Schnettel hat geschrieben:Die Rente hat mit der Staatsbuergerschaft ueberhaupt nichts zu tun.
Nochmal: man muss mindestens 3 Jahre seit dem vollendeten 16. Lebensjahr in Norwegen gelebt haben und dass man weiterhin in Norwegen gemeldet ist (medlem av folketrygd).
Die
Altersrente besteht aus
- Grundrente
- Zusatzrente (nach Rentenpunkten).
- Sonderzuschlag (Hat man keine Zusatzrente erarbeitet oder ist diese niedriger als der Sonderzuschlag, so bekommt man den Sonderzuschlag).
Die volle
Grundrente bekommt man, wenn man 40 Jahre in Norwegen gelebt hat (ab vollendetem 16. Lebensjahr). Die Grundrente wird auch beeinflusst vom Einkommen bzw. der Rente des Ehepartners/Lebensgefæhrten.
Die
Zusatzrente ergibt sich aus dem, was man als Arbeitseinkommen verdient hat, und wieviele Jahre man gearbeitet hat. Dafür gibt es ein Punktesystem.
Die Høhe des Sonderzuschlags betrægt 94% von G (G = Grundbetrag, wird regelmæssig festgelegt, zur Zeit 70.256 NOK).
Seinen eigenen Rentenanspruch kann man auf den Seiten von NAV oder MinSide (mit PIN-kode von der Steuerkarte) berechnen.
So, und jetzt noch
was zur eigentlichen Frage - deutsche Rentenansprueche in Norwegen, bzw. Ansprueche "mitnehmen".
Zur Regelung der Rente gibt es EU-Recht, welches nicht nur fuer die EU, sondern auch die EWR-Staaten und die Schweiz gilt.
Hier das Wichtigste:
"...
Zusammenrechnung deutscher und ausländischer VersicherungszeitenJeder EU/EWR-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Regelungen.
Um die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in den anderen EU/EWR-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Dabei zählen doppelt belegte Zeiträume jedoch nur einmal.
Auch die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (zum Beispiel drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) können Sie durch Zeiten in anderen EU/EWR-Staaten erfüllen.
Besonderheiten bei der RentenberechnungWenn Sie in mehreren EU/EWR-Staaten versicherungspflichtig gearbeitet haben, wird Ihre Rente nach den EWG-Verordnungen berechnet. Dabei muss jeder Staat für die Zeiten Rente zahlen, in denen Sie dort beschäftigt waren...."
Die Rente bekommt man dann - kurz gesagt - in dem Land, in dem man dann wohnt. Zwischen den Ländern finden dann zwischenstaatliche Verrechnungen statt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Norweger dann in Deutschland lebt und Rente bezieht, oder als Deutsche in Norwegen. Oder gar als Deutscher einige Jahre in Norwegen lebt und wieder zurueck geht. In jedem Fall behælt man die Rentenansprueche aus allen Jahren, die man innerhalb des EWR gearbeitet hat.
Dies ist - wie gesagt EWR-Recht!
Auch interessant:
"...Gleichstellung der Staatsgebiete für die Rentenzahlung
Da die EU/EWR-Staatsgebiete einander rechtlich gleichgestellt sind, ist gesichert, dass Ihr nach dem Rentenrecht eines oder mehrerer EU/EWR-Staaten erworbener Anspruch nicht deshalb gekürzt oder entzogen wird oder ruht, weil Sie in einem anderen Staat wohnen. So werden zum Beispiel sogenannte Arbeitsmarktrenten auch dann gezahlt, wenn Sie in einem anderen EU/EWRStaat
wohnen...."
Fuer weitere Infos
guckt auch hier.
So, alle Klarheiten beseitigt?????