Hallo Lars
Du mußt beim zuständigen Finanzamt eine Lohnsteuerkarte beantragen, die Du Deinem Arbeitgeber vorlegen mußt.
Das ist wahrscheinlich schon geschehen, oder? Ansonsten ist der Arbeitgeber nämlich dazu verpflichtet 50 % von Deinem Lohn einzubehalten. Das kannst Du Dir dann aber über die Jahressteuererklärung zurückholen. Diese muß in jedem Jahr bis spätestens 30. April eingereicht werden.
Sobald Du in Norwegen eine Arbeit gefunden hast, was ja bereits der Fall ist, solltest Du persönlich die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Polizeidienststelle beantragen nämlich durch Vorlage Deines Passes oder Persos und die Bestätigung bzw. den Anstellungsvertrag Deines Arbeitgebers. Wenn der Vertrag für weniger als ein Jahr gilt, dann wird Dir eine Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Vertrages gewährt. Wenn der Vertrag hingegen auf unbestimmte Zeit unterzeichnet worden ist, so wird normalerweise eine Erlaubnis über fünf Jahre gewährt und kann erneuert werden.
Zudem solltest Du Dich direkt nach Arbeitsaufnahme beim nächstgelegenen Einwohnermeldeamt (folkeregisteret). Nämlich abhängig von der Länge Deines Aufenthalts erteilt Dir das Einwohnermeldeamt entweder eine provisorische ``D``-Nummer oder eine persönliche ID-Nummer.
Infos über die Aufenthaltserlaubnis liegen auf Norwegisch, Englisch, Deutsch und Französisch vor und sind bei der zentralen Ausländerbehörde unter folgender Adresse erhältlich:
Utlendingsdirektoratet, P.O. Box 8108 Dep., N-0032 Oslo oder unter :
http://www.udi.no.
Nimm die Dinge selber in die Hand und wo Du nicht weiterkommst wirst Du bestimmt die nötige Hilfe und Unterstützung bekommen sicher auch durch Deinen Arbeitgeber.
Wir hoffen Dir geholfen zu haben und senden viele Grüße aus NRW!
Alex und Micha