Wer kann mir sagen ,wie der Urlaubsanspruch in Norwegen geregelt ist (privat und staatlich)?
Ist es richtig, daß der erarbeitete Urlaubsanspruch des vorherigen Jahres im nächsten Jahr genommen werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
Jensen
Anonymous hat geschrieben:Die Grundlage für das Urlaubsgeld ist das Bruttogehalt des Vorjahres (aber nicht alle Zulagen werden da mit eingerechnet, z.B. Reisekostenerstattung u.ä. wird abgezogen). Vom Bruttogehalt bekommt man dann 12 % als Urlaubsgeld ausgezahlt. Hat man im Vorjahr nicht oder nur teilweise gearbeitet, kann man zwar Urlaub bekommen, aber dann unbezahlt, bzw. mit entsprechend weniger Urlaubsgeld.
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