Zum ausführlicheren Einlesen immer wieder zu empfehlen :
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Trotzdem auch hier noch eine Kurzfassung an Antwort :
1. Möbel, Hausrat usw. - Es darf zum Umzug zoll- und steuerfrei alles eingeführt werden was sich (ggf. nachweislich) mindestens ein Jahr in Eurem Besitz befunden hat, wobei sich bei gebrauchten Möbeln usw. niemand echt dafür interessiert. Es ist aber nicht erlaubt neue Sachen dabei mitzubringen - darauf wäre die Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer, derzeit 25%) fällig.
Ausgenommen von dieser Regel sind nur einige sehr spezielle Sachen meist in Richtung auf einen eigenen Gewerbebetrieb/freien Beruf. Als Beispiele nennt der Zoll Uhrmacherwerkzeug, Friseurstuhl, Zahnarztausrüstung...
Hobbywerkzeug, Campingwagen, Freizeitboot, Sportgeräte etc - kein Problem was Zoll usw. angeht. (Problem natürlich schon, aber halt "nur" was den Transport angeht).
2. Kraftfahrzeuge (inkl. Krad etc.) - generell wird für jedes eingeführte Fahrzeug Mehrwertsteuer auf den aktuellen Zeitwert/Zollwert fällig. Zusätzlich verlangt Norwegen eine extrem hohe Einmalsteuer (Engangsavgift) die sich nach einer Formel aus Gewicht, Hubraum und Leistung berechnet. Bei grösseren älteren Autos kann diese Steuer höher sein als der Zeitwert des Wagens in Deutschland ! Es gibt keinerlei legale Möglichkeiten das zu umgehen und Strafen für Verstöße sind streng, das wird als Steuerstraftat verfolgt. Die einzige geregelte Ausnahme ist die "vorübergehende" Einfuhr eines Autos mit deutschem Kennzeichen - das kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu längstens zwei Jahren erlaubt werden. Ansonsten ist es im Prinzip allen die dauerhaft in Norwegen leben verboten hier ein Auto mit ausländischer Zulassung zu fahren. Ob sich die Einfuhr eines Autos lohnt ist also Rechenexempel - es gibt auch in Norwegen halbwegs günstige gebrauchte zu kaufen für die diese Engangsavgift eben schon bezahlt ist. Allgemein lohnt sich die Einfuhr wohl noch am ehesten bei Autos die nach norwegischem Recht unter eine reduzierte Steuer fallen - das sind LKWs, Wohnmobile und Lieferwagen (die mit dem grünen Nummernschild).
Vor allem zum letzteren Thema gibt es hier schon jede Menge Beiträge.
Bis zu drei Monaten darf sich ja jeder quasi als Tourist auch mit jedem ausländischen Auto hier aufhalten. Mit der Anmeldung zum Folkeregister (in etwa gleich der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) ist damit aber eben vom Gesetz her offiziell Schluss.
alsterix