Hallo flora.
Was die Schule betrifft:Frage doch in der relevanten Schule in Deutschland mal nach. Wenn deine Tochter dann bei deiner Mutter wohnen wird, wird das ja einfach heraus zu finden sein, welche Schule in Frage kommt. Und dann kannst du dort nachfragen, welche Dokumente etc. diese brauchen.
Was das Kindergeld betrifft:In Norwegen werdet ihr wahrscheinlich selbst kein Kindergeld mehr bekommen fuer deine Tochter, denn dafuer muesste sie "bosatt i Norge" sein.
Hvis du skal få barnetrygd, må barnet ditt være bosatt i Norge.
Allerdings steht
hier:
Det kan også gis barnetrygd for barn som er bosatt i et annet EØS-land enn Norge, hvis en av foreldrene
■arbeider i Norge...
Also um sicher zu gehen, solltest du vielleicht einfach mal beim NAV fragen.
Da ihr nicht in Deutschland wohnt und auch nicht in Deutschland einkommenssteuerpflichtig seid, bekommt ihr selbst kein Kindergeld nach dt. Einkommenssteuergesetz und wohl auch nicht nach dem Bundeskindergeldgesetz (es sei denn, ihr seid Entwicklungshelfer oder Rentner... siehe auch Seite 6 und 7 in Gudruns Link).
Allerdings kann deine Mutter in Deutschland Kindergeld fuer deine Tochter beantragen (solltet ihr von Norwegen aus keins mehr bekommen). Schau mal in Gudruns Link auf Seite 8 (Kapitel 2). Dort steht, das Kindergeld fuer Kinder gezahlt wird, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewøhnlichen Aufenthalt haben. Als Kinder werden auch Enkelkinder beruecksichtigt, die der Antragsteller (also deine Mutter) in den Haushalt aufgenommen hat.
Was die Krankenversicherung betrifft:flora hat geschrieben:...denn sie müsste dann auch hier krankenversichert sein und in D mit dieser Auslandskrankenkarte zum Arzt gehen...
Da irrst du dich.
Ihr muesst euch um eine Løsung in Deutschland kuemmern.
Deine Tochter wird dann nicht mehr "bosatt i Norge" sein. Damit gehørt sie auch nicht mehr dem norwegischen Folketrygd an und ist somit auch nicht mehr krankenversichert.
Die Kranken- (und Sozial-)versicherung ist in Norwegen nicht an die Eltern gekoppelt, sondern daran, ob man im Folketrygd Mitglied ist. Und das ist man nur, wenn man hier auch gemeldet ist (und sich hier auch dauerhaft aufhælt).
Steht alles ganz genau im [urlhttp://www.lovdata.no/all/tl-19970228-019-004.html]Folketrygdloven[/url]. Aber selbst die Ausnahmen (siehe § 2-8) greifen fuer deine Tochter da nicht.
Ausserdem gilt die (norwegische) Auslandskrankenkarte sowieso nicht bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland.
Nachzulesen
hier.