und zugelassen.Wie erwartet, macht es Probleme, die zusætzlichen Angaben der deutschen Zulassungsbescheinigung in die norwegischen Zulassungspapiere uebertragen zu bekommen.
Allerdings ist dies (mal abgesehen von den Uebersetzungen) fuer uns unverstændlich, dass die norwegische Zulassungsbehørde hier diese zusætzlichen Abnahmen nicht uebertragen will und diesbezueglich die deutschen Papiere zwar eingezogen hat, deren Inhalt jedoch ignoriert.
Ich habe mal gehørt, dass es im europæischen Recht geregelt sei, dass das, was in einem EU-/EWR-Land zugelassen und genehmigt wurde, auch fuer alle anderen EU-/EWR-Lænder gilt. (Allerdings ist dies wirklich nur Høren-Sagen - habe bisher noch nix konkretes dazu gefunden....
Die Zulassungsbescheinigungen sind ja vor allem auch bezueglich der Felder mittlerweile einheitlich, so dass ein einfaches Uebertragen der Daten møglich ist.
Desweiteren wurden teilweise Angaben völlig anders übernommen, als in dem deutschen Dokument. Zum Beispiel steht in der deutschen Zulassungsbescheinigung im Feld S.1 (Sitzplætze einschliesslich Fahrersitz) 9, in der norwegischen Zulassung steht jetzt jedoch nur 8. Dies ist kein Schreibfehler, sondern bewusst so gemacht, weil im Fahrzeug nur 8 Sitze vorhanden sind. Entsprechend der deutschen (und damit europæisch gueltigen) Genehmigung ist das Fahrzeug fuer 9 Sitze zugelassen, da man im Frontbereich auch statt des einzelnen Fahrersitzes eine Doppelbank verwenden darf. Wenn wir dies nun so einbauen wollten, wære dies nach norwegischer Zulassung eine Verænderung, die neu abgenommen werden muesste. Dies ist doch aber eigentlich nicht korrekt, da das Fahrzeug ja von vornherein fuer 9 Sitze zugelassen war.
Habe dann mit einem Kollegen darueber gesprochen, der gleich seinen Bruder anrief (der arbeitet bei Statens vegvesen). Und wie sich herausstellte, war er "am Rande" bei dieser Geschichte dabei und versuchte zu erklæren, warum man aus dem 9Sitzer kurzerhand und eigenmæchtig einen 8Sitzer machte. Erklærung O-Ton Statens vegvesen: "Mit 9 Sitzplætzen inkl. Fahrer wære dies ein Minibuss und kein Personbil mehr und man bræuchte einen Minibuss-Fuehrerschein...."
Etwas unglæubig (alles in Europa ist geregelt und ausgerechnet die Anzahl der Sitze soll unterschiedlich sein?) machte ich mich wieder an meinen Platz und schaute direkt bei Statens vegvesen auf der Homepage nach. Und siehe da - ein Personbil kann bis zu 8 Passagierplætze plus Fahrersitz haben - macht nach Adam Riese 9. Ein Minibuss beginnt erst bei 10 Sitzplætzen inkl. Fahrer.
Die haben schlichtweg duenne Gruetze erzæhlt und eigenmæchtig die Daten geændert. Also nicht irgendwer, sondern diejenigen die fuer die Zulassung zustændig sind und sich damit auskennen sollten!
Außerdem wurden unter anderem im Fahrzeug ein Rußpartikelfilter, Spoiler, Fahrwerk, Anhængekupplung sowie Austauschbremsleitungen eingebaut, die ja nicht der Standardauslieferung entsprechen - aber in den deutschen Zulassungspapieren vermerkt und genehmigt sind. In genau diesem Zustand wurde das Fahrzeug hier in Norwegen bei der Zulassungsbehørde vorgestellt, genehmigt und zugelassen. Die Sondereinbauten wurden jedoch nicht in der norwegischen Zulassung vermerkt. Das finden wir nicht richtig. Man kønnte ja hinterher auf die Idee kommen, uns so zu unterstellen, dass diese baulichen Verænderungen erst nach der norwegischen Zulassung vorgenommen wurden und dies neu genehmigt werden muesste. Etwas, was bereits genehmigt war.
Ausserdem war die deutsche Zulassungsbescheinigung der einzige Nachweis, dass diese Teile ordnungsgemæss verbaut und genehmigt wurden. Die roten TÜV-Bescheinigungen, ABE's etc. mussten ja damals bei Eintragung in die Zulassungsbescheinigung abgegeben werden. Diese haben wir also gar nicht mehr.
Und die Zulassungsbescheinigungen selbst mussten wir der norwegischen Zulassungsbehørde aushændigen und haben nun keinerlei anderen Nachweis mehr darueber (ausser ner Kopie).
Wer von Euch hat diesbezueglich Erfahrungen? Wer kann uns nen Tipp geben, an wen wir uns wenden kønnen?
Wer weiss genaueres ueber die Regelungen von Zulassungen innerhalb EWR/EØS - was gilt wo?
Gibt es eigentlich eine dem Statens vegvesen uebergeordnete Stelle oder eine, wo man sich mit Unstimmigkeiten hinwenden kann? Also gerade das mit den Sitzplætzen schlægt ja wohl dem Fass den Boden aus...
Btw: Ich will jetzt keine Diskussionen los treten, warum da ein Fahrwerk oder andere Bremsleitungen drin sind oder warum wir das Fahrzeug ueberhaupt importiert haben und uns nicht eins in Norwegen gekauft haben.... Das hat Gruende, um die es hier nicht geht.



