rolle mehr ob jemand 1 Mio oder 100 Mio hat. Die bezahlen dann alle 1,1 % Vermögenssteuer, richtig? Ich weiß nicht, wie in Norwegen zur Zeit Sparvermögen zum gößten Teil verzinst wird, aber wenn ich mit meinen schlechten Rechenkenntnissen ;-) das mal mit einer fiktiven Summe von 1 Mio Kronen überschlage, reichen bei schlechten Konditionen u.U. nicht einmal die Zinsen (nach Steuer) aus, um damit die Vermögenssteuer von 11.000 kr zu begleichen bzw. es geht 0 : 0 auf, was dann ungefähr so wäre, als hätte ich das Geld unter die Matratze gelegt :silly:

Da ist es dann ab 750.000 wirklich besser, über ein Häuschen im grünen nachzudenken, selbst wenn man das gar nicht will. Aber das kann man dann ja immer noch Ende des Jahres machen, wenn ich das richtig verstanden habe, da das Sparvermögen vom 31.12. ausschlaggebend ist.

Nochmals vielen lieben Dank für die Hilfe.

Liebe Grüße
Ute
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon Schnettel » Fr, 13. Jan 2012, 23:46

ute leinauer hat geschrieben:Und die Seite, die Christoph hier mit den 28 % erwähnt hat, hatte ich über Skatteetaten auch nicht gefunden. Da geht ja größtenteils das daraus hervor, was ich wissen wollte.
Da man aber auch Freibetræge und sonstige Einkuenfte (auch den Lohn) und Abzuege beruecksichtigen muss, kann man nicht pauschal sagen, dass die Zinsen mit 28 % versteuert werden. Diese Steuern fallen auf das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Daher war mir das mit 28% gar nicht so gelæufig, weil ich das nie so betrachtet hab.... Und beim zu versteuernden Einkommen splitte ich dann nicht nochmal auf, wieviel davon auf Zinseinahmen etc. entfællt.... (zumal bei mir die Zinsen fuer den Hauskredit eh grøsser sind....) ;-)
Aber als Orientierung (fuer die, die richtig Zinsen machen) ist das ja gut zu wissen. :super:

ute leinauer hat geschrieben:Was ich allerdings bei 'Skatteetaten nicht ganz verstehe ist, dass die Skatteklasse 0 mit 0 Formue und höher mit 0,7 % veranlagt wird, und jemand in Steuerklasse 1 und 2 mit 0 bis 750.000 kr muss nichts bezahlen. Was für eine Steuerklasse ist die Steuerklasse 0 und in welche Steuerklasse kommt ein alleinstehender Arbeitnehmer?

http://www.abcnyheter.no/skatt/faktainn ... atteklasse
Det er tre skatteklasser, klasse 0, klasse 1 og klasse 2.
Bare personer i klasse 1 og klasse 2 har rett til personfradrag. Personlige skattytere som ikke har rett til personfradrag, for eksempel personer bosatt i utlandet, og dødsbo som lignes for senere år enn dødsåret, lignes i klasse 0.
Ein alleinstehender Arbeitnehmer kommt in klasse 1. Ist er alleiniger Versorger mit Kind, dann ist es klasse 2.

ute leinauer hat geschrieben:Dass bereits 750.000 kr vermögenssteuerpflichtig sind, verwundert mich in Norwegen etwas. Das ist ja bei den norwegischen Preisen nicht die Welt, wenn sich jemand über die Jahre etwas zusammengespart hat. Und wenn ich das richtig sehe, spielt es dann ab 750.000 keine Rolle mehr ob jemand 1 Mio oder 100 Mio hat. Die bezahlen dann alle 1,1 % Vermögenssteuer, richtig?
Ja, aber nur auf das, was ueber die Freigrenze hinaus geht.

ute leinauer hat geschrieben:wenn ich mit meinen schlechten Rechenkenntnissen ;-) das mal mit einer fiktiven Summe von 1 Mio Kronen überschlage, reichen bei schlechten Konditionen u.U. nicht einmal die Zinsen (nach Steuer) aus, um damit die Vermögenssteuer von 11.000 kr zu begleichen bzw. es geht 0 : 0 auf,...
Nein. Da du nur die Steuern auf die ueber den Freibetrag hinaus gehende Summe zahlen musst, sind es nur 2.717 NOK. Du kannst auch hier im Kalkulator verschiedene Varianten durchrechnen. Allerdings beruecksichtigt dieser Rechner nur die Freibetræge von 2010, nicht die aktuellen. Aber eine ungefæhre Vorstellung bekommst du dann schon.

ute leinauer hat geschrieben:was dann ungefähr so wäre, als hätte ich das Geld unter die Matratze gelegt :silly:
Wobei auch Geld unter der Matraze Vermøgen ist, was versteuert werden muss.
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon Schnettel » Fr, 13. Jan 2012, 23:54

ute leinauer hat geschrieben:Da ist es dann ab 750.000 wirklich besser, über ein Häuschen im grünen nachzudenken, selbst wenn man das gar nicht will. Aber das kann man dann ja immer noch Ende des Jahres machen, wenn ich das richtig verstanden habe, da das Sparvermögen vom 31.12. ausschlaggebend ist.
Das ist aber u.U. auch nicht so einfach (wenn man es gar nicht will...), da es in Norwegen das Phænomen der "Boplikt" gibt (je nach Kommune...). ;-)
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon ute leinauer » Sa, 21. Jan 2012, 1:49

Hallo Schnettel,

ich möchte nicht versäumen, mich ganz herzlich für Deine Mühe zu bedanken. Du hast mir sehr weitergeholfen. Auch der Hinweis auf die "Boplikt" war sehr hilfreich, da ich mir schon überlegt hatte, evtl. eine Immobilie zu erwerben, ohne zu wissen, ob ich in einem Jahr, fünf Jahren oder überhaupt nicht, nach Norwegen auswandern werde. Mit dieser Info hilft es mir vermutlich, zur richtigen Zeit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Darüber hinaus habe ich zwischenzeitlich auch festgestellt, dass es gar nicht so einfach ist, seine Traum-Immobilie zu bekommen, da die Art und Weise, wie in Norwegen Immobilien verkauft werden, komplett anders ist als in Deutschland. Bin allerdings noch nicht 100 %ig dahintergestiegen, wie das System komplett funktioniert.

Eines weiß ich aber in der Zwischenzeit, ich kann nicht hingehen und sagen, diese Immobilie gefällt mir, und ich bezahle den Preis, der in der Anzeige ausgewiesen ist. Unter Umständen kann es sein, dass ich nacheinander an mehreren Auktionen teilnehmen und trotzdem kein Haus bekomme, da entweder jemand überboten hat, oder der Verkäufer mit dem Gebot nicht einverstanden ist. Nach meiner Meinung ein System, das einen Immobilienerwerb sehr langwierig machen kann, bei dem man die Lust am Kauf einer Immobilie mit der Zeit verliert. Wer hat schon Lust, die ganze Zeit nach Immobilien zu schauen um am Schluss doch nicht den Zuschlag zu bekommen.

Ich werde die Sache noch eine Zeit lang genauer verfolgen. Vielleicht komme ich noch besser hinter das System. Muss mir mal einige Häuser markieren um zu sehen, wie lange die im Angebot sind.

Nochmals, vielen Dank für Deine Hilfe.

Viele Grüße
Ute
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Re: Besteuerung von Sparvermögen

Beitragvon Schnettel » Sa, 21. Jan 2012, 16:08

ute leinauer hat geschrieben:Auch der Hinweis auf die "Boplikt" war sehr hilfreich,...
Ich weiss nicht, ob es richtig rueber gekommen ist: das ist nicht ueberall so. Es hængt von der Kommune ab (und u.U. davon, ob es ein bolig oder fritidsbolig ist), ob ein Objekt Boplikt hat oder nicht. Es gibt durchaus Hæuser, die man ohne Boplikt kaufen kann. Eine Auskunft darueber sollte aber im Expose stehen.

ute leinauer hat geschrieben:...die Art und Weise, wie in Norwegen Immobilien verkauft werden, komplett anders ist als in Deutschland. Bin allerdings noch nicht 100 %ig dahintergestiegen, wie das System komplett funktioniert...
Ja, das ist ein Kapitel fuer sich. Ich kann aber nicht unbedingt sagen, dass es dadurch schwieriger ist als in D, ein Haus zu kaufen. Wir waren innerhalb weniger Tage Hausbesitzer... Das hatte damals in D schon weitaus længer gedauert und viel mehr Papierkram gebraucht.

Der Preis, der in der Anzeige angegeben wird, richtet sich meist nach dem Preis im Wertgutachten. Selten ist er sehr viel høher oder niedriger.
Das ist aber nicht unbedingt der Preis, mit dem das Haus verkauft wird.
Wir haben - bei unserem Hauskauf - erstmal beobachtet, wo das erste Preisangebot los ging - und das war 35% (!) unter dem angegebenen Preis.
Dann haben auch wir mit geboten - Schritt fuer Schritt - die Gebote werden høher und die Fristen, an die man sich bindet, kuerzer.
Irgendwann schlægt der Verkæufer zu, wenn er "merkt", da wird nicht mehr viel kommen.
Also, der Verkaufsprozess kann u.U. recht schnell gehen.

Der erste Bieter gibt zu seinem Gebot auch eine Frist an, bis zu der er sich an dieses Gebot bindet.
Bis zu dieser Frist haben andere Bieter Gelegenheit, selbst ein Angebot abzugeben oder der Verkæufer kann das Gebot auch bis dahin annehmen.
Man muss hier also ein gewisses Fingerspitzengefuehl haben.
Bei einem sehr niedrigen Preis wird der Verkæufer noch nicht zuschlagen, sondern damit rechnen, dass noch weitere Gebote kommen.
Bei unserem letzten Gebot haben wir im Preis einen grøsseren Sprung gemacht und die Frist recht kurz gesetzt (da nur noch wenige Stunden) - genuegend, um dem Verkæufer Zeit einzuræumen, zuzustimmen - zuwenig, um anderen Kæufern zu ermøglichen, u.U. um eine høhere Finanzierung zu bitten.
Seine eigenen Gebote nicht zu schnell abgeben, aber auch nicht zuuu lange warten. Wenn man bis 5 Minuten vor Fristende wartet, kann es sein, dass der Verkæufer dem anderen Gebot zustimmt. Dann kæme man mit seinem Gebot zu spæt...

Wenn man das Haus nicht aus der Portokasse bezahlt, sollte man bereits im Vorfeld die Finanzierung bis zur selbst gesetzten Grenze (also, das, was man bereit wære, zu bezahlen) abgesprochen haben. Damit man nicht wæhrend der Bieterphase immer wieder mit der Bank kontaktieren muss, ob ein paar mehr tausen Krønchen auch noch gehen.... Das ist unnuetze Zeitverschwendung. Also, diejenigen, die mit Kredit finanzieren wollen, die Garantie bereits im Vorfeld von der Bank einholen.

Unabhængig der Finanzierungsart verlangt der Makler den Nachweis zur Finanzierung. Entweder muessen ausreichend liquide Mittel nachgewiesen werden - und/oder die Kontaktperson der Bank mit Telefonnummer angegeben werden. Denn der Makler ueberprueft auch, bevor das Geschæft abgeschlossen wird, ob die Finanzierung auch gegeben ist.

Noch ein Hinweis: Der Verkæufer muss nicht das høchste Gebot nehmen. Er kann auch einem Minderbietenden den Zuschlag geben.
Da dies so ist, obliegt dem Makler eine ziemlich hohe Verantwortung: Denn er muss aufpassen, dass hier kein Schwindel betrieben wird (z.B. dass kein Beauftragter des Verkæufers zum Preis-in-die-Høhe-treiben mitbietet).

Ansonsten geht das mit dem Bieten recht einfach: Fuer das erste Bieten fuellt man ein A4-Blatt aus, mit den persønlichen Angaben, dem Gebot, der Frist und der Finanzierung.
Alle weiteren Gebote konnten wir per sms abgeben.
Auch ueber den aktuellen Stand (neue Gebote und deren Frist) wurden wir per sms informiert.

Ich rate unbedingt davon ab, gleichzeitig fuer mehrere Objekte zu bieten. Man muss damit rechnen, auch wirklich den Zuschlag zu bekommen - selbst, wenn man vielleicht nicht der Høchstbietende war.
Also erst, wenn man ein Objekt definitiv nicht bekommen wird (wenn ein anderer den Zuschlag hat - oder, wenn die eigene Bindungsfrist vorbei ist), dann kann man sich auf das næchste Objekt stuerzen.

Achja: Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Haus und dem Kauf sollten im Vorfeld abgeklært sein - und eine Besichtigung ist eigentlich unabdingbar. Man sollte also wirklich genau wissen, wofuer man bietet.

Wenn man den Zuschlag dann hat, geht der Rest eigentlich ganz fix und unkompliziert.
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