Frøken Ur hat geschrieben:Das steht so aber nicht auf den Seiten des norw. Zolls. Mit keinem Wort.
Nicht immer steht jede Eventualität akkurat ausgeführt auf der jeweiligen Behördenhomepage - das ist doch in Deutschland nicht anders
Das Grundprinzip ist sowas von glasklar daß es imho ausgesprochen schwierig ist das
nicht richtig zu verstehen :
Wer seinen Wohnsitz nach Norwegen verlegt und dabei oder später ein ausländisches Auto nach Norwegen einführt muß dieses voll versteuern (Engangsavgift, Mehrwertsteuer & weiterer Kleinkram). Das ist exorbitant teuer und deshalb ein sorgfältiges Rechnen vorher angesagt ob sich das Prozedere überhaupt lohnt - meistens tut`s das
nicht !
Ausnahmeregelungen gibt es im Prinzip nur wenn mensch dafür eine entsprechende Erlaubnis beim Zoll bekommt. Ausnahmslos
alle Tricks zur Umgehung dieser ebenso glasklaren wie strengen Regel sind eindeutig gesetzwidrig, alle schon vergeblich ausprobiert worden und den einheimischen Behörden nur zu gut bekannt (ausländischer Mietwagen, Papas Auto, Auto des ausländischen Arbeitgebers usw. usw.) - in jedem Falle droht ausdrücklich die Beschlagnahme des Autos und ein Strafverfahren.
Eine der legalen Möglichkeiten per Ausnahmegenehmigung vom Zoll eine Erlaubnis zu bekommen sind die besagten (maximal) 14 Tage im Zusammenhang mit einem Umzug nach Norwegen hinein oder aus Norwegen weg - da ist ausdrücklich von einem "flyttebil" die Rede (jedenfalls stand das früher so auf der Zoll-Homepage) und einen Umzugswagen/Möbelwagen wird man wohl ausgesprochen selten als Privatauto besitzen. Nach den 14 Tagen muß das entsprechende Auto selbstverständlich wieder aus Norwegen rausgebracht worden sein.
Ausnahmeregelung zwei ist die "
midlertidlig kjøretilladelse" die eben an einen vorab dokumentierten auf ein bis allerhöchstens zwei Jahre befristeten Aufenthalt gebunden ist - in der Regel also ein befristeter Arbeitsvertrag.
Zur Vereinfachung sieht der Zoll seit letztem Jahr bei Arbeitsverträgen die ohnehin nur auf maximal ein Jahr befristet sind davon ab extra diese Erlaubnis zu erteilen - dann muß aber stets zu Kontrollzwecken eine Kopie des Vertrags mitgeführt werden.
Jede Handlung die nahelegt daß man doch auf Dauer in Norwegen bleiben will (z.B. Kauf von Immobilien, Firmengründung etc.
oder eben eine Verlängerung des Arbeitsvertrags) legt für den Zoll den Verdacht nahe daß da jemand die ohnehin nur befristet erlaubte Nutzung mißbraucht, man muß dann immer damit rechnen daß der Zoll die sofortige reguläre Einfuhr (und ergo eine Menge Geld) verlangt.
Nach Ablauf einer midlertidlig kjøretilladelse kann man für die Zollbeamten schon mal den Kaffee warmstellen - die kommen 100%ig vorbei und prüfen was aus dem Auto geworden ist (ausgenommen natürlich sie haben die reguläre Einfuhr & Anmeldung in ihrem Computer).
An einem Punkt wo es um soviel Geld geht auf Schlendrian der norwegischen Bürokratie zu hoffen ist mehr als nur naiv, da nützt auch eine neue Adresse etc. gar nichts.
Insgesamt ist diese ganze Regelung rund ums Autofahren in Norwegen schlicht als absolut wasserdicht anzusehen
Vielleicht schafft es noch jemand zur Kostenvermeidung Honrorarkonsul von Kiribati oder Tuvalu in Haukelisæter oder Båtsfjord zu werden und so tatsächlich auf die Dauer ein ausländisches Konsulatsfahrzeug durch Norge zu steuern.
Ob das allerdings wirklich billiger wird kann und möchte ich nicht beurteilen
alsterix