Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

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Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon MarkusCH » Sa, 06. Aug 2005, 23:30

Damit es Euch nicht so geht wie mir.
Wäre da selbst auch nie drauf gekommen, finde die Info
super und habe Sie deswegen seperat eingestellt.
Muß diesen CE 79 auch noch nachträglich beantragen.
Einfach lesen... .

Wick1e schrieb, Orginal hier: http://forum.norwegen-freunde.com/viewt ... 15&theme=3
"Die alte kl.3 FE gilt fuer fhz bis 7500kg + einen einachsigen anhaengers, dieser darf das 1.5 fache des zufahrzeuges wiegen (zul. gesamtgewicht).
Macht ein zul. gesamt zuggewicht vom zug von 18750kg.

Beim umtauch bekommst du "nur" C1E (B,...natuerlich auch). Dieser erlaubt fhz bis 7500kg + einen anhaenger (hier darf er mehrachsig seien), bei dem das zul. gesamtgewicht das leergewicht des zugfahrzeuges nicht uebersteigen darf. Das zul. gesamt zuggewicht darf 12000kg nicht uebersteigen.

tandemachsen gelten als eine achse, wenn abstand unter 1m

Um den vollen umfang der kl.3 beizuhalten (besitzstandwahrung) wird die "sonderklasse" CE 79 (79=EU-code) erteilt, aber nur wenn man dies selbst forert!
Dies erlaubt die in kl.3 entaltene zuege weiter fahren zu duerfen.

In N sind viele transporter, gelaendewgen, pick-ups,... auf gerade ueber 3500kg aufgelastet (=C1 FE). Grund dafuer ist das lkw ueber 3500kg keinen zoll zahlen.


Praktisches beispiel: (ca. angaben)

Mercedes Sprinter
leergewicht: 1900kg
zul. gesamtgewicht: 3550kg

+

anhaenger
leergewicht 400kg
zul. gesamt gewicht 2000kg

Mit C1E darfst du jetzt diesen anhaenger nicht ziehen, nicht einmal LEER!

Den gleichen angaenger darfst du aber, mit der kl. BE, mit einen Golf ziehen (max. beladen soviel wie der Golf ziehen darf).

Sind ein bischen unverstaendliche regeln! (von der EU) Rolling Eyes

Nach dem umtausch in D, kann man innerhalb von 2 jarhen diese CE 79 nachfordern, danach verfaellt diese!

Viele fahren sicherlich nicht so grosse auto, aber es schadet nicht wenn man diese moeglichkeit hat.

Bei einem umzug in N hab ich eine solche kombination gemietet und nicht weiter darueber nachgedacht. Erst im nachhinein hab ich dann herausgefunden, das ich eigentlich ohne FE gefahren bin. Embarassed
Ist nichts passiert, glueck gehabt."

Von hier aus auch noch einmal vielen Dank an Wick1e !!
Viele Grüße

Markus
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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon mendicus » So, 07. Aug 2005, 21:37

Hallo,
das halte ich für ein grosses Missverständnis. Nicht mal mein Vater mit 3er von 1958 darf solche Sattelzüge fahren. Also was Du meinst ist der 2er. Lass Dich also nicht erwischen. Denn der 3er beinhaltet, wenn man ihn früh genug gemacht hat maximal EINSCHLIESSLICH aufgesatteltem Anhänger 7500kg. Das ist so !!!!!

Ralph
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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon mendicus » So, 07. Aug 2005, 22:02

Hi nochmal,

da war ich wohl zu schnell, ich staune echt langsam was in Deutschland alles so möglich ist...

Ralph
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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon pannekakelansk » So, 07. Aug 2005, 22:04

Hallo zusammen.
Ich habe gerade mal auf der Bremer Seite nach den Schlüsselzahlen aus dem "neuen" Führerschein geguckt.

79(C1E>12000kg,L<=3) will sagen:
(...) Fahrzeugen, die der in Klammern angegebenen Beschreibung entsprechen, z.B.
"79(C1E > 12000 kg, L > 3)": Damit sind dreiachsige Züge mit Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger (auch mit zulassungsfreien Anhängern) mit einer Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder dreiachsige Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger, dessen Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrezugs übersteigt, bezeichnet.

C1E will sagen:
C1E (BE, D1E**, DE**): Züge aus C1-Zugfahrzeug undAnhänger über 750 kg (Gesamtgewicht des An hängers nicht größer als Leergewicht des Zug fahrzeugs)
[Hier sind BE, D1E** und DE** eingeschlossen, wenn die Berechtigung über die entsprechende Klasse besteht (bei D1E, DE) ]

BE:
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg

D1E: Züge bis zu 12 t Gesamtgewicht aus D1- Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg (Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als Leergewicht des Z/ugfahrzeugs; Anhänger nicht zur Personenbeförderung)

B: Kraftwagen bis 3,5 t und 8 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg, Züge bis 3,5 t (Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs)

Will sagen: Ich mach eine Menge aber CE will ich nicht ausreitzen - das wäre für mich wie jemand der drei mal mit dem Ruderboot auf einem stillen kleinen See gefahren ist mit einer Tiefe von unter 1m, der jetzt meint einen Öltanker über die Weltmeere schippern zu können
:wink:

Aber zusätzlich beantragt habe ich da gar nichts. Ich hab' denen nur erklärt, das ich gerne meinen rosanen in einen Euro tauschen möchte und gut. Und jetzt darf ich CE 79 fahren - immerhin bis zum 2.6.2025...

Gruselig.:shock:

Bei dem ganzen Getausche war aber auch noch irgendwas davon abhängig, ob man bis zum Jahre x den Führerschein gemacht hat oder zwischen x und y oder etwa nach y. Soweit komme ich noch in meiner Erinnerung.

Also viel Spaß beim Laster fahren - ich lasse es bleiben, habe immerhin ein paar Leute in der Familie, die beim Bund waren und dann auch richtig Lasterfahren gelernt haben. Da muß ich nicht mich und die Menschheit damit quälen, das ich auf einmal hinter dem Steuer von so was sitze...

Bis dann

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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon muheijo » So, 07. Aug 2005, 22:12

hab gerade mal danach gegoogelt:

tauscht man den alten 3er in den neuen EU-führerschein, gilt folgendes:

"Mit diesen Klassen dürfen Sie alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse fahren. Außerdem dürfen Sie jeden Anhänger, gleich wie viel Achsen er hat, mitnehmen, wenn die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 12 Tonnen nicht übersteigen."

und dann das wichtige: :!:

"Auf Antrag bekommen Sie außerdem noch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12000, L =< 3). Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zul. Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs bzw. die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 12 Tonnen. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse gewertet wird."

Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw. de
die sollten es schon wissen, oder?
lohnt sich also schon, das mit zu beantragen, finde ich.

gruß, muheijo
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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon pannekakelansk » So, 07. Aug 2005, 22:43

Hallo muheijo.
Ich hab' gerade nochmal die Fahrerlaubnisverordnung gelesen (kommt man hin, wenn man auf http://www.bremen.de als Stadt Bremen aussucht, dann nach Führerschein sucht und dann den Punkt "Der Euro-Führerschein
Weiter mit dem alten Führerschein?" auswählt. Da gibt es dann relativ weit oben den entsprechenden Punkt.
Und wenn man dann noch erst $6 ließt und dann Anlage 3 kommt man tatsächlich dahin, das C1E 79 nur auf Antrag ausgestellt wird.
Ich hab's auch ohne den Antrag bekommen - finde ich jetzt mal richtig nett, weil der Antrag allein kostet schon wieder 50€ wenn ich das richtig gesehen habe und ein Attest vom Arzt braucht man anscheinend auch noch. Hatte ich irgendwie im Mai alles nicht mit. Und hab' nur 28,55€ gezahlt oder so ähnlich (davon 55 cent für's Porto).

Ich freu mich jetzt einfach, das ich den hab, wer weiß vielleicht muß ich es ja irgendwann noch mal lernen (ich hoffe nicht) :)
Muß mal einen Freudin von mir fragen, die hat den Umtausch am selben Tag gemacht nur in einem anderen Bundesland. Mal gucken was sie bekommen hat...

Bis dann

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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon mendicus » Mo, 08. Aug 2005, 1:35

Hallo nochmal,

das ist es was ich meine, es ist schon bedenklich, wenn ein Führerscheinneuling nun plötzlich mit einem 12t Lastzug in der Innenstadt herumgeistert. Ich habe schon probleme einen 7m Auto um eine Kurve zu fahren ohne eine Laterne mitzunehmen.

Also passt schön auf.

Ralph
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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon Alsterix » Mo, 08. Aug 2005, 4:19

mendicus hat geschrieben:Es ist schon bedenklich, wenn ein Führerscheinneuling nun plötzlich mit einem 12t Lastzug in der Innenstadt herumgeistert. Ich habe schon probleme einen 7m Auto um eine Kurve zu fahren ohne eine Laterne mitzunehmen.


Dem wird man wohl schlecht widersprechen können, allerdings sind solche Fahrzeugkombinationen auch ziemlich selten.

Man sollte auch absolut keine Illusionen darüber haben daß man mit dieser typisch deutschen Sonderregelung auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen hätte, dem ist nicht so; nicht in Deutschland und schon gar nicht in Norwegen. Aus gutem Grund wird da wenn nötig zumindest die Fahrerlaubnis C/CE verlangt (in Norge sehr oft auch noch D/DE). Außerdem wird hier zumindest bei den soliden Unternehmen der Transportbranche auch erhebliche Berufserfahrung und/oder eine einschlägige Berufsausbildung (das wäre aktuell in Deutschland der Facharbeiterbrief für den Berufskraftfahrer) verlangt.

Trotzdem kann es aus privaten Gründen oder zum Beispiel wegen eines eigenen Gewerbes natürlich schon Sinn machen sich die CE 79 eintragen zu lassen. Man muß ja das Gewicht usw. nicht wirklich ausreizen, kommt aber mit der normalen BE-Kombination selbst bei großen Wohnanhängern und vor allem bei vielen Sonderfahrzeugen (etwa Autotransportanhänger oder Verkaufsanhänger wie sie auf dem Wochenmarkt stehen) ganz schnell über die dort noch zulässigen Grenzen hinaus.
Zu erwähnen wäre vielleicht noch daß die CE 79 nur bis zum 50ten Lebensjahr gilt, danach wird sie genau wie CE nur auf Antrag und nach einer großen arbeitsmedizinischen Untersuchung verlängert und gilt dann jeweils nur noch längstens weitere 10 Jahre (d.h. dann wird die nächste Verlängerung nötig), abhängig vom gesundheitlichen Zustand. Da das dann nicht nur aufwändig sondern auch teuer wird muß man sich in dem Alter dann schon überlegen ob sich das überhaupt noch rechnet.


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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon isbjörn » Mo, 08. Aug 2005, 13:18

Habe ich das gerade richtig verstanden :

Wenn ich meinen Geländewagen auf über 3.5 to auflasten lasse,

muss ich bei der Einfuhr keinen Zoll bezahlen ?

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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon Alsterix » Mo, 08. Aug 2005, 14:40

isbjörn hat geschrieben:Habe ich das gerade richtig verstanden :
Wenn ich meinen Geländewagen auf über 3.5 to auflasten lasse,
muss ich bei der Einfuhr keinen Zoll bezahlen ?
isbjörn


Nein, das ist irgendwie etwas verkehrt rübergekommen, ist schon etwas komplizierter.
Zoll mußt Du hier sowieso nie bezahlen, jedenfalls nicht für Autos aus dem EU/EOS-Bereich.
Was Du sicherlich meinst sind Steuern, nämlich die "Engangsavgift" und die Moms (=Mehrwertsteuer). Die Mehrwertsteuer ist immer 25% vom Wert des Autos (also vom Kaufpreis wenn frisch gekauft oder sonst nach Wertgutachten, schlimmstenfalls nach Schätzung des norwegischen Zolls). Für die Engangsavgift ist es aber tatsächlich entscheidend wie das jeweilige Fahrzeug in Norwegen zugelassen werden soll. Soll es als normaler PKW zugelassen werden zahlst Du in der Tat eine sehr hohe Steuer. Bei Geländewagen bestehen im Prinzip die folgenden denkbaren Alternativen zur reinen PKW-Zulassung :

1. Als Campingbil (Wohnmobil) - dazu gibt es keine 100%ig klaren Richtlinien sondern es wird wohl von Fall zu Fall entschieden. Es müssen aber eindeutig Schlafplätze (u.a. mit einer Mindesthöhe) sowie einiges an Stauraum/Einbauten und Fenster vorhanden sein. Die Zahl der Sitzplätze die dann eingetragen wird ist gleich der Zahl der Schlafplätze.

2. Als "Varebil Kl 2" (Lieferwagen etc.) - das ist die gewöhnlichste Version, die mit dem grünen Nummernschild. Dazu muß je nach Modell möglicherweise ein Umbau vorgenommen werden, weil als Mindestanforderung an die Ladefläche gestellt wird : 50% der Länge zwischen Heckklappe und vorderstem Teil der Windschutzscheibe und/oder eine genau definierte Kiste mit den Abmessungen 140 cm Länge x 105 cm Höhe x 90 cm Breite muß tatsächlich ins Auto geladen werden können. Im Regelfall wird dabei die hintere Sitzbank ersatzlos wegfallen, d.h. sie muß so vollständig mitsamt aller Beschläge inkl. der Sicherheitsgurte ausgebaut werden daß sie nicht mit ein paar Handgriffen wieder montiert werden kann. Außerdem muß zwischen diesem Laderaum und den Sitzplätzen eine feste Abtrennung (Schott oder Gitter oder stabiles Schutznetz) eingebaut werden. Bei sehr großen Autos etwa amerikanischer Herkunft habe ich aber auch schon Varebiler mit mehr als einer Sitzbank gesehen - da war der Laderaum halt trotzdem mehr als 50% des Raums.

3. Als Kombi mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7500 kg

4. Als Lastwagen (dann muß aber das tatsächlich technisch zulässige Gesamtgewicht wenigstens 7500 kg betragen !)

Gegenüber der normalen Engangsavgift beträgt der jeweils verminderte Satz :
1. Beim Varebil Kl.2 nur 20% vom Satz des normalen PKW gleicher Kragenweite
2. Beim Campingbil sogar nur 13 % davon
3. Beim Kombibil immerhin auch nur 55% davon
LKWs sind soweit ich weiß frei von der Engangsavgift (aber eben erst ab 7500 kg zGG)

Die Grundlage der jeiligen Engangsavgift berechnet sich immer aus einer Formel in die das Gewicht des Fahrzeugs (Leergewicht) , der Hubraum des Motors sowie die Leistung des Motors hineingerechnet werden. Simpel gesagt - je schwerer und leistungsstärker, desto teurer wird die Angelegenheit - deswegen macht eine Registrierung gerade bei Geländewagen, SUVs und ähnlichen als Varebil oderso ja Sinn :wink: .
Von dem ermittelten Grundwert wird dann natürlich für Gebrauchtwagen ein "Bruksfradrag" je nach Alter in Monaten/Jahren abgezogen. Als Beispiele dazu : 6 Monate alt = 12% Abzug, 3 Jahre alt = 36 %Abzug, 6 Jahre alt = 50% Abzug usw.

Der Zoll hat auf seiner Homepage einen sehr beliebten "kalkulator" wo man sich das ratzfatz ausrechnen lassen kann wenn man alle Daten zur Hand hat.
http://www.toll.no und dann durchklicken "Import av kjøretøy" und "Kalkulator Engangsavgift", steht sogar in deutsch und englisch zur Verfügung :wink:.


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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon Heli » Mi, 10. Aug 2005, 15:18

Alsterix hat geschrieben:
4. Als Lastwagen (dann muß aber das tatsächlich technisch zulässige Gesamtgewicht wenigstens 7500 kg betragen !)
Wie sicher ist das? Mir ist aufgefallen, daß Fahrzeuge über 3.5t einiges günstiger sind. Der Entfall der Engangsavgift würde das begründen.

Grüße aus dem (heute) sonnigen Larvik!
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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon Alsterix » Mi, 10. Aug 2005, 17:07

Die Differenzierung steht so in einer kleinen Broschüre die ich mir vor ein paar Monaten mal im Vorbeigehen beim Zoll in Oslo mitgenommen habe, da wo standardmäßig jeden Tag etliche Autos importiert werden (war in dem Fall Hjortneskai).
Dieses Schriftstück enthält die neuen Regelungen seit 01.Januar 2005. Beim Zoll ist es unter dem Kürzel "RG-193" geführt. Heli hat aber insoweit Recht, daß die auf das Thema Lastwagen gar nicht ausdrücklich eingehen. Klar ist allerdings die Differenzierung bei "Kombis" die demnach bis zu 7500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben können. Da in diesem Schreiben zuletzt auch noch (im Anhang an den "Bruksfradrag", also die Abschläge für Gebrauchtwagen) fettgedruckt herausgestellt wird daß die Engangsavgift IMMER eine Mindestsumme von wenigstens 3038,- nok ausmacht (auch bei Uralt-Oldtimern die älter als 30 Jahre sind), könnte es natürlich auch sein daß man da sozusagen ganz aus Versehen, ähem, ohne jede böse Absicht :oops: , schlicht vergessen hat etwas über Lastwagen zu schreiben :cry: für die meines Wissens keine Engangsavgift gezahlt werden muß (aber natürlich Moms und Vrakpant).


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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon Heli » Do, 11. Aug 2005, 10:14

Hei,

habe folgenden Link gefunden:

http://odin.dep.no/fin/norsk/dok/hoerin ... 01-bn.html

Wenn ich das richtig verstehe, können demnach auch LkW unter 7,5t als LkW N2 ohne Engangsavgift zugelassen werden, wenn sie gewisse Kriterien (ähnlich varebil kl.2) erfüllen.

Viele Grüße aus dem (heute nicht ganz) sonnigen Larvik!
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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon Alsterix » Do, 11. Aug 2005, 10:54

@ heli

Danke für den Link. Wenn ich das nicht total falsch verstehe (immer dieses norwegisch :D ),, dann ist das aber im jetzigen Stadium noch ein Vorschlag für eine gesetzliche Änderung die erst noch kommen soll, also so noch nicht geltendes Recht. Eigentlich bin ich mir auch recht sicher daß da noch weitergehende technische Vorschriften vorliegen dürften die es Ola Normann schwerer machen sollen seinen PKW als Lastwagen zuzulassen - zumindest war und ist diese Tendenz ja auch bei der Varebil-Zulassung die ganzen letzten Jahre so gewesen daß es immer schwieriger gemacht worden ist seinen Porsche oder Hummer noch als "Varebil" durchzubringen :lol: .
Wenn Du mich fragst ist das eigentlich auch nachvollziehbar und aus meiner Sicht auch ganz okay so.


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Re: Wichtige Info!!! Umtausch alter 3'er in EU Führerschein

Beitragvon Wick1e » Do, 11. Aug 2005, 22:44

isbjørn:

im "prinzip" ja, aber die auflastung muss vom produzenten des fahrzeuges erlaubt seien.

also nur durch ein gutachten vom TUV, reicht nicht.

ist also bei gebrauchte autos nicht so einfach. bei neuwagen wird dies oft durch einen "neuen endhersteller" gemacht.

was hast du den fuer ein fahrzeug?


kritererien fuer LkW zwischen 3500kg bis 12000kg (N2):

-die "staatskiste" muss reinpassen , wie bei varebil (seit 1.jan.05)
-nur eine sitzreihe (nur vordersitze)
-trennwand/gitter zum laderaum
-bei erstzulassung (egal ob in N od. ausl.) von 2001 (diesel) oder 2005(benzin) muss eine geschwindigkeitsbegrenzungsanlage bis 2006 (international) bzw. 2008 (national) eingebaut werden.

ist wird nur die mwst. (25%) faellig, keine registreringsavgift (engangsavgift), kein vrakpant


kriterien fuer LkW (varebil) unter 3500kg (N1):
-die "staatskiste" muss reinpassen
-nur eine sitzreihe
-trennwand/gitter

hier wird die mwst. faellig und 20% der registrierungsavgift (eng.avgift) als PKW, und vrakpant



mendicus:

von einem sattelauflieger hab ich nichts erwaehnt, ich spreche von anhaengern (beim CE79)

BE und C1E kann man auflieger fahren, wobei bei C1E ein auflieger, wegen den begrenzungen, ziemlich unaktuell ist.

bei kl.3 ist die begrenzung mit auflieger gesamt auf 7500kg, mit anhaenger aber 18750kg.
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