EvaKo hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin gerade wegen Krankenversicherung leicht verwirrt: Die Versicherung scheint ja nicht an den Beginn des Arbeitsvertrages geknüpft zu sein, sondern an die Vergabe der D- bzw. P-Nummer und die Reihenfolge ist doch folgendermaßen:
1) Online-Anmeldung beim UDI
2) Persönlich beim vereinbarten Termin bei der Polizei oder beim "service centre for foreign workers" erscheinen und Arbeitsvertrag und Pass vorzeigen.
3) Mit der dort erhaltenen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung zum Skattekontoret und D- oder P-Nummer sowie Skattekort beantragen.
Bis die Personennummer kommt, verstreichen doch mehrere Wochen, oder nicht? Bei mir kommt noch hinzu, dass mein Termin beim "service centre for foreign workers" erst am 2. Arbeitstag ist, also kann ich diese Dinge nicht bereits vor Arbeitsbeginn in die Wege leiten. Bin ich nun ab Arbeitsvertragsbeginn krankenversichert im folketrygden oder erst nach Erhalt meiner Personennummer? Das frage übrigens nicht nur ich, sondern auch meine jetzige Krankenkasse in Deutschland.
Danke für eure Infos!
Eva
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