Bin in einer ähnlichen Situation, nur daß mein Vertrag befristet ist (allerdings über mehr als zwei Jahre).
Die gesammelten Erkenntnisse liefen darauf hinaus, daß man bei einem Nachweis, daß man nach spätestens zwei Jahren wieder verschwindet, das Auto mit deutschem Kennzeichen fahren darf. Bleibt man dann doch länger, ist die Nachzahlung für den gesamten Zeitraum fällig.
Ob das Auto auf die Frau zugelassen ist, ist nach meinem Wissen unerheblich. Wenn DU in Norwegen gemeldet bist und DU mit deutschem Kennzeichen rumfährst, wird es teuer.
Da unsere Karre hinreichend alt ist, werde ich wohl (da in der Stadt ansässig und tagtäglich hoffentlich nicht aufs Auto angewiesen) bei gemeinsamen Fahrten auf dem Beifahrersitz des Autos meiner als Touristin anwesenden Freundin mitfahren.
Sollte ich mich irren und es gibt eine wenigstens semilegale Erklärung dafür, daß manche wohl noch nach Jahren mit deutschem Auto fahren, bin ich für neue Infos dankbar