Oh jaaa - das ist eine guuuute Frage !
Von der Beantwortung lebt in Deutschland ein kleines Rudel Verwaltungsjuristen
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Gerade das Stichwort "der große Sprinter" hat da schon wenigstens ein gutes Dutzend widersprechender Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit einem Rattenschwanz von gerichtlichen Verfahren und Urteilen nach sich gezogen.
Ich würde es erstmal so halten daß ich wenn ich mir so ein Auto leihe in den Fahrzeugschein/die Zulassung gucke und im Auto selber nachsehe ob da ein Tachograph eingebaut ist. Meistens sind diese Autos als "Kombi-PKW geschlossen" oder sö ähnlich zugelassen. Wenn das denn so richtig ist (und eben darüber streiten sich sogar die Bundesländer untereinander) dann gilt für das Auto keine Geschwindigkeitsbegrenzung (weil PKW) und der Tachograph spielt nur eine Rolle wenn ein Anhänger gezogen wird und das Auto im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt wird (Spedition).
Vor allem der Freistaat Bayern sieht das aber anders - sobald die Zulassung da ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3499 kg angibt ist das nach deren Auslegung ein LKW und demnach gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen z.B. von max. 80 auf Bundes- und Landstraßen. Dieser Streit hat gerade beim großen Sprinter einiges Potential - das Teil ist ja für mehr als 160 km/h gut und das gibt dann in Bayern richtig interessante Bußgelder plus Fahrverbot usw....
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Zugelassen werden können die Dinger aber nach meiner Erinnerung bis zu 4,6 oder 4,8 t Gesamtgewicht, je nach dem welche Hinterachse eingebaut ist.
Ich persönlich würde das mit einem derartigen geliehenen Teil so halten daß ich mich an die Angabe der Zulassung halte (eben ob da nun PKW oder LKW steht) und so oder so im eigenen Interesse etwas vorsichtiger fahre als nötig (spart u.a. auch Sprit). Wenn ein Tachograph eingebaut ist, dann benutze ich den auch grundsätzlich immer. Der Grund dafür ist ganz simpel : Für die Benutzung kann ich nicht bestraft werden (Bußgeld oder wasauchimmer), egal wie die örtlichen Ordnungshüter irgendwo in Europa das auslegen. Die Nichtbenutzung kann aber unter Umständen viele hundert Euro kosten, das muß ich nicht unbedingt haben (selbst wenn ich nach deutschem Recht z.B. vielleicht keine Diagrammscheibe hätte einlegen müssen...). Daß ich nach längstens vier Stunden und 30 Min. mein Päuschen mache hab ich mir sowieso angewöhnt, da braucht`s keine Vorschrift dazu
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Für viel interessanter (weil auch schadenträchtiger) halte ich übrigens gerade beim privaten Umzug das Problem der "Ladungssicherung". Die wenigsten Leihwagen und noch weniger Privat-Umzieher verfügen auch nur annähernd über die nötigen Utensilien um das ganze Geraffel ordentlich zu verstauen und im Auto genug gegen die Fahrzeugbewegungen zu sichern - vor allem auch auf der Fähre bei etwas Seegang sehr interessant...
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Für die Sicherung und alle eventuellen Folgen bis hin zum schlimmsten Fall = Unfall ist aber immer der verantwortlich der das Auto lenkt
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Für die private Planung ist das aber eigentlich doch ziemlich egal ob`s nun ein großer PKW ist oder ein LKW (gehe mal vom älteren Klasse 3 - Führerschein bzw. neuem B/C1 aus, so daß bis zum Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t ohnehin theoretisch alles gefahren werden darf).
Bei der Einstufung auf der Fähre spielt es keine Rolle ob`s ein "Varebil" oder Lastzug ist - das kostet so oder so im Cargotarif pro Fahrzeugmeter das Gleiche ; so kenne ich das jedenfalls von Kystlink und ebenso von Colorline. Unterm Strich ist das bei einem kleinen LKW denke ich sogar billiger als etwa einem gleichgroßen Wohnmobil weil beim Cargotarif Kabine und Verpflegung zumindest für den Fahrer schon inclusive sind.
Von daher kann man sich bei Autovermietern getrost nur nach deren Preisen/Angeboten richten und halt danach wieviel Platz man braucht.
alsterix