mit eigenem Auto nach Norwegen für 1-2 Jahre

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mit eigenem Auto nach Norwegen für 1-2 Jahre

Beitragvon Tatjana und Bernd » Do, 11. Mär 2010, 20:19

wir wollen im Sommer für 1-2 Jahre nach Norwegen um dort zu arbeiten. Das eigene Auto soll mit. Eine Verzollung des Autos ist laut norweg. Zoll nicht erforderlich wenn ein befristeter Arbeitsvertrag besteht mit Höchstdauer von bis zu 2 Jahren. Alles also kein Problem aber!!! ... eine KFZ Versicherung in Deutschland ist nur möglich bei Erstwohnsitz in Deutschland. Das Auto in Norwegen anzumelden scheidet wegen der immensen Zollgebühren aus.
Kann uns hierzu jemand weiterhelfen?! Braucht man einen Wohnsitz in Norwegen wenn man dort 1-2 Jahre arbeitet. Wie sieht es steuerrechtlich aus? (Doppelversteuerung?!). Was ist ausserdem zu beachten?
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Re: mit eigenem Auto nach Norwegen für 1-2 Jahre

Beitragvon TORILA62 » Do, 11. Mär 2010, 21:12

Ihr habt eine PN
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Re: mit eigenem Auto nach Norwegen für 1-2 Jahre

Beitragvon sunnebo » Mo, 26. Apr 2010, 12:26

Habe in diesem Kontext auch mal eine Frage:

Ich beginne im September einen Job mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Meine Partnerin fängt aktuell an zu arbeiten - mit einem zunächst auf 1 Jahr befristetem Vertrag.

Wir brauchen dort 2 Autos. Aktuell haben wir 2: einen, der auf meinen Namen zugelassen ist, der andere auf den Namen meiner Partnerin. Beide noch mit deutscher Zulassung, da ich noch in Deutschland bin und meine Partnerin vorwiegend in Norwegen, von dort aus aber als Freelancerin arbeitet.

Mein Auto ist bei der Einfuhr nach Norwegen deutlich teurer als das meiner Parnterin.

Deshalb unsere Idee: Meine Partnerin fährt, solange sie den befristeten Vertrag hat, mit meinem Wagen mit deutscher Zulassung weiter, ich führe ihren Wagen nach Norwegen ein (auf meinen Namen). Wir tauschen also die Autos. Mit ist klar, dass ich dann "meinen" Wagen mit deutscher Zulassung in Norwegen nicht mehr fahren darf, wenn meine Partnerin nicht daneben sitzt.

Aber darf sie einen Wagen mit deutscher Zulassung fahren, der nicht auf sie zugelassen ist? Sie muss sich das Fahren mit deutscher Zulassung ja genehmigen lassen (gegen Vorlage des befristeten Arbeitsvertrages).

Weiß da jemand Bescheid oder hat einen Link zum Nachlesen?

Danke!
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Re: mit eigenem Auto nach Norwegen für 1-2 Jahre

Beitragvon der westfale » Mo, 26. Apr 2010, 15:58

sunnebo hat geschrieben:Habe in diesem Kontext auch mal eine Frage:

Ich beginne im September einen Job mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Meine Partnerin fängt aktuell an zu arbeiten - mit einem zunächst auf 1 Jahr befristetem Vertrag.

Wir brauchen dort 2 Autos. Aktuell haben wir 2: einen, der auf meinen Namen zugelassen ist, der andere auf den Namen meiner Partnerin. Beide noch mit deutscher Zulassung, da ich noch in Deutschland bin und meine Partnerin vorwiegend in Norwegen, von dort aus aber als Freelancerin arbeitet.

Mein Auto ist bei der Einfuhr nach Norwegen deutlich teurer als das meiner Parnterin.

Deshalb unsere Idee: Meine Partnerin fährt, solange sie den befristeten Vertrag hat, mit meinem Wagen mit deutscher Zulassung weiter, ich führe ihren Wagen nach Norwegen ein (auf meinen Namen). Wir tauschen also die Autos. Mit ist klar, dass ich dann "meinen" Wagen mit deutscher Zulassung in Norwegen nicht mehr fahren darf, wenn meine Partnerin nicht daneben sitzt.

Aber darf sie einen Wagen mit deutscher Zulassung fahren, der nicht auf sie zugelassen ist? Sie muss sich das Fahren mit deutscher Zulassung ja genehmigen lassen (gegen Vorlage des befristeten Arbeitsvertrages).

Weiß da jemand Bescheid oder hat einen Link zum Nachlesen?

Danke!


Wenn ihr das genau so durchzieht dann brauchen die Beamten hier ungefaehr zwei Jahre um da durchzublicken. Das sollte ausreichend Zeit sein um weiter Moeglichkeiten zu suchen.

Lykke til og hilsen

Mark
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Re: mit eigenem Auto nach Norwegen für 1-2 Jahre

Beitragvon sunnebo » Mo, 26. Apr 2010, 17:18

der westfale hat geschrieben:
sunnebo hat geschrieben:Habe in diesem Kontext auch mal eine Frage:

Ich beginne im September einen Job mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Meine Partnerin fängt aktuell an zu arbeiten - mit einem zunächst auf 1 Jahr befristetem Vertrag.

Wir brauchen dort 2 Autos. Aktuell haben wir 2: einen, der auf meinen Namen zugelassen ist, der andere auf den Namen meiner Partnerin. Beide noch mit deutscher Zulassung, da ich noch in Deutschland bin und meine Partnerin vorwiegend in Norwegen, von dort aus aber als Freelancerin arbeitet.

Mein Auto ist bei der Einfuhr nach Norwegen deutlich teurer als das meiner Parnterin.

Deshalb unsere Idee: Meine Partnerin fährt, solange sie den befristeten Vertrag hat, mit meinem Wagen mit deutscher Zulassung weiter, ich führe ihren Wagen nach Norwegen ein (auf meinen Namen). Wir tauschen also die Autos. Mit ist klar, dass ich dann "meinen" Wagen mit deutscher Zulassung in Norwegen nicht mehr fahren darf, wenn meine Partnerin nicht daneben sitzt.

Aber darf sie einen Wagen mit deutscher Zulassung fahren, der nicht auf sie zugelassen ist? Sie muss sich das Fahren mit deutscher Zulassung ja genehmigen lassen (gegen Vorlage des befristeten Arbeitsvertrages).

Weiß da jemand Bescheid oder hat einen Link zum Nachlesen?

Danke!


Wenn ihr das genau so durchzieht dann brauchen die Beamten hier ungefaehr zwei Jahre um da durchzublicken. Das sollte ausreichend Zeit sein um weiter Moeglichkeiten zu suchen.

Lykke til og hilsen

Mark


Ja, irgendwie tricky...

Aber die Frage ist: Wenn meine sambo sich die Genehmigung holt, aufgrund ihres befristeten Arbeitsvertrages weiter mit deutschem Kennzeichen fahren zu dürfen - dann legt sie doch die Papier "meines" Wagens vor (die auf meinen Namen ausgestellt sind - ich habe ja noch einen deutschen Wohnsitz). Ist das zulässig? Ich habe in den entsprechenden Texten nichts Gegenteiliges gelesen, bzw. ist diese Situation vielleicht noch gar nicht angedacht. Oder ist der Fall eigentlich egal, weil ja eh nur sie bzw. kein in Norwegen unbefristet arbeitender Mensch bzw. kein norwegischer Staatsbürger den Wagen fahren darf (ohne dass sie im Wagen sitzt)?
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