Was bedeuteten die ver.Visas?

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Was bedeuteten die ver.Visas?

Beitragvon and_Norway » So, 09. Jun 2013, 12:39

Hallo zusammen,

erstmal Ihr seid ein tolles und nettes Forum. Echt gute Arbeit.

Ich habe eine Frage bezüglich ver. Visas.
Es handelt sich um nicht EU-Ausländer die schon mind. seit 10 Jahren in Norwegen leben.

Eltern: Type Tillatelse: Boesettingstillatelse, uf 43 l Gyldig til: 18.10.2014
Ist dies eine unbefrisete Aufenthaltsgenehmigung? Darf man mit dieser in Deu au Dauer leben und arbeiten?

Kind: Permanent Oppholdstillatelse utf 11-12 Gyldig til: 05.12.2013
Ist dies eine unbefristete Aufenthaltsgenhemigung? Kann man mit dieser in Deu auf Dauer leben?

Kind: Bosettingstillatelse, uf 43 5 Gyldig: 18.10.2014
Ist diese eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung? Kann mann mit dieser in Deu auf Dauer leben?

Zwei weitere Kinder haben bereits den norwegischen Pass. Können die Eltern mit diesem Visum nicht auch schon die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen?

Um Infos wäre ich sehr dankbar. Bitte keine Infos auf norwegisch, da ich kein norwegisch kann. Wenn dann nur Hinweise auf §, die die Familie braucht und auf die sie verweisen kann bei diversen Anträgen/Verlängerungen.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße and_norway
and_Norway
 
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Re: Was bedeuteten die ver.Visas?

Beitragvon ChristianAC » Di, 11. Jun 2013, 7:41

Moin Moin

Mich verwundert diese Anfrage etwas.

befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen oder Arbeitsgenehmigungen aus Norwegen haben
doch erstmal nichts mit entsprechenden Genehmigungen in Deutschland zu tun.

Entscheidend ist hier der Pass bzw. die Staatsangehörigkeit.

Bei der Staatsangehörigkeit reden wir hier über Nicht-EU-Ausländer. Da greifen auch keinen bilateralen Abkommen die die Staaten
über die EU-Zugehörigkeit bzw. dem Erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum EFTA.

Die einzigen die in dieser Liste auf diese Verträge zurückgreifen können sind die Kinder, die bereits einen norwegischen Pass besitzen, denn sie sind aus
deutscher Sicht "Norweger"

Wenn eine Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis in Norwegen Deutschland dazu "zwingen" würde diese ebenfalls zu gewähren, so wäre dies ein Eingriff in die staatliche Autonomie.

Es gibt also nur zwei Möglichkeiten.

I. Norweger werden und dann nach Deutschland gehen
II. Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung in Detuschland beantragen.

Der Zugang für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitsgenehmigung. Übergangsregelungen für eine Arbeitserlaubnispflicht gelten noch für Staatsangehörige der Neu-EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.

Drittstaatsangehörige brauchen für die Arbeitsaufnahme einen Aufenthaltstitel – zu beantragen in der deutschen Auslandsvertretung oder im deutschen Inland bei einer Ausländerbehörde – und in der Regel eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen (AE) und für Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit ihren regionalen AE-Stützpunkten. Detaillierte Informationen zu Arbeitserlaubnissen und für Antragstellungen finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Navigation im linken Bereich und in den Merkblättern.


Für Direktberatung stehen die AE-Mitarbeiter

Mo, Mi, Fr. von 8:00 – 12:30 Uhr

Di. und Do. von 8:00 – 16:30 Uhr

unter 0228/713-2000 telefonisch zur Verfügung.




Quelle: Bundesagentur für Arbeit
ChristianAC
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Re: Was bedeuteten die ver.Visas?

Beitragvon Hubi59 » Di, 11. Jun 2013, 14:01

and_Norway hat geschrieben:Eltern: Type Tillatelse: Boesettingstillatelse, uf 43 l Gyldig til: 18.10.2014
Ist dies eine unbefrisete Aufenthaltsgenehmigung? Darf man mit dieser in Deu au Dauer leben und arbeiten?
keine Unbefristete " Gyldig til = gueltig bis

and_Norway hat geschrieben:Kind: Permanent Oppholdstillatelse utf 11-12 Gyldig til: 05.12.2013
Ist dies eine unbefristete Aufenthaltsgenhemigung? Kann man mit dieser in Deu auf Dauer leben?

keine Unbefristete " Gyldig til = gueltig bis 05.12.2013

and_Norway hat geschrieben:Kind: Bosettingstillatelse, uf 43 5 Gyldig: 18.10.2014 Ist diese eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung


auch dies nicht

and_Norway hat geschrieben:Kann mann mit dieser in Deu auf Dauer leben?


nein, wieso sollte man mit ner norw. begrenzten Aufenthaltsgenehmigung in D leben duerfen.

and_Norway hat geschrieben:Können die Eltern mit diesem Visum nicht auch schon die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen??



Beantragen kannst du ja alles, ob es Sinn macht sei dahin gestellt. Frage : Warum haben die Eltern nach 10 Jahren N noch keinen
"varig opphold"? ich denke mal das die Familie aus nem Land ausserhalb der EU kommt und diese Familie um den Fluechlingsstatus in N kæmpft, aber ihn bis heute noch nicht hat, sie werden wohl weiter zittern muessen das sie abgeschoben werden.
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