von Uwe » Sa, 08. Jul 2006, 12:53
@xidar: Vielen Dank für Deinen Link! Der ist sehr hilfreich und wer googelt, kann den identischen Txt von div. Generalkonsulaten und Botschaften Deutschlands überall auf der Welt (USA, Kanada, Estland usw.) bestätigt finden, d.h. deine Info vom deutschen Generalkonsulat Chicago ist weltweit bestätigt:
"Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben?
Falls Sie in Deutschland eine Wohnung behalten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, können Sie gemeldet bleiben, auch wenn Sie den Hauptwohnsitz im Ausland haben. Die vorhandene „Zweitwohnung“ wird- da in Deutschland einzige Wohnung- automatisch zum Erstwohnsitz. Die Wohnung muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben. Wer eine solche Wohnung nicht zur Verfügung hat, muss sich abmelden..."
Das ist eindeutig und klar: Wer aus D wegzieht, seine Wohnung/Haus verkauft bzw. Mietvertrag lündigt und sonst keine Wohnung mit Bad+Kochnische in D vorweisen kann (z.B. (Einlieger)wohnung bei den Eltern, eigene bisherige Zweitwohnung etc.), muss sich abmelden, alle anderen NICHT! Es gibt keine Mindestaufenthaltspflicht pro Jahr in der deutschen Wohnung. Und nur zur Klarstellung: Für deutsches Melderecht ist allein das deutsche Recht zuständig und anwendbar, was also eine norwegische Behörde ggf. dazu will, ist unerheblich, notfalls meldet man sich nach Abmeldung in D eben umgehend wieder dort an, falls die norweg. Behörde eine Abmeldebescheinigung sehen will (wollten sie noch nie).
Insofern ist die im Forum hochgehaltene Meinung, man MUSS sich auf jeden Fall abmelden und könne "auf keinen Fall" in D einen Wohnsitz gemeldet lassen, leider eine Fehlinformation mit vielen Folgen:
1. Wer in D abgemeldet ist, kann auch nicht 1-2 Jahre sein dt. Fahrzeug in Norwegen mit dt. Kennzeichen zugelassen haben. Ohne Wohnsitz in D verliert man sein recht, dort ein PKW auf sich zuzulassen.
2. Es gibt eine Fülle weiterer Nachteile, die in xidars Link allenfalls angedeutet sind: dt. Handy- und Kreditverträge verkomplizieren sich ggf. später erheblich, wenn man keinen Wohnsitz in D mehr hat(te), ebenso wer mal ein dt. Fuehrungszeugnis braucht, Waffen oder Sprengstoff in D legal besitzen will, seinen dt. Führerschein verloren hat, bei Kommunalwahl/Landtagswahl mitmachen will usw.
3. Unklar ist auch, inwiefern sich ein fehlender Wohnsitz auf rentenrechtliche Zeiten bei der Kindererziehung auswirken könnte. Ähnlich Ansprüche aus Norwegen hat man nicht automatisch (Mindestaufenthaltszeiten) und so könnte man beidseits leer ausgehen.
4. Die Abmeldung bräuchte man für die norweg. Kindergeldbeantragung:
Das glaube ich nicht, denn auch wenn das Kind abgemeldet ist, könnte u.U. noch ein Kindergeldanspruch in D fortbestehen. M.W. will die norweg. Behörde einen Nachweis, dass für das Kind kein dt. Kindergeld mehr bezahlt wird, mehr nicht.
5. Die Dramatik, man könne seinen Pass dann nicht mehr mal bei der Botschaft in Oslo verlängern, verstehe ich auch nicht ganz. Die meisten werden wegen bestehender familiärer Bindungen sowieso noch so einmal im Jahr nach D kommen und das dann vor Ort erledigen können. Ansonsten kann die deutsche Botschaft sehr wohl für einen tätig werden, auch wenn man in D noch einen Wohnsitz hat: dauert nur etwas länger und kostet halt etwas mehr.
Grüße,
Uwe