Tina&Kei hat geschrieben:Es steht ja in den Betsimmungen, dass du ein Jahr das Auto hier fahren kannst.
Hallo Tina. Du musst dir ganz genau durchlesen, was fuer dieses eine Jahr (bzw. die 2 Jahre) als Bedingung dabei steht!!
Der Grundsatz bei dieser Geschichte, ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen zu fahren, ist lediglich darauf beschrænkt, dass du entweder deinen Lebensmittelpunkt im Ausland - also nicht in Norwegen - hast, oder nur mittelfristig bis zu maximal 2 Jahre hier bist, dies
belegen kannst, und daraus hervor geht, dass du anschliessend mit deinem Fahrzeug definitiv Norwegen wieder verlæsst. (Wenn sich zwischendurch die Tatsachen ændern - also, man es sich doch anders ueberlegt und dann ganz hier bleiben will, das ist was anderes....)
Das einzige, was bei dir befristet ist, ist dein Sprachkurs.
Dass du dich bei NAV als arbeitsuchend gemeldet hast, spielt hierbei argumentativ keine vorteilhafte Rolle. Im Gegenteil. Dies deutet eher darauf hin, dass du hier sesshaft werden willst.
Auch ein evt. Hinweis darauf, dass man ja noch gar nicht weiss, ob man ueberhaupt eine Arbeit bekommt und im Land bleibt, ist nicht wirklich ein Nachweis fuer ein "Das-Land-wieder-verlassen".
[Man weiss ja auch als Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag nicht, ob man die Probezeit uebersteht, ob man ueberhaupt klar kommt etc. pp..... - Nebenbei bemerkt, zæhlt die Probezeit auch nicht als Befristung in diesem Sinne]
Verstehst du, worauf ich hinaus will?
Ich wuerde an deiner Stelle erstmal lediglich den Sprachkurs anfuehren, der befristet ist - und darauf die Beantragung der midlertidig kjøretillatelse begruenden.
Und wæhrend der Zeit, die der Sprachkurs geht, weiter sehen, was sich entwickelt. Bekommst du irgendwo einen befristeten Arbeitsvertrag (sowas ist lt. norwegischem Arbeitsrecht næmlich gar nicht soooo einfach), dann kannst du ja eine Verlængerung beantragen. Bekommst du "nur" einen unbefristeten, dann musst du wohl oder uebel das Fahrzeug dann einfuehren.
Bekommst du gar keinen, musst du dir eh was ueberlegen, wie du weiter verfæhrst....
Aber poche nicht darauf, dass du ja noch gar keine Arbeit hast, sondern erstmal als arbeitsuchend gemeldet bist. Das kann u.U. nach hinten los gehen.
Frage: Hast du in D noch einen festen Wohnsitz oder hast du dich dort abgemeldet?