Bjørn hat geschrieben:trekkipauli hat geschrieben:hei, wenn die innenhöhe stimmt, das heißt , wenn du ein ausstelldach hast
und das ist falsch!
Richtig ist, dass es auf die Innenhöhe ankommt (mind. 1,70 m - ohne Ausstelldach). Erst dann handelt es sich nach deutschem Recht um ein Womo. Und wenn es nach deutschem Recht als "Sonder-Kfz" Wohnmobil eingestuft ist, wird diese im Brief vermerkte amtliche Klassifizierung auch von den Nordmen so kommentarlos übernommen.
Hallo Björn...
da liegst Du falsch. Mal abgesehen davon, daß die Dachhöhe nur 130cm betragen muß und daß Ausstelldach dafür sehr wohl relevant ist, wird man nur aufgrund einer dt. Klassifizierung nicht ein Fahrzeug als campingbil einführen können. Das widerspricht all meiner Erfahrung und den Erfahrungen, die Freunde von uns gemacht haben. Dem Zoll ist es zwar bei der Einfuhr ersteinmal egal, was Du da einführst..., die glauben Dir kommentarlos das campingbil. Aber statens vegvesen kontrolliert das sehr genau und richtet sich in keinster Weise nach dem, was Du an Papieren vorlegst. Da zählen nur Fakten. Zwischen dem Zoll und statens vegvesen gibt es dann später einen Datenabgleich und dann zahlt man ggf nach oder bekommt etwas wieder.
Grüßlis aus dem schneematschigen Mo i Rana...
vom NarVikinger Christoph