Seit einigen Monaten versuche ich parallel zum Bewerbungsstress das norwegische Behördensystem zu verstehen. Je mehr Auswanderer und Norweger ich frage, umso mehr Meinung bekomme ich zu den verschiedenen Aspekten des Vorgangs.
Was ich meiner Ansicht nach wohl mittlerweile richtig verstanden habe, ist folgendes:
- Registrierung eines dauerhaften Aufenthalts von mehr als drei Monaten sowie Beantragung der P-Nummer (Fødselsnummer) erfolgt über Utlendingsdirektoratet (UDI) und die Polizei.
- Beantragung der Steuerkarte und einer D-Nummer (falls keine P-Nummer vorliegt) erfolgt über Skatteetaten.
- Registrierung im Folkeregisteret wird vom Skatteetaten mit übernommen.
Die große Frage an die alten Hasen ist, wie der Kreislauf der Behördenmühle beginnt. Es gibt heruntergebrochen drei Meinungen dazu, die vielleicht sogar alle richtig sind:
- Ich ziehe nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nach Norwegen, gehe mit dem Arbeitsvertrag, Reisepass und UDI-Termin zur Polizei, registriere den Aufenthalt und beantrage die P-Nummer. Die P-Nummer erhalte ich nach 6 bis 12 Wochen und beantrage damit die Steuerkarte. So lange ich keine Steuerkarte habe, zahle ich 50% Steuern, die ich erst im Folgejahr anteilig erstattet bekomme.
- Oder ich gehe mit unterzeichnetem Arbeitsvertrag zum Skatteetaten und beantrage Steuerkarte und D-Nummer. Nach 4 bis 6 Wochen erhalte ich die D-Nummer. Ich ziehe daraufhin nach Norwegen und registriere mit UDI-Termin den Aufenthalt bei der Polizei und beantrage dort auch gleich die P-Nummer.
- Ich kann aber auch mit unterzeichnetem Arbeitsvertrag und Reisepass zur Bank gehen. Die kümmert sich um Steuerkarte und D-Nummer beim Skatteetaten. Nach Erhalt der D-Nummer ziehe ich nach Norwegen und registriere mit UDI-Termin den Aufenthalt bei der Polizei und beantrage dort auch gleich die P-Nummer.
Welchen Weg seid ihr gegangen? Verstehe ich es richtig, dass man als EWR-Bürger ohne Nummer lediglich arbeiten sowie Haus/Wohnung mieten kann und für alles andere eine Nummer benötigt?
Vielen Dank fürs Lesen!