Standesamt-Zuständigkeit

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Standesamt-Zuständigkeit

Beitragvon Freki » Fr, 23. Apr 2010, 16:29

Hallo!
Ich hoffe, das passt hier rein.
Ich muss mir diverse Unterlagen aus Deutschland zulegen (u.a. Geburtsurkunde) und habe schon bei meinem letzten zuständigen Standesamt in Berlin/Pankow per Mail angefragt bzw. versucht anzurufen, ob ich überhaupt da richtig bin oder mich an meine Geburtsstadt wenden muss.
Leider antworten die Pappnasen von der Behörde da nicht, per Telefon komme ich aus irgendwelchen seltsamen Gründen auch gerade nicht durch und im Netz erfahre ich nur, WAS ich beim deutschen Standesamt kriegen kann, aber nicht, WELCHES für mich zuständig ist...
Weiß hier jemand zufällig, ob das zuständige Standesamt in solchen Fällen das Standesamt des letzten Wohnortes in D. ist oder das der Geburtsstadt?
Kann man solche Dinge zur Not auch über die Botschaft laufen lassen und ist das sauteuer oder bezahlbar?
Wer eine Baustelle verstanden hat, kann die Welt erklären! Nora41
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Re: Standesamt-Zuständigkeit

Beitragvon puschi82 » Fr, 23. Apr 2010, 17:21

Hallo!
Deine Geburtsturkunde musst du in der Stadt beantragen wo du geboren bist, das weiss ich ganz genau weil ich die auch gerade beantragen musste!

LG :)
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Re: Standesamt-Zuständigkeit

Beitragvon Freki » Sa, 24. Apr 2010, 9:29

Danke!
Das war erstmal wichtig.
Wer eine Baustelle verstanden hat, kann die Welt erklären! Nora41
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