Alsterix hat geschrieben:...man möge mich berichtigen wenn ich da falsch liege...
Hallo...
hier kommt das, was ich zum Thema Exportkennzeichen weiß...es ist keine logisch gegliederte Abhandlung, die Infos sind eher wahllos hintereinander weggeschrieben und gründen sich auf die Infos und Erfahrungen aus meinem Gebrauchtwagenimport im letzten Herbst und dem Neuwagenimport von Freunden von uns vor 3 Monaten:
Das Exportkennzeichen wird an Personen sowohl mit deutscher als auch ausländischer Adresse abgegeben. Wichtig ist das Vorhandensein einer Kfz-Versicherung, sonst bekommt man den internationalen Kfz-Schein und das Kennzeichen nicht...das Fahrzeug muß auch bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Die benötigte Versicherung wird aber auch auf der Zulassungsstelle angeboten und wird i.d.R. für 9 Tage bis zu einem Monat abgeschlossen. Die Kennzeichen gelten ansonsten maximal 1 Jahr, das aufgestanzte Datum beschreibt die Ablauffrist. Die bei mir von der Zulassungstelle mitgelieferte Versicherung galt im vollen Umfang für die gesamte Zeit bis zur Zulassung in Norwegen, außer auf der Fähre. Allerdings war ich doppelt versichert, weil der Wagen schon im Vorfeld bei meiner norwegischen Kfz-Versicherung registriert/versichert war und lt. Auskunft der Versicherung Versicherungsschutz ab Befahren von skandinavischem Boden vorlag. Man braucht keine Tageszulassung, um in Norwegen ab der norwegischen Grenze zu fahren. Man meldet sich an der Grenze (Öffnungszeiten beachten!), sagt wo man hinfahren muß und bekommt eine (verhandelbare) Frist, bis zu der man dann an seinem örtlichen Zoll vorstellig geworden sein muß. Dort werden dann Mehrwertsteuer und Einfuhrabgaben erhoben. Rechtlich muß ein Exportkennzeichen (im Gegensatz zu einer normalen Zulassung) dann nicht mal am Zoll abgegeben werden, was bedeutet, daß man eigentlich keine norwegische Tageszulassung braucht, um noch weiter zu statens vegvesen zu kommen....das hängt aber selbst in Mo i Rana vom Mitarbeiter und seiner Tagesform ab. Bei mir war es kein Problem, bei Freunden von uns haben die auf die Abgabe des Exportkennzeichen bestanden.
Bezüglich bereits gezahlter MWSt. bin ich nicht ganz so firm, da muß m.W. beim ersten Zollamt, also an der Grenze, das entsprechende Formular ausgefüllt werden.
Sicher bin ich mir allerdings, daß man die Möglichkeit hat, gar nicht erst die MWSt in D zu bezahlen...darauf würde ich beim Kauf eines Neuwagens immer bestehen, auch wenn der Verkäufer aus verständlichen Gründen herumjaulen wird.
Ok..soweit erstmal...für mich gilt natürlich das gleiche wie für Alsterix...um evt. Korrektur wird gebeten, wir wollen ja schließlich eine richtige Endinformation herausarbeiten.
Ich werde übrigens innerhalb der nächsten Monate ein Neufahrzeug MWSt-frei nach Norge importieren, es steht schon auf dem Hof des Händlers. Dann kann ich nochmal die neuesten Erfahrungen posten.
Grüßlis aus dem nachwievor schön winterlichen Mo i Rana...
vom NarVikinger Christoph