EU-godkjenning

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Re: EU-godkjenning

Beitragvon Alsterix » Fr, 13. Jan 2006, 13:51

Wick1e hat geschrieben:zu maverick/teranno2:
zum varebil umbau heute ist das dach wohl zu niedrig, man muesste dann eine dacherhoehung bauen. messe nach ob die kiste platz haette

Ich hab zum Ford Maverick leider nicht die ganz akkuraten technischen Daten bzw. Abmessungen (innen) finden können, bin mir aber trotzdem sicher daß der genau wie nahezu jeder andere Kombi/Geländewagen etc. so umgebaut werden kann daß er eine der beiden möglichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Bedingungen für die varebil-Zulassung sind :

1. Gesamtgewicht bis maximal 3500 kg
2. Keine Rücksitze und auch keine Beschläge/Befestigungsmöglichkeiten dafür, ebenso Ausbau der Sicherheitsgurte achtern
3. Durchgehende feste Trennwand oder Gitter bis unters Wagendach hinter den Vordersitzen

und dann gibt`s zwei Möglichkeiten - entweder muß es möglich sein eine Kiste zu verladen mit den Massen 140 cm L x 90 cm B x 105 cm H
oder
der Laderaum muß mindestens 50% der Entfernung Frontscheibe-Heckklappe umfassen, mindestens aber 100 cm lang sein.


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Re: EU-godkjenning

Beitragvon isbjörn » Fr, 13. Jan 2006, 13:54

Hei Alsterix,

wie ist das denn mit der vom Trail-Hunter angegebenen Auflastung über 3,5 to und Zulassung / Import als LKW ?

Das wird doch nicht mit jedem Auto gehen, oder ?

Ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, daß die LKW-Einfuhrbedingungen jetzt auch verschärft werden sollen.

Hilsen

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Re: EU-godkjenning

Beitragvon Alsterix » Fr, 13. Jan 2006, 14:16

Nein, die Auflastung ist natürlich nur in gewissen technischen Grenzen zulässig - frag mich jetzt nicht nach Details.
Es gab aber gerade ein sehr wichtiges Urteil einer höheren (oder letzten ?) Instanz Geländewagen Jeep Cherokee betreffend. Die dürfen danach nicht als LKW zugelassen werden, ich denke das ist an der mangelnden Auflastung gescheitert. Details von dem Urteil etc. kenne ich auch nicht, hab nur kürzlich die Siegesmeldung unter den News auf der Homepage des norwegischen Zolls gelesen. Für ein paar hundert noch nicht zugelassene frische Importe bei den Händlern in ganz Norwegen bedeutete das etliche zig-Millionen nok die nun doch vor der Zulassung an Engangsavgift abgedrückt werden dürfen - dumm gelaufen :wink:
Ich würde davon ausgehen daß Biltilsynet sich ebenso wie der deutsche Tüv an die technischen Angaben der Hersteller halten wird und das macht ja auch irgendwo Sinn.
Um es überspitzt auszudrücken :
Ein blosses Stück Papier in dem die abenteuerliche Bescheinigung ausgestellt wird ein Ford Escort beispielsweise könne über 2 t Zuladung vertragen macht aus dem Teil noch keinen LKW.
Vermutlich kann man da tatsächlich 2 t Gewicht draufladen.
Wahrscheinlich aber nur einmal :wink:

Meines Erachtens hat das nur für Fahrzeuge etwa der Sprinter-Klasse oder eben die grösseren amerikanischen Kleinlaster/Pickups eine echte Bedeutung bei denen wirklich eine Wahl besteht ob man sie unter 3500 kg zgg als PKW/Varebil oder über 3500 kg zgg als Kombi/Lastebil anmelden will - da ist der Besitzer mit dem Lastebil natürlich fein raus weil er Null Engangsavgift bezahlen muß.

Wer das als LKW anmeldet sollte sich im übrigen beizeiten Gedanken machen ob er damit womöglich mal einen Anhänger ziehen möchte - hat er nur die alte Klasse B/BE dann gibt`s da Beschränkungen, aber das ist schon wieder ein anderes Thema - Führerscheine.


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Re: EU-godkjenning

Beitragvon Trail-Hunter » Sa, 14. Jan 2006, 2:06

das mit der auflastung geht nur wen es deine einzelnen achsen werte her geben und es war bei mir halt gegeben da er in deutschland ein gesammtgewicht von 3490 kg eingeschrieben hatte.
er wurde dann technischuntersucht beim tüv nord in kiel und weil die achswerte es erlaubt haben wurde er um 25 kg aufgelastet.


hilsen
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