Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Heli » Fr, 27. Jan 2006, 12:35

Alsterix hat geschrieben: Soweit dabei aber der lockere Eindruck rübergebracht wird "geht alles, ist ganz easy, gar kein Problem, da kann gar nix passieren" finde ich das schon ziemlich verantwortungslos.

Kann es sein, daß Du manche Sachen recht streng siehst?

Zum Thema "verantwortungslos":
heli hat geschrieben:Als Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hat man aber keine Wildcard zum ausspielen und muß zahlen.
Was an meiner Aussage ist hier verantwortungslos ???

Zum Thema "Helirent AS" frei nach Alsterix: Auswärtige Handwerker bei "Helirent AS" sind im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinien vollkommen normal.

Und jetzt darf man überlegen, weshalb deutsche Subunternehmer in Norwegen mit deutschen Autos rumfahren dürfen...

Grüße aus dem verschneiten Hunsrück!
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Jenny72 » Fr, 27. Jan 2006, 23:15

Hei hei,
lese immer, wenn ich keine P-Nummer kann ich ja auch kein PKW ummelden, wir haben eine D-Nummer.
Was gibt es für Unterschiede einer P-Nummer zu der D-Nummer?
Möchten für 4 Monate nach Norge, wobei 2 Monate die Sprachschule besucht wird und 1 Monat zur Probe gearbeitet wird. Könnte ich ernste Probleme bekommen und wie sollte ich mich anmelden.

Hilsen

:roll:
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » Fr, 27. Jan 2006, 23:25

die D-Nummer ist eine vorläufige, nicht vollwertige P(ersonen)-Nummer, mit der ihr eh kein Auto in Norwegen registrieren kønnt. Für euch gelten die Regeln der befristeten Einfuhr, siehe hier http://www.trolljenta.net/auswandern/auto#section2

Ihr hab ja sicher irgendwelche Dokumente über die Dauer eures Sprachkurses und wenn ihr dann hinterher für einen Monat befristet arbeitet habt ihr das ja sicher auch schriftlich. Diese Dokumente müssen dann immer im Auto mitgeführt werden und das ist eigentlich alles woran ihr denken müsst wenn ihr nicht länger hier bleibt.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon oter » Fr, 27. Jan 2006, 23:55

Soll das etwa bedeuten dass man als "International Student" in Norwegen in keinem Fall ein Auto anmelden kann??? Soweit ich weiß bekommt man ja trotz Vollstudium immer nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr.

Also das kann ich mir kaum vorstellen, so ein Hammer wär das! Ich wär quasi aufgeschmissen.
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Alsterix » Sa, 28. Jan 2006, 0:10

Gegenfrage :
Wie sind denn die Bedingungen für diesen "International Student" ?
Der Knackpunkt dürfte doch sein was der/die für eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Studenten sollten doch im Normalfall eine einjährige AE bekommen. Mit der muß man sich doch problemlos anmelden und eine normale P-Nummer bekommen können oder wo liegt das Problem ?

Andererseits leuchtet mir nicht unbedingt ein warum jemand der voraussichtlich nur für ein Jahr nach Norwegen kommt sich freiwillig die ganze Prozedur der Autoeinfuhr mirsamt der Kosten ans Bein binden will.
Selbst bis zu zwei Jahren Maximum kann doch eine midlertidlig tilladelse erteilt werden und wenn UDI schon davon ausgeht der Student bleibt nicht länger als (zunächst) ein Jahr - wer wollte da widersprechen ? :wink:


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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon oter » Sa, 28. Jan 2006, 0:37

Ja klar, das mit der midlertidlig kjøretilatelse hatte ich schon so vor, immerhin können sie wirklich nur schwerlich widersprechen wenn UDI immer nur jährlich eine neue Aufenthaltsgenehmigung ausstellt. Nur was wird nach den zwei Jahren? Was ist wenn ich nach dem Master noch den PhD anhängen möchte/darf? Soll man dann plötzlich nicht mehr Autofahren dürfen?

Ob man mit einer auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsgenehmigung eine vollwertige P-Nummer und den Eintrag ins Folkeregister bekommt (dann im dritten Jahr, vorher wäre das ja bei obigem Konstrukt nicht in meinem Interesse ;) ) wäre die Frage, die es zu klären gilt.

Die Bedingungen sind einfach: Man darf in Norwegen studieren, aber UDI behält sich vor bei fehlenden Studienleistungen die Aufenthaltsgenehmigung nicht zu verlängern. Daher die jährliche Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung. Welchen "Nummern-Status" man in Norwegen hat weiß ich allerdings nicht... Im Folketrygden ist man jedenfalls nicht, Krankenversicherung im Heimatland ist (leider) obligatorisch.
Zuletzt geändert von oter am Sa, 28. Jan 2006, 0:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » Sa, 28. Jan 2006, 0:45

auch mit der auf ein jahr begrenzten aufenthaltsgenehmigung kann und sollte man eine vollwertige Personennummer bekommen. Bin mir allerdings nicht sicher wie die Regelung da bei Studenten ist, aber das kannst du vieleicht beim udi rausfinden.

An sonsten, was das Auto angeht so ist da nach zwei Jahren das Ende der Fahnenstange erreicht. Nach zwei Jahren heisst es dann Auto ausser Landes schaffen oder teuer einführen!

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon oter » Sa, 28. Jan 2006, 0:50

Mir kommt gerade eine neue Variante in den Sinn: Soweit ich weiß MUSS man sich als Vollzeit-Student ins Folkeregister eintragen lassen (was ja auch Sinn macht, man wohnt damit ja faktisch in Norwegen). Damit fiele die Möglichkeit der befristeten Fahrerlaubnis ohnehin weg, oder?

Aber das wäre auch nicht so dramatisch, mir ging es ja nur darum dass ich eventuell überhaupt kein Auto anmelden kann, aber das scheint ja nicht das Problem zu sein wenn man mit einjähriger Aufenthaltsgenehmigung auch eine "ordentliche" Existenz (P-Nummer) bekommt.
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » Sa, 28. Jan 2006, 1:02

das ist tricky.... Ich denke wenn das Studium nicht länger wie zwei Jahre ist geht da schon was mit midlertidlig kjøretilatelse. Ich denke auch als Student kann man ja recht glaubhaft darlegen das man eben nur für einen befristeten Zeitraum, nämlich den des Studiums, sich hier aufhält.

Ab dem dritten Jahr in Norge ist allerdings dann nix mehr mit midlertidlig und dann muss der Wagen eingeführt oder ausser Landes geschafft werden.

Der Eintrag im Folkeregister hat ja nicht automatisch was mit der geplanten länge deines Norwegenaufenthalts zu tun, auch Leute die ein/zwei Jahre hier leben und arbeiten sind ja im Folkeregister eingetragen und haben auch eine P-Nummer.

Wie gesagt, ob es da für Studenten noch irgendwelche anderen Regeln gibt in Bezug auf die P Nummer kann ich so spontan nicht beantworten.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon oter » Sa, 28. Jan 2006, 10:35

Hallo Trolljenta,

vielen Dank für Deine Hilfe soweit, dass der Eintrag im Folkeregister unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer (und damit doch in letzter Instanz auch von der Erteilung einer mittelfristigen Fahrerlaubnis) unabhängig ist wusste ich so noch nicht.

Ob es für Studenten irgendwelche Sonderwege gibt versuche ich mal in Erfahrung zu bringen. Denn das normale System würde ja schon bei einem ganz normalen Bachelor-Studiengang (3 Jahre) dazu führen, dass der Student im dritten Jahr zwangsläufig auf ein Auto verzichten muss (es sei denn er wollte wirklich für die letzten Monate seines Aufenthaltes, sofern er denn nach dem Studium zurückgeht, die teure Einfuhr eines Autos auf sich nehmen).
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Heli » Sa, 28. Jan 2006, 14:25

Hei,

ich denke auf den Punkt gebracht sieht es so aus:

Eintragung ins Folkeregister (= P-Nummer) => Auto verzollen
Es sei denn: Aufenthaltsdauer nachweisbar unter 2 Jahre. Hierbei gilt: nachweisbar! D.h. befristeter Arbeitsvertrag. Wenn man mit einem unbefristeten Vertrag in Norwegen ist muß man sofort verzollen. (Hatte den Fall auch schon)

Fängt man ein 3 jähriges Studium an, dann muß man folgerichtig sofort verzolllen. Ausnahmen stehen zumindest im Gesetztext keine. EIne Anfrage beim Zoll schadet aber nie :D Unter Umständen läßt sich die Sache ja drehen: Man kann ja seinen Arbeitgeber erstmal um einen befristeten Vertrag bitten. Oder dem Zoll einfach verschweigen, daß man länger studieren möchte...

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Grønn Demon » Sa, 28. Jan 2006, 16:07

Wenn die Aufenthaltsgenehmigung nur für ein Jahr gilt, wie soll dann der Zoll bitte das Auto verzollen wollen :?:
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Alsterix » Sa, 28. Jan 2006, 17:42

Heli hat geschrieben:
Alsterix hat geschrieben: Soweit dabei aber der lockere Eindruck rübergebracht wird "geht alles, ist ganz easy, gar kein Problem, da kann gar nix passieren" finde ich das schon ziemlich verantwortungslos.

Kann es sein, daß Du manche Sachen recht streng siehst?

Wie ich ganz persönlich das sehe ist wohl kaum das Problem.
Entscheidend dürfte doch sein wie der Zoll das im Einzelfall sieht und handhabt.
Wenn es da konkret zur Beschlagnahme und ähnlichem Ärger kommt ist das ganz sicher wenig lustig für die Betroffenen.
Nur deswegen bin ich vielleicht tatsächlich oft zu streng mit gewissen Ratschlägen welche die Probleme zu leicht nehmen.
So richtig gegen den Strich geht mir da zum Beispiel eine angeblich ach so professionelle Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme in Norwegen durch deutsche Vermittler auf Kosten der Arbeitsagentur.de wenn ich sehe daß den hierher vermittelten Arbeitslosen selbst derart elementare Dinge verschwiegen oder zumindest nicht richtig erklärt worden sind, wie eben die Autoeinfuhr, die Regelung des Urlaubsgeldes, der Lohnfortzahlung, der Krankenversicherung usw. - meine Vorstellung von "Professionell" ist jedenfalls eine andere.

Wir hatten mehr als einen Beitrag im Forum in dem es um die höchst unterschiedliche Wahrnehmung (Stichwort "Pampa") und eben auch einfach völlig falsche Erwartungshaltungen zu Norwegen geht.
Deswegen finde ich es schon wichtig daß solche Sachen hier im Forum soweit wie möglich richtig rübergebracht werden. Das gilt im übrigen keineswegs nur für das Thema Autoeinfuhr sondern für die meisten Vertrags- und Arbeitsrechtlichen Feinheiten, Zollformalitäten und ähnliches in Norwegen.
Es ist schön wenn ich zum Beispiel lese daß es in Norwegen keine GEZ gibt. Weniger schön ist wenn ich schon alleine aufgrund der Tatsache daß auf der Liste der Umzugsgüter die beim Zoll landet ein TV-Gerät steht eine Rechnung aus Mo bekomme über die Kleinigkeit von rund 2040,- nok pro Jahr. Aus der Tretmühle wieder rauszukommen ist nämlich auch für Einheimische nicht leicht. Ganz generell finde ich da etwas mehr Sorgfalt bei den Ratschlägen in der Rubrik "Auswandern" und "Mobilität" angebracht, immerhin kann man da zum Teil hübsch auf die Nase fallen.

Dazu kommt die Erfahrung daß man oft bei Norwegern die selber bis über sämtliche Haarspitzen verschuldet sind (die das aber meist wenig stört) auf totales Unverständnis stößt wieso man denn nicht einfach mal eben weitere 100.000,- nok von der Bank holt um irgend sowas wie eben diese Einfuhrabgaben einfach cash zu bezahlen...
Auch da besteht nämlich zumindest in den unteren Einkommensklassen ein gewaltiger Unterschied zwischen dem de facto mehr und mehr verarmenden Deutschland und einem noch recht sorglos lebenden Norwegen. Es stößt auf puren Unglauben wenn man hier erzählt das hunderttausende in Deutschland nicht einmal mehr ein Girokonto ohne Probleme bekommen, geschweige denn Kreditkarten...
Tatsächlich ist es für die allermeisten Einheimischen leicht, sogar viel zu leicht wenn ich mir junge Leute ansehe, sich auch ohne Sicherheiten bis zum Gehtnichtmehr zu verschulden. Auf der einen Seite mag es da langfristig sogar ein Glück sein daß diese Möglichkeit Einwanderern während der ersten Jahre fast ganz verschlossen ist. Auf der anderen Seite ist es durchaus Konfliktträchtig wenn deutsche Facharbeiter eben weder aus Deutschland mit Kreditkarten etc. gesegnet sind noch hier so ohne weiteres in dieses System intergrierbar sind während hier bereits Jugendliche bei McWürg mit der eigenen Visakarte zahlen...


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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Wick1e » Sa, 28. Jan 2006, 23:43

Verstehe ich das richtig wenn man eine P-nummer hat darf man kein ausl. fahrzeug in N fuehren?

Das kann doch nicht stimmen.

Wenn ein norw. ins ausland umzieht, duerfte er dann ja nicht mit seinem ausl. fahrzeug nach N in den urlaub fahren.
Dies darf man aber eindeutig wenn man nicht in N wohnt. (folkeregister/ 185 tage regel).

Mann verliert nicht die P-nummer wenn man aus N auszieht.
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Alsterix » So, 29. Jan 2006, 0:05

Wer seinen Wohnsitz in Norwegen hat (Folkeregister) darf in Norwegen kein ausländisches Fahrzeug führen, es sei denn er fällt unter die Sonderregel (vorübergehender Aufenthalt bis zu längstens einem Jahr) oder er hat vom Zoll eine Erlaubnis zur vorübergehenden Nutzung bekommen.
Norweger die nicht in Norwegen ihren Wohnsitz haben sondern irgendwo im Ausland dürfen - etwa im Urlaub - selbstverständlich auch mit ihrem ausländischen Auto hier rumgurken.

Bevor sich da nun wieder jemand den Kopf zerbricht über listige Konstruktionen mit Erst- und Zweitwohnsitzen :
Norwegen hat dazu eine ganz klare Rechtsordnung.
Entweder hat man hier seinen Wohnsitz (und ist hier steuerpflichtig) oder eben nicht.
Im Zweifel ist tatsächlich diese 183-Tage-Regel entscheidend :
Auch mit einer wunderschönen deutschen Anmeldebestätigung wird absolut kein Auge zugedrückt wenn die Behörden spitzkriegen daß jemand im Jahr diese 183 Tage erreicht hat -
dann ist er dran :peng:

Insoweit hat Wick1e völlig recht : Die P-Nummer ist nicht entscheidend sondern der Wohnsitz.
Ohne P-Nummer gibt`s allerdings keinen legalen Aufenthaltsstatus :wink:
Man kann sie aber - völlig richtig - da man sie lebenslang behält beliebig beim Umzug nach Tahiti, Titisee oder sonstwohin mitnehmen.


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