Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » So, 29. Jan 2006, 11:21

oter hat geschrieben:Ob es für Studenten irgendwelche Sonderwege gibt versuche ich mal in Erfahrung zu bringen. Denn das normale System würde ja schon bei einem ganz normalen Bachelor-Studiengang (3 Jahre) dazu führen, dass der Student im dritten Jahr zwangsläufig auf ein Auto verzichten muss


also das es da keine Studenten extrawurst gibt, das kann ich dir schon 100% sicher garantieren. Die Frage ist halt, wie das mit der P-Nummer aussieht. Allerdings bei einem vollzeitstudium bin ich mir sehr sicher das du diese bekommen wirst und dann gelten da dementsprechend die Regeln zum Thema Autoeinfuhr wie gehabt.

Wenn also aus deinen Unterlagen die länge des Studiums nicht hervorgeht und du jeweils auch nur für ein Jahr die Aufenthaltsgenehmigung bekommst, kønnte das mit der midlertidlig kjøreteilatelse gehen. Ist aber irgendwie ersichtlich das du zu einem dreijährigem Studium hier her kommst, musst du den Wagen einführen.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » So, 29. Jan 2006, 11:26

Grønn Demon hat geschrieben:Wenn die Aufenthaltsgenehmigung nur für ein Jahr gilt, wie soll dann der Zoll bitte das Auto verzollen wollen :?:


die PKW Einfuhr hat nichts direkt mit der länge der Aufenthaltsgenehmigung zu tun. Wenn du halt nachweisen kannst das du nur einen Arbeitsvertag für ein Jahr hast, wirst du in vielen Fällen auch nur für ein Jahr die Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Bekommst du aus irgendwelchen anderen Gründen nur eine eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr aber hast keinen Nachweis das du eben nur ein Jahr bleiben wirst (z.B in Form eines befristeten Arbeitsvertrags), wird der Zoll anehmen das du beabsichtigst länger bzw Dauerhaft hier zu bleiben. Sobald du dann die P-Nummer hast, wird dann vorrausgesetzt das man seinen PKW einführt. Tut man das nicht.... dann kann so was passieren wie letztens in Bodø!

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon omschka » Di, 31. Jan 2006, 18:15

So, nun habe ich die letzten Tage mal nicht die Zeit gefunden und lese, dass hier meine Frage eigentlich schon einmal fast "durch" ist. Aber eben nur fast.
Auch bei meinem Mann wurde bislang nur eine D-Nummer gewährt. Aber nicht, weil er in irgendeiner Weise begrenzt in Norge sein will/ wollte. Nun läuft zur Zeit sein Antrag auf eine Verlängerung. Mal sehen, was dann kommt. Aber ich werde im Juli/ August hinterher gehen und mich auch in Norwegen anmelden. In Deutschland melde ich mich ab. Das könnte bedeuten, ich bekomme eine D-Nummer, wie er am Anfang. Könnte aber auch eine P-Nummer werden.
Sind denn nun wie auf Seite 3 beschrieben, irgendwelche Nachweise bezüglich eines Befristungsgrundes tatsächlich von Bedeutung - oder ist nicht D eben D und nicht P?
Also tatsächlich ein unerschöpfliches Thema, aber nicht unwesentlich, denn ich will nach dem Umzug nicht innerhalb von 2 Wochen mein Auto wieder nach Deutschland bringen und mich um den Verkauf kümmern.
Also wenn dazu noch jemand was sagen kann......
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Alsterix » Di, 31. Jan 2006, 19:45

Leider läßt Du offen warum Dein Mann bislang nur eine D-Nummer hat, die Gründe dafür wären aber wohl entscheidend.
Grundsätzlich bekommt eigentlich jeder eine P-Nummer sobald der Status des Aufenthalts eindeutig klar ist, also eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist (für wenigstens ein Jahr wenn ich mich nicht irre).
Die D-Nummer ist dagegen wirklich nur eine Art Provisorium. d.h. sie kann von allen möglichen Institutionen (aetat, Banken, Folketrygden, Kommunen) beantragt werden die jemanden in ihren Unterlagen unterbringen müssen, der aber eben keine P-Nummer hat oder noch nicht hat.
Das gilt für ausländische Arbeitssuchende, Leute mit einem befristeten Arbeitsvertrag (1 Jahr oder weniger) usw. wenn sie eben voraussichtlich bald wieder aus Norwegen weggehen wollen oder man das einfach noch nicht wissen kann; ebenso auch für Ausländer die in Norwegen eine Ferienimmobilie kaufen aber eben immer nur zeitweilig als Touristen hier sein wollen. Daß "nur" eine D-Nummer erteilt worden ist sagt allein aber noch nix darüber ob man hier noch mit ausländischen Kennzeichen fahren darf. Im Prinzip kann das Verbot schon eintreffen wenn man hier seinen Wohnsitz hat (Registratur im Folkeregister), hier Steuern zahlt und die magische 182-Tage-Aufenthalts-Grenze überschreitet. Dann braucht es entweder den eindeutigen Nachweis (der im Auto mitzuführen ist) daß man nicht länger als ein Jahr bleibt, meistens die Kopie des Arbeitsvertrages.
Oder man besorgt sich die bewußte Erlaubnis vom Zoll um wirklich auf der sicheren Seite zu sein :wink:


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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon omschka » Di, 31. Jan 2006, 20:50

Hi!
Nun, warum er nur die D-Nummer hat, ist für mich nicht ganz klar. Er hatte eine Aufenthaltserlaubnis für 9 Monate oder so, bis Januar 06 und das wars. Ob es nur ein Irrtum ist, oder er irgendwie noch anders hätte tätig werden müssen, keine Ahnung.
Sein Arbeitsvertrag ist jedenfalls in keiner Weise befristet. Er ist ordentlich angestellt, zahlt Steuern, hat die Arztzuweisung und ist gleichzeitig noch in Berlin gemeldet. Soweit der Rahmen.
Aber das würde nach deinen Worten kein Anlass sein, sich auf diese D-Nummer zu berufen, wenn es um das Auto geht.
Nun schade, denn so werde ich unser liebes Auto wohl doch irgendwie vor/ während/ nach den Umzugswirren los werden müssen. Und eigentlich hab ich es auch so gerne. Aber es kostet uns ca. 4000 Euro bei der Eingangsabgabe. Und dafür kriege ich wohl auch ein Auto vor Ort mit Baujahr 97. Der Nachteil, du weißt nie, ob es so ein zuverlässiges Bienchen ist wie sein Vorgänger.
Aber vielen Dank erst mal für die ausführliche Antwort und noch hab ich es ja noch ein Weilchen.
Hilsen
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Shovel_Jørg » Di, 31. Jan 2006, 21:07

trolljenta hat geschrieben:
Gaustabooking hat geschrieben:Was geschieht denn wenn ich 2 Autos besitze und auf meinem Namen in Deutschland angemeldet sind?

Ich bin irritiert.

Ich besitze auch eine P Nummer. Aber ich kann doch nicht jedesmal bei einem längeren Aufenthalt jedes meiner Wagen (Deutschland) hier (Norwegen) an-, weg-, hin- und wieder zurückmelden????

Ich muss mir das noch mal durchesen.... :roll:


bøse Falle! Du hast deinen festen Wohnsitz hier und hast die P Nummer - ergo musst du deine Wagen hier anmelden! An sonsten kann es auch dir passieren das der Zoll deine Fahrzeuge einkassiert und erst dann wieder rausrückt wenn du diese ordnungsgemäss eingeführt hast und dann natürlich auch noch das fette bot bezahlt hast!

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Waer ja ein aehnlicher Fall wie bei mir. Ich habe ein Motorrad, seit langen nicht angemeldet, noch in Deutschland zu stehen. Wollte ich dieses Jahr "einfuehren" Bislang habe ich das nicht getan da mir die Unterstellmoeglichkeit und vor allem die Schraubmoeglichkeiten fehlen. Da gibt es so einige technische Sachen die nicht i.O. sind und gemacht werden muessen. Noch habe ich in Dtl eine Gerage wo ich das Motorrad im Urlaub nach und nach wieder flott mache. Aber so wie ich das sehe, reisst sich der Zoll alles unterm Nagel was er kriegen kann.

Anderrerseits kann ich es auch glaubhaft begruenden das sich das Motorrad aus den genannten Gruenden in Deutschland umheroxydiert. Im Brief ist ja die Abmeldung gestempelt und das Schild mit der abgekratzten Marke habe ich auch noch. Vorsichtshalber werde ich erst mal mit einer Briefkopie beim Zoll antanzen.... BEVOR ich das ganze Teil nach Norwegen kutschiere. Die sind mir einfach zu raffgierig. Kann mir gut vorstellen das die mir unter Umstaenden schon den Brief klauen.

Im Prinzip ist mir das aber alles hoechst unlogisch. Als Deutscher Staatsangehoeriger kann ich, solange ich eine Adresse (habe ich) dort habe, Autos kaufen und anmelden wie ich will. Deutschland interessiert auch gar nicht mein "Hauptwohnsitz" in Norwegen. Fuer Dtl ist mein Wohnsitz da wo ich in Dtl gemeldet bin bzw. wo mein Postkasten haengt und was auf dem P-Ausweis steht. Wie lange ich mich dort aufhalte ist voellig Wurst. Und wenn ich fuer einen Tag in Dtl in einen Palast wohne. Hauptsache ist nur das ich die Grundstuecksteuer dafuer bezahlen.
Interessant ist da schon wieder der Umstand, wenn ich irgendwann mal mit norw. Kennzeichen am Fahrzeug in Dtl angehalten werde. Die Sache ist wie in Norwegen. Nur das sich das dann nur auf die Zulassung bezieht. Da kann man der Polizei zwar die Green Card zeigen, ob die das dann auch abkauft ist eine andere Frage.

... und was zum Geier interessiert Norwegen was ich in Deutschland habe? Das ich eine norwegische P Nummer habe heisst noch lange nicht das ich vollstaendig nach Norwegen gezogen bin. Man kann immer noch 1000 krimskrams in Dtl rumzuliegen haben.
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Björn-Einar » Di, 31. Jan 2006, 22:08

Shovel_Jørg hat geschrieben:... und was zum Geier interessiert Norwegen was ich in Deutschland habe? Das ich eine norwegische P Nummer habe heisst noch lange nicht das ich vollstaendig nach Norwegen gezogen bin. Man kann immer noch 1000 krimskrams in Dtl rumzuliegen haben.

Auch wenn dich das wahrscheinl. nicht tröstet. Aber hier mit logik oder früher gelebtem selbstverständniss an die dinge heran zu gehen, habe ich mir fast gänzlich abgewöhnt. Um so mehr freue ich mich, wenn`s ab und zu mal ne positive ueberaschung gibt, in sachen bürokratie und regelwerk.
in diesem sinne
dirk
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Shovel_Jørg » Di, 31. Jan 2006, 22:45

Positive Ueberraschungen hin und her ...

Mich interessiert eigentlich nur wie ich meine Harley
a) Unbeschadet nach Norwegen bringe
und b) mir die Trolle vom Zoll das Teil nicht beschlagnahmen wie mein Auto

Weil mir ist das gleich ob jemand eine Uniform anhat oder nicht. Wird mir das Ding geklaut, kommt das einer Kriegserklaerung gleich. Das wuerde mich jede Nacht um den Schlaf bringen wenn ich weiss das der Ofen vielleicht auf so einen Zollverwahrungsplatz anrostet, einstaubt oder womoeglich irgendeine Person damit umherfaehrt. Zuviel Arbeit, Stunden und Schweiss stecken in diesen Teil das ich einfach sagen kann, verkauf ich einfach.

So sei es drum ...

wie sieht das eigentlich aus wenn ich mit so einen deutschen Ausfuhrkennzeichen beim Zoll auftauche, http://www.chemnitz.de/de/buerger/buerg ... usfuhr.htm und das vorher auch artig beim Zoll anmelde das ich da was "nachhole"? Moeglich waer auch, mit dem Anhaenger an der Grenze anhalten und den Transport dokumentieren zu lassen....

Gruss Jørg
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Uwe » Mi, 01. Feb 2006, 2:04

trolljenta hat geschrieben:[Sobald du dann die P-Nummer hast, wird dann vorrausgesetzt das man seinen PKW einführt. Tut man das nicht.... dann kann so was passieren wie letztens in Bodø!

Trollljenta


Schluck! Was ist denn in Bodø passiert? Werde in einigen Wochen auch wieder dorthin ziehen (nachdem gestern das Jobangebot kam :D )
- aber mir haben Sie in Bodø eigentlich problemlos und nett 2003 eine midlertidig kjøretillatelse fuer 2 PKW ausgestellt.

Gruesse,
Uwe

@Shovel-Jørg: Wer hat Dir denn das Auto beschlagnahmt - auch der Zoll in Bodø? :shock: Motorræder sind ja billiger; allerdings: Hubraum kostet. So ne Harley hat neu auch eine engangsavgift von bis ueber 100.000 NKr zzgl. Mwst.

Zu einem auch in diesem Thread aufgetauchten Problem hat aber noch niemand was sagen kønnen:
Was passiert, wenn man mit norweg. Kennzeichen in D herumduest und dabei gleichzeitig noch einen (Zweit-)Wohnsitz in D hat? D kennt ja keinen Zweitwohnsitz bei Erstwohnsitz im Ausland. Vielmehr ist der einzigste Wohnsitz in D immer Hauptwohnsitz, selbst wenn man sich > 183 Tage im Jahr im Ausland aufhält. Somit begeht man Steuerhinterziehung, wenn man in D mit norweg. Kennzeichen rumgurkt - und andere Deutsche dürfen sowieso das Auto nicht fahren.

Grüße
Uwe
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Alsterix » Mi, 01. Feb 2006, 9:34

Shovel_Jørg hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich aus wenn ich mit so einen deutschen Ausfuhrkennzeichen beim Zoll auftauche ?
Moeglich waer auch, mit dem Anhaenger an der Grenze anhalten und den Transport dokumentieren zu lassen....

Okay, Jörg, auch wenn Du langsam meine Geduld strapazierst :)
Du darfst wenn Du dauerhaft in Norwegen lebst (und das tust Du ja) hier keine Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung fahren.
Keine.
Überhaupt keine.

Nicht mit normalem deutschem Nummernschild, nicht mit Ausfuhrkennzeichen, nix - auch nicht
mit vergoldetem und vom Papst handsignierten Vatikankennzeichen.
Jedes Fahrzeug mit dem Du auf eigener Achse beim Zoll aufschlägst darf in Norwegen nur noch mit norwegischen Kennzeichen gefahren werden, ggf. also ab Grenze mit Norwegischen Kurzzeitkennzeichen (diese Klebedinger).
Nicht zu vergessen selbstverständlich : Bevor Du die für das Fahrzeug bekommst müssen die Einfuhrabgaben bezahlt werden. Alles klar ?

Die angedeutete Variante zwei ="auf dem Anhänger" sieht dagegen völlig anders aus. Auf dem Anhänger oder LKW oder im Container kannst Du natürlich ein Fahrzeug einführen wenn es nicht zugelassen werden soll, also nicht am Straßenverkehr teilnehmen soll. Trotzdem mußt Du auch dafür immer noch die Einfuhrumsatzsteuer (also MVA, 25%) bezahlen, aber eben keine Engangsavgift. Dafür darf das Teil dann in Norge rumoxydieren :wink:
Sobald das Fahrzeug allerdings in Norwegen zugelassen werden soll muß vorher die Engangsavgift bezahlt worden sein.

Eine akkurate Erläuterung was passiert wenn man Dich in Norwegen mit einem weder zugelassenen noch steuertechnisch ordnungsgemäß eingeführten Fahrzeug erwischen würde ist hoffentlich nicht nötig, oder ?
Nur soviel : das wird hier als ziemlich hochkarätige Straftat angesehen, demgegenüber sind die entsprechenden deutschen Strafbestimmungen ein besseren Bussgeld :wink:


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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Ingo M » Mi, 01. Feb 2006, 15:49

Ich habe in dieser Diskussion gesehen, dass "engangsavgift" mit "Eingangsabgabe" übersetzt wurde, was falsch ist und zu Missverständnissen führen kann.
"Engangsavgift" bedeutet "einmalige Abgabe", die halt ein Mal (sic!) geleistet werden muss, nämlich bei erstmaliger Zulassung eines KfZ in Norwegen (oder bei Änderung des abgabenmässigen Status)

Nur mal so als Präzisierung.
Jeg glemte å signere!
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Freundchen » Mi, 01. Feb 2006, 18:41

Hei alle sammen!

Also nachdem ich kurz vor einer Panikatacke stand, da hier im Forum die Einfuhrmodalitäten für PKW in einem Nachdruck postuliert wurden, die auch dem paragraphentreusten Zollbeamten alle Ehre gemacht hätte, habe ich einen Erfahrungsbericht, wie das bei uns und dem Zoll in Kristiansand lief:

Wir haben uns an die Handlungsabfolge gehalten, wie sie trolljenta empfiehlt.

1. statens vegvesen - Technische Untersuchung
Der technischen Zustand des Fahrzeugs hat niemanden interessiert. Nur Fahrgestellnummer gecheckt, Reifen kontrolliert - Fahrzeugschein und KfZ-Brief wurden einbehalten und das wars. Null Kosten da Eu-godkjenning vorhanden.

2. Kfz-Versicherung, nur Haftpflicht und Teilkasko bei if...

3. årsavgift bezahlt, wir haben über nettbank bezahlt und brauchten dann einen Ausdruck der Zahlungsübermittlung

3. prøvekjennmerke (275 NOK) geholt und ab zum Zoll in Kristiansand

Nun wirds interessant:
Meine Dame hat seit dem 24.08.2005 ihre fødselsnummer. Eigentlich hätte sie das Fahrzeug schon längst einführen müssen (aber das wissen wir ja schon).
Schon der nette Mann bei statens vegvesen sagte allerdings zu uns, wir sollten doch mit der Verzollung noch bis zum 31.1.06 warten, weil da doch der bruksfradrag von 34 auf 36 % springen würde. Also warteten wir noch mal 2 Wochen.

In Kristiansand beim Zoll wurde dann tatsächlich die engangsavgift auf den 01.02.2006 berechnet, unabhängig davon, wann die Einreise war oder die Personennummer ausgestellt wurde.
Für die Mehrwertsteuer haben wir eine Zeitwertermittlung vorgelegt, die wir uns taufrisch aus Deutschland zuschicken lassen haben. Auch hier wurden keine Fragen zum Datum oder Grund der Einreise gestellt. Grundlage der Mehrwertsteuererhebung war also die Zeitwertermittlung von Ende Januar 2006.
Die Rechtslage mag ja noch so "wasserdicht" sein, die Praxis sieht da doch lange nicht so dramatisch aus. :wink:

Die deutschen Nummerschilder haben wir übrigens gleich da gelassen und ein in Deutsch verfasstes Schreiben bekommen, dass die Schilder amtsgerecht vernichtet wurden.

4. zurück zu statens vegvesen (mit prøvekjennmerke), alle Unterlagen eingereicht und für ca. 280 NOK neue Autoschilder bekommen

:lol: :lol: :lol:

Ich kenne übrigens einen Deutschen, der hier schon 15 Jahre seinen PKW mit deutschen Kennzeichen fährt. Das Fahrzeug ist auf seine Schwester zugelassen und er hat halt kein Problem damit, bei einer Fahrzeugkontrolle ein bischen zu flunkern. :shock:

Also ich meine wenn man die Rechtlage nicht überstrapaziert, muss man nicht gleich nach zwei Wochen zum Zoll hecheln. Immer hübsch den Ball flach halten! :wink:

Freundlichst Freundchen!
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon trolljenta » Mi, 01. Feb 2006, 22:41

Ich kenne übrigens einen Deutschen, der hier schon 15 Jahre seinen PKW mit deutschen Kennzeichen fährt. Das Fahrzeug ist auf seine Schwester zugelassen und er hat halt kein Problem damit, bei einer Fahrzeugkontrolle ein bischen zu flunkern.


jo, so Leute sind mir auch schon begegnet. Aber nicht alle Polizisten machen die Hose mit der Kneifzange zu und irgendwann kann auch der Typ mal an einen anderen Ordnungshüter geraten (oder vieleicht an einen der ihn schon mal kontrolliert hat... noch besser) und dann ist Schicht im Schacht!!!

Die Regeln sind nun mal Fakt! Das im Alltag auch die Jungs vom Zoll nur Menschen sind und dort nicht allle mit dem Vorsatz zur Arbeit gehen ihren Mitmenschen das Leben so sauer wie møglich zu machen ist ebenfalls einer! Das Problem ist nur man weiss NIE an was für ein Typ Zøllner man da gerade antrifft und von daher empfieht es sich wirklich sich an die strengen aber klaren Spielregeln zu halten.

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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Shovel_Jørg » Do, 02. Feb 2006, 1:54

15 Jahre mit einen deutschen Nummernschild?

Also das glaub ich nicht! Irgendwann pfeifen die Spatzen das ja schon vom Dach das da wer mit auslaendischer Registrierung umherfaehrt. Das geht vielleicht wenn man ein einzelnes Haus auf einer Insel hat und jedesmal zu einer anderen Kaufhalle faehrt. Ist aber sehr utopisch.

Aber eine andere Sache. Ich kenne einen Deutschen dem das Auto auch beschlagnahmt wurde. Der hatte mal kurz Besuch auf der Arbeitsstelle bekommen. 4 Monate hatte der sich einen Papierkrieg mit dem Zoll geliefert. Ich weiss nicht wie er das gemacht hat, aber der hat sein Auto wiederbekommen ... ! mit deutscher Zulassung, und er hat die P Nummer. Das einzigste was er tun muss, ist alle 2 Monate nach Deutschland fahren und das auch nachweisen anhand von Tankbelegen.

So was sagen nun die Experten in Sachen "Wasserdichte Regelung" ?
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Re: Befristete Nutzung eines Privatpkw´s mit dt.Kennzeichen

Beitragvon Björn-Einar » Do, 02. Feb 2006, 2:08

also ich habe mich schon vor ner ganzen zeit eingehend durch die seiten vom zoll gekämpft. Aus diesem grund kann ich nicht mehr alles im o-ton zitieren. Aber auf was du scheinbar anspielst ist die reglung"... lebensmittelpunkt im europ. ausland", die so eine ähnl. regelung wie du sie hier anführst meint. Allerdings ist "lebensmittelpunkt" bis ins kleinste definiert . Und ich glaube mich zu erinnern das du alle 2 WOCHEN nachweislich in dein heimatland pendeln musst. Hin zu deinem "Lebensmittelpunkt". Fuer schweden und finnen die in ihren heimatländern hinter der grenze ihre wohnanschrift haben und eben alle zwei wochen mal rüberfahren (registrierung bei den grenzbehörden als nachweis?), und auf der anderen seite in norge arbeiten/leben ist das, bei nicht zu großer entfernung genial. Kennen einen schweden der das so macht seit jahren.Hat seine wohnung in halden, eine adresse in schweden auf der anderen seite und arbeitet im vestlandet. Nix engangsavgift und moms.
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