Permanenter Aufenthalt

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Permanenter Aufenthalt

Beitragvon Marika Anna L » Mi, 18. Dez 2013, 23:10

Nun brauch ich mal einen Rat von euch.
Wohne seid 5 Jahren in Norge mit Familie, spreche gut, grammatisch so ca. Um die 80 prosent.
Habe einige Probleme anfangs gehabt weil ich noch eine andere Sprache spreche.

Wir moechten die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen , sind gut etabliert und wollen auch danach die Staatsbuergerschaft beantragen, denn die Familie ist mitlerweile dueutsch - norwegisch geworden. :D

So sind wir also zur Politi und bekamen die Auskunft, ohne 50 std samfunsfag und nachgewiesenen Sprachkurs ist da nix zu machen. Zahlen muessen wir natuerlich selber. Wir sind deutsche Staatsbuerger und ich glaube gelesen zu haben das diese Geschichte bei einigen anderen deutschen die laenger im land leben nicht so komplieziert gelaufen ist. Kann das sein :)
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Re: Permanenter Aufenthalt

Beitragvon Karsten » Do, 19. Dez 2013, 0:43

Hei.

Alles dazu findest du beim UDI.

Varig opphold: :arrow: http://www.udi.no/Sentrale-tema/Arbeid-og-opphold/Arbeid-og-opphold-EU-EOS-EFTA-borgere/Varig-oppholdsrett-/?id=11033

Das varig oppholdsrett kannst du nach 5 Jahren in Norwegen beantragen. Es ist aber nicht verpflichtend, wenn du Staatsbürger eines EU-Landes bist. Da reicht die Registreringsordning for EØS-borgere.
Inwiefern es sinnvoll oder erforderlich ist, das varig oppholdsrett zu haben, wenn du die norwegische Staatsbürgerschaft beantragst, weiß ich nicht.
Achtung: Das varig oppholdsrett ist nicht das gleiche wie die Permanent oppholdstillatelse (tidligere bosettingstillatelse). Ich verstehe den Zusammenhang/Unterschied selber nicht, aber für mich ist das auch (noch) nicht relevant.

Statsborgerskap: :arrow: http://www.udi.no/Sentrale-tema/Statsborgerskap/Hvem-kan-bli-norsk-statsborger-ved-soknad/#krav

Diese bekommst du jetzt noch nicht, erst nach sieben Jahren. Voraussetzung sind nicht 50, sondern 300h språkopplæring oder nachgewiesene Kenntnisse, z.B. mittels Bergenstest oder bestandener Norskprøve 3 for voksne innvandrere, nivå B1. Weitere Details :arrow: hier.

Ich denke mal, dass mit den Links alle Unklarheiten schnell beseitigt sind.

Bei mir sind es im Februar auch schon 5 Jahre in Norwegen, aber ich werde erst einmal nur der Registreringsordning folgen, nachdem man die befristete Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr verlängern kann. Aber reicht ja auch, solange man sich nicht um die Staatsbürgerschaft bewirbt. :)
Dafür muss ich morgen nun nach Molde gurken, weil mein lokales Lensmannskontor das nicht mehr übernimmt. Angeblich wegen totaler Überlastung... :roll:
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Re: Permanenter Aufenthalt

Beitragvon Schnettel » Do, 19. Dez 2013, 13:41

Karsten hat geschrieben:Achtung: Das varig oppholdsrett ist nicht das gleiche wie die Permanent oppholdstillatelse (tidligere bosettingstillatelse). Ich verstehe den Zusammenhang/Unterschied selber nicht, aber für mich ist das auch (noch) nicht relevant.
Die "Permanent Oppholdstillatelse" ist fuer Nicht-EWR-Buerger das Equivalent zum "Varig Oppholdsrett" der EWR-Buerger.
Kurz zusammengefasst:
Nicht-EWR-Buerger:
- Oppholdstillatelse / Oppholdskort (muss immer wieder erneuert werden, wenn abgelaufen)
- Permanent Oppholdstillatelse (kann nach 3 Jahren rechtmæssigem Aufenthalt in Norwegen beantragt werden, Vorraussetzung: u.a. Vandelsattest (poliz. Fuehrungszeugnis), Teilnahme an Sprach- und Samfunns-Unterricht, abhængig vom Zeitraum zw. 300 und 600 Stunden)

EWR-Buerger:
- Registreringsbevis (unbegrenzt gueltig, aber nur solange die Anforderungen erfuellt sind, d.h. nur solange eine Grundlage fuer den Aufenthalt gegeben ist)
- Varig Oppholdsrett (kann nach 5 Jahren rechtmæssigen Aufenthalts beantragt werden, kein Sprach-/ Samfunns-Unterricht als Voraussetzung)

Staatsbuergerschaft:
gleiche Voraussetzungen und Anforderungen an EWR- und Nicht-EWR-Buerger (u.a. Vandelsattest (poliz. Fuehrungszeugnis) und 300 Stunden Norwegischunterricht bzw. entsprechende Sprachpruefung)

Karsten hat geschrieben:Statsborgerskap:Voraussetzung sind nicht 50, sondern 300h språkopplæring
Da hast du Marika Anna falsch verstanden.Sie schrieb 50 Stunden Samfunnsopplæring - und das stimmt ja auch.
Die Anforderung ist nicht 300 Stunden Språkopplæring, sondern 50 Stunden Norsk Samfunn und 250 Stunden Språkopplæring oder eben eine entsprechend bestandene Pruefung, wie du schreibst.
Diese Anforderung gilt sowohl fuer die "permanent oppholdstillatelse" (aber das ist eben nur fuer Nicht-EWR-Buerger relevant und dann fuer das Beantragen der Staatsbuergerschaft.

Karsten hat geschrieben:Dafür muss ich morgen nun nach Molde gurken, weil mein lokales Lensmannskontor das nicht mehr übernimmt. Angeblich wegen totaler Überlastung... :roll:
Das ist vielleicht eher weniger die Ueberlastung, sondern die Zustændigkeit. Nicht mehr alle Lensmannkontorer duerfen das ueberhaupt.
Hast du denn den Antrag auf der UDI-Seite ausgefuellt? Dort kannst du ja dann auch sehen, welches Kontor fuer dich zustændig ist.

@Marika-Anna: Warum wollt ihr eigentlich ein "varig oppholdsrett" beantragen?
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Re: Permanenter Aufenthalt

Beitragvon Marika Anna L » Do, 19. Dez 2013, 23:08

Heute habe ich noch einmal Erkundigungen eingeholt. War bei der Politi und bei unserer hiesigen Voksenopplæring.
Da was du schreibst Schnettel stimmt genau. Nur die Herschaften bei der Voksenopplæring wussten nicht ganz so genau wie das laeuft. Sie haben mir vorgeschlagen um Freistellung zu suchen, weil ich gut Norsk spreche. Unntak. !

Eventuell wird ein einfacher test gemacht, ohne vorher zum Kurs gehen zu muessen.

Wir wollen die Norwegische Staatsbuergerschaft annehmen. Das hat verschiedene private Gruende. Die Kinder 19 , 25 und 14 wollen es auch. E gibt auch einige andere Gruende , warum wir uns dafuer entschieden haben.

Die kids koennen ohne weiteres weil sie ja hier 5 Jahre zur schule gehen alles vorweisen. Mein mann und ich werden dann mal sehen wie das laeuft.
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Re: Permanenter Aufenthalt

Beitragvon Marika Anna L » Do, 19. Dez 2013, 23:22

Was mich aber manchmal veraergert sind diese verschiedenen Aussagen bei offiziellen Stellen wie Politi oder Voksenopplæring. Die polizei sagt es ist fuer alle gratis zum norskkurs zu gehen. Die voksenopplæring sagt . Es kostet geld zum kurs zu gehen plus zusaetzlich natuerlich der norsktest selbst und dann die staatsbuergerschaft ....3500 kr. Pro nase. Was auch stimmt. !

Manchmal denke ich die Polizisten hier haben kein peiling. Neulich meinte ein beamter bei einer kontrolle mein eu fuehrerschein waere in. Orge ueberhaupt nicht gueltig...das ist voelliger quatsch. Er ist hier so lange gueltig wie er in deutschland gueltig ist. Man hat ihn ir abgenommen und ich durfte ihn am anderen tag wieder abholen. Lach..alles war gut .

Man wird von anach b gesandt. Ein anderes beispiel.
Als unser sohn damals ueber 18 hier ins land kam, wir hier schon wohnten bin ich mit ihm zur politi. Nein war die aussage, ueber 18 ist er selbst fuer sich verantwortlich. Wohnsitz bei uns ok, aber es gibt ohne d nummer keinersteuerkarte, weiler hat kein jobb,
Also sollten wir zu nav und um arbeit fragen. Wir also dort hin, aber die haben ihn sofort abgewimmelt weil keine d nummer....wir also zum skattekontor und gefragt ob er denn eine steuerkarte haben koennte. Gleiche antwort , nein ohne d nummer nix zu machen...so ging das an diesem tag mehrmals hin und her....
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Re: Permanenter Aufenthalt

Beitragvon Marika Anna L » Do, 19. Dez 2013, 23:25

Wir sind am gleichen tag also 3 mal bei der polizei, 3 mal beim steueramt und 2 mal bei nav gewesen. Zum schluss hat er dann eine , wer haette das gedacht personnummer bekommen, voellig unerwartet. :) ich glaube die hatten genug von uns.
Aber so kann das gehen, kaum zu glauben aber wahr.

Ich schreibe hier mehrmals weil es scheinbar auf meinem i pad nicht moeglich ist einen langen text zu schreiben. Schoenen abend noch :)
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Re: Permanenter Aufenthalt

Beitragvon Schnettel » Fr, 20. Dez 2013, 18:39

Marika Anna L hat geschrieben:Nur die Herschaften bei der Voksenopplæring wussten nicht ganz so genau wie das laeuft. Sie haben mir vorgeschlagen um Freistellung zu suchen, weil ich gut Norsk spreche. Unntak. !
Also mit "Unntak" hat das nichts zu tun.
Die Anforderung fuer die Staatsbuergerschaft lautet konkret
Er du borger av et EØS/EFTA-land?
Søkere som er omfattet av EØS-avtalen eller EFTA-konvensjonen må dokumentere å ha gjennomført 300 timer godkjent norsk (eller samisk) opplæring, eller kunne dokumentere tilstrekkelig kunnskaper i norsk eller samisk.
Also: entweder 300 Stunden Norwegischunterricht oder dokumentierte ausreichende Norwegisch- oder Samischkenntnisse.
Ausreichende Sprachkenntnisse kannst du wie folgt nachweisen:
Hva betyr "tilstrekkelige kunnskaper i norsk eller samisk"?
Mener du at du har tilstrekkelige kunnskaper i norsk eller samisk, må du dokumentere at du oppfyller et av disse kravene:
Du har bestått språkprøve (Norskprøve 2 eller Norskprøve 3, som tilbys i kommunene og administreres av Norsk språktest i samarbeid med Folkeuniversitetet);
Du har gjennomført opplæring i norsk eller samisk i henhold til læreplaner for faget i grunnskolen eller videregående opplæring, og det er satt karakter i faget;
Du har gjennomført studier i norsk eller samisk på universitets- eller høgskolenivå i Norge eller i utlandet tilsvarende 30 studiepoeng; eller
Du har oppfylt inntakskrav for studier på norsk eller samisk for universitet eller høgskole i Norge.
Der erste Punkt kæme fuer euch in Betracht --> also Sprachpruefung reicht vøllig aus - ihr muesst dafuer keinen Unterricht besuchen (und das ist auch keine Ausnahme, das kønnt ihr so entscheiden, ob ihr die Pruefung ohne Unterricht machen wollt)! Und fuer die Kids kommt der 2. Punkt in Betracht - die haben/hatten ja Norwegisch in der Schule.

Das mit "Unntak" (also gar keine Sprachkenntnisse erst nachweisen zu muessen) ist sehr begrenzt. Siehe hier.
Unntak på grunn av særlige helsemessige årsaker
Det er mulig å få unntak fra kravet om norskundervisning eller tilstrekkelige kunnskaper i norsk eller samisk hvis du er alvorlig eller kronisk syk. Vi vil da blant annet vurdere hva slags sykdom/skade du har, hvor lenge du har hatt den, og hvor alvorlig sykdommen/skaden er.
Hvis du mener du har krav på unntak, må du levere inn en legeerklæring sammen med søknaden din.

Unntak på grunn av andre tungtveiende årsaker
Det er også i spesielle tilfeller mulig å få unntak på grunn av andre tungtveiende årsaker.
Dette gjør vi bare hvis vi mener det ville vært åpenbart urimelig ikke å frita søkeren for kravet.
Vi vil foreta en konkret helhetsvurdering for å avgjøre om vi kan gi deg fritak.
Om du ønsker at vi skal gjøre unntak av ”andre tungtveiende årsaker”, må du legge ved opplysninger om hvorfor du mener det vil være åpenbart urimelig ikke å frita deg for kravet.
Det skal svært mye til for å få et slikt unntak.


Marika Anna L hat geschrieben:Eventuell wird ein einfacher test gemacht, ohne vorher zum Kurs gehen zu muessen.
Na, ein einfacher Test reicht dafuer nicht aus. Es muss schon den Anforderungen (Norskprøve 2 oder 3 vom "Norsk Språktest") genuegen. Das sind ganz konkrete Tests, die nur an bestimmten Tagen und an bestimmten Institutionen statt finden.
Bisher waren es 2 Pruefungen - schriftlich und muendlich - und kosteten jeweils 530 NOK. Die Folkeuniversitet macht das aber nur noch bis Fruehjahr 2014 und die Anmeldefrist dafuer ist auch bereits vorbei.
Seit 1. September 2013 wurden neue Pruefungen eingefuehrt.
Informationen dazu - wann, wo, wie - findest du hier.
Prøvedatoer
Norskprøve 2 og 3 etter gammel ordning: februar 2014
Ny norskprøve: 26.–30. mai og 2.–6. juni
Ny norskprøve: 1.–5. desember
Kommunene bestemmer selv hvilke dager i prøveperioden de vil gjennomføre de nye norskprøvene.
Was die dann aber kosten, steht (noch) nirgendwo.
Nach der alten Ordnung wurde bei uns in der Kommune keine Sprachpruefung gemacht. Ich hætte dafuer 2 Kommunen weiter fahren muessen. Jetzt soll jede Kommune selbst bestimmen kønnen, wann dort die Pruefungen gemacht werden kønnen.
Na ich bin ja gespannt.... Ich will mich auch mal um so eine Sprachpruefung kuemmern. Mal sehen, ob die bei mir auf der Kommune darueber ueberhaupt (schon) Bescheid wissen. :lol:

Ausserdem besteht die Pruefung nun aus 4 Teilpruefungen. Siehe auch hier. Ob man da jetzt auch 4 mal antraben muss, oder vielleicht mehrere Teilpruefungen auf einmal machen kann, erschliesst sich mir nicht wirklich.
Ob die davon auf der Kommune ne Ahnung haben? 8)

Marika Anna L hat geschrieben:Wir wollen die Norwegische Staatsbuergerschaft annehmen.
Aber dafuer braucht ihr nicht vorher noch extra das "varig oppholdsrett" beantragen. Die Bearbeitungsdauer fuer das varig oppholdsrett wird beim UDI mit 8-9 Monaten angegeben. Da kann man doch eigentlich gleich die 2 Jahre noch warten und dann die Staatsbuergerschaft beantragen. Vorausgesetzt, ihr habt schon den Registreringsbevis nach neuer Ordnung, oder eure Aufenthaltsgenehmigung gilt noch so lange. Wenn nicht, muesst euch eh entweder registrieren - oder eben das "varig oppholdsrett" beantragen.

Marika Anna L hat geschrieben:Die kids koennen ohne weiteres weil sie ja hier 5 Jahre zur schule gehen alles vorweisen.
Ja. Und fuer Kinder, die ælter als 12 Jahre sind, kann bereits nach 5 Jahren Aufenthalt in Norwegen die norwegische Staatsbuergerschaft beantragt werden (auch unabhænig von den Eltern! - natuerlich aber mit deren Zustimmung). Das heisst, fuer euer 14-jæhriges Kind kønnt ihr bereits jetzt die norwegische Staatsbuergerschaft beantragen. (Die kostet auch nichts.)
Das haben wir mit meinem Sohn auch so gemacht. Er hat vor 1,5 Jahren (mit 16) die norwegische Staatsbuergerschaft beantragt (ich nicht). Ein Jahr hat die Bearbeitung gedauert. Seit Fruehjahr ist er (auch) Norweger. Nun ist er 18 und hat 1 Jahr Zeit, die deutsche Staatsbuergerschaft abzulegen, da es in Norwegen keine doppelte Staatsbuergerschaft (fuer Volljæhrige) gibt.

Marika Anna L hat geschrieben:Was mich aber manchmal veraergert sind diese verschiedenen Aussagen bei offiziellen Stellen wie Politi oder Voksenopplæring. Die polizei sagt es ist fuer alle gratis zum norskkurs zu gehen. Die voksenopplæring sagt . Es kostet geld zum kurs zu gehen plus zusaetzlich natuerlich der norsktest selbst und dann die staatsbuergerschaft ....3500 kr. Pro nase. Was auch stimmt. !
Ja, das ist schon krass - die (wirklich oft!) anzutreffende Unkenntnis.
Rett og plikt til norskopplæring gjelder ikke for alle innvandrere. Følgende grupper har rett og plikt til opplæring i norsk og samfunnskunnskap:
Personer med asylstatus
Overføringsflyktninger
Personer med opphold på humanitært grunnlag
Personer med kollektiv beskyttelse
Familiegjenforente med overnevnte
Familiegjenforente med norske eller nordiske borgere
Familiegjenforente med personer som har bosettingstillatelse
Retten og plikten innebærer at disse gruppene får en plikt til å gjennomføre 300 timer opplæring, og at de har rett til å få denne opplæringen gratis.
Infos hier. Also:Gratis Norskkurs gibt es nur fuer Fluechtlinge, Asylanten, Personen mit "kollektiv beskyttelse" (was auch immer das ist...) und deren Familienangehørige.

Was die Kosten fuer die UDI-Antræge betrifft, ist hier die Uebersicht.

Marika Anna L hat geschrieben:Manchmal denke ich die Polizisten hier haben kein peiling.
Nicht nur die.... Leider.
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Re: Permanenter Aufenthalt

Beitragvon Marika Anna L » Fr, 20. Dez 2013, 19:45

Danke Schnettel fuer die muehe. So ein Kurs oder Test kann ja auch nicht schaden. :) sende dir eine pn
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