Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

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Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Karsten » Mi, 28. Apr 2010, 23:53

Hei Leute,

nun steht sie auch bei mir an, die erste Selvangivelse. Und natürlich mache ich auch alles wieder auf den letzten Drücker. :zigarette:
Grundsätzlich vorab: Viel nicht zu Verstehendes gibt es ja erfreulicherweise nicht.

:arrow: Minstefradrag: Laut dieser Info vom Skatteetaten wurde eine Obergrenze von 70.350 taxiert.
Ich meine gehört zu haben, dass man vom zu Gesamtbrutto 36% abzieht und vom Ergebnis anschließend wieder 36% als dann gültiger Minstefradrag herauskommen sollte. In meinem speziellen Fall dann 11/12 davon, weil ich in 2009 eben nur elf Monate hier war. Stimmt das so?

:arrow: Standardfradrag: 10% vom Bruttoeinkommen
Wie ist hier das Bruttoeinkommen definiert? Laut Seite 13 in dieser netten Broschüre wird alles fein aufaddiert, inkl. der Feriepenger.
Ich habe nun das Problem(?), dass meine Feriepenger nicht auf meinen Gehaltsabrechnungen ausgewiesen sind. Zudem bekomme ich (im Gegensatz zum genannten Beispiel) einen Fastlønn.
Darf ich nun locker flockig 10,2% von der gelisteten Summe nehmen, zum Brutto hinzu addieren und auf dieser Grundlage dann 10% Standardfradrag beantragen? Oder muss ich mich hier am schon ausgewiesenen Betrag orientieren?

Würde mich über (ob der zeitlichen Enge) rasche Tipps von den "Alteingesessenen" oder denen, die sich gut auskennen, sehr freuen.

Viele Grüße
Karsten
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Schnettel » Do, 29. Apr 2010, 12:06

Hallo Karsten.

Zum Minstefradrag:
Karsten hat geschrieben:dass man vom zu Gesamtbrutto 36% abzieht und vom Ergebnis anschließend wieder 36% als dann gültiger Minstefradrag herauskommen sollte.
Wieso 2x 36% berechnen?
Von deinem Brutto - das, was auf deiner "årsoppgave" steht, werden entweder 36% berechnet, bzw. maximal 70.350 (fuer ein ganzes Jahr).
Hatte man uebers Jahr ein Gesamtbrutto von 100.000 NOK, sind das eben 36.000 NOK minstefradrag.
Hatte man uebers Jahr ein Gesamtbrutto von 200.000 NOK, sind das 70.350 NOK minstefradrag max. (auch wenn 36% eigentlich mehr wære).
Da du nur 11 Monate im Lande warst, wird der minstefradrag entsprechend reduziert und wære dann in deinem Fall maximal 64.488 NOK.

Zum Standardfradrag:
Wieso willst du manuell feriepenger dazu rechnen, die du gar nicht bekommen hast?
Der Standardfradrag bezieht sich auf dein Gesamtbrutto, das du ueber das Jahr bekommen hast.
Wenn 2009 dein erstes Jahr in Norwegen war, hast du doch ueberhaupt gar keine Feriepenger bekommen?! :shock:
Nimm einfach dein Gesamtbrutto von der Jahresendabrechnung des Lohn's (vøllig wurscht, ob festes Gehalt oder Stundenlohn - Einkommen ist in dem Fall Einkommen). Und da zæhlen auch die Feriepenger dazu - aber eben nur, wenn du auch welche bekommen hast.

Schau doch mal hier: http://www.skatteetaten.no/Applikasjoner/Enkel2009_26032010.htm
Dort kannst du ganz einfach deine Steuer ausrechnen (lassen). Und dort ist auch erklært (unter "Hjelp" und "Satser"), wie das u.a. mit den Freibetrægen zu sehen ist.

Wenn du nicht noch andere Ænderungen fuer deine Steuererklærung hast, sollte i.d.R. alles drin stehen (auch der Minstefradrag), du fuegst noch den Standardfradrag hinzu (10% vom Brutto, max 40.000 - wird auch nicht reduziert, auch wenn du nur 11 Monate im Land warst) und fertig... :-)
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Karsten » Do, 29. Apr 2010, 12:34

Hei Schnettel,

vielen Dank für deine Hinweise.
Folgendes:

Schnettel hat geschrieben:Wieso willst du manuell feriepenger dazu rechnen, die du gar nicht bekommen hast?
[...]
Wenn 2009 dein erstes Jahr in Norwegen war, hast du doch ueberhaupt gar keine Feriepenger bekommen?! :shock:

Verstehe ich nicht so ganz. Das Rechenbeispiel in der verlinkten Broschüre zeigt in meinen Augen klar, dass vom dem in 2009 erhaltenen Lohn 10,2% Feriepenger genommen und dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden.

Mir ist völlig klar, dass ich mir in 2009 meine Feriepenger erst für dieses Jahr erarbeitet habe. Aber wäre es dann nicht widersinnig, wenn diese erst in 2010 steuerlich berücksichtigt werden? Die Belastung hatte ich schließlich 2009. Ansonsten ist das Beispiel dort für den Popo. Der Steuerpflichtige wird jetzt kaum den exakt gleichen Betrag verdient haben wie im Vorjahr.

Jedenfalls spuckt mir der Steuerrechner die erwarteten Werte aus, wenn ich die bisherigen Angaben berücksichtige und nur noch den Standardfradrag hinzufüge.
Mein Problem ist einfach, dass ich von Finanzangelegenheiten absolut keinen Plan habe und mich auch nicht dafür interessiere. (...solange ich genügend Penger zur Verfügung habe...)

Ich schick das Teil dann jetzt mal ab, harre der Dinge, die da kommen werden und freue mich auf eine fette Rückzahlung im 5-stelligen Bereich. 8)
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Schnettel » Do, 29. Apr 2010, 12:51

Karsten hat geschrieben:Ansonsten ist das Beispiel dort für den Popo.
Das war ja lieb ausgedrueckt... :lol:
Aber ich vermute einfach mal, man wollte niemanden mit der Beruecksichtigung einer Lohnerhøhung zwischen den Jahren noch mehr verwirren.
Das mit den feriepenger ist fuer Otto Normalverbraucher eh schon nicht einfach zu verstehen.
Aber es ist tatsæchlich so: Die feriepenger werden erst in dem Jahr dem Bruttolohn zugerechnet, wenn sie ausgezahlt werden. Das Feriengeld selber wird ja unversteuert ausgezahlt. Aber in der Jahresendabrechnung ist es dann im Brutto mit drin.
Und so wird es auch in die Steuertabellen, die uebers Jahr angewendet werden, entsprechend mit eingearbeitet.
Und so ist es auch normal, dass du fuer das erste Jahr eine ordentliche Nachzahlung bekommst.
Na dann viel Spass mit der Extra-Spritze... :-)
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Ulrike44 » Do, 29. Apr 2010, 13:42

Komme ursprünglich beruflich aus dieser (Steuer-)Kante, allerdings in D, doch von daher rührt mein Interesse.

Liege ich richtig, wenn ich das so interpretiere:

Man hat ein Jahresgehalt von xxx mit dem AG vereinbart. Dieses Jahresgehalt wird (um auf den Monat zu kommen) durch 12 dividiert. Ein Zwölftel wird im ersten Jahr nicht ausgezahlt, sondern sozusagen aufgehoben für den unbezahlten Urlaubsmonat des Folgejahres. Das wäre die Vereinbarung zwischen AG und AN.

Jetzt kommt die Steuer: Weil dieses Zwölftel ja in - beispielsweise - 2009 nicht ausgezahlt wurde, wird es auch vom zu versteuernden Jahresbrutto abgezogen, denn was man nicht bekommen hat, dafür braucht man ja auch keine Steuern zu zahlen.

Im Folgejahr gleicht sich das aus: da hat man die Ersparnisse des vergangenen Jahres und legt zurück für das kommende.

Beispielsrechnung:
1. Jahr
vereinbartes Jahresbrutto 360.000 kr
das sind pro Monat 30.000 kr.
Ausgezahlt werden aber nur 330.000 kr,
somit wird die Steuer auch nur von 330.000 kr ermittelt.

2. Jahr
vereinbartes Jahresbrutto 420.000 kr
das sind pro Monat 35.000 kr
Ausgezahlt werden 385.000 kr aus lft. Jahr und 30.000 kr aus Vorjahr
Somit wird die Steuer von 415.000 kr ermittelt

Oder ist da noch ein weiterer Fallstrick bei?

Danke schon mal für die Aufklärung.

Gruß vom Langfjord

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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Karsten » Do, 29. Apr 2010, 14:02

Ulrike44 hat geschrieben:Beispielsrechnung:
1. Jahr
vereinbartes Jahresbrutto 360.000 kr
das sind pro Monat 30.000 kr.
[...]

2. Jahr
vereinbartes Jahresbrutto 420.000 kr
das sind pro Monat 35.000 kr

Bitte nenn mir doch den Arbeitgeber, der dir mehr als 15% Gehaltserhöhung gönnt... - da will ich hin!
:rofl:

Sorry für off-topic... :roll:
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Ulrike44 » Do, 29. Apr 2010, 14:14

Karsten hat geschrieben:Bitte nenn mir doch den Arbeitgeber, der dir mehr als 15% Gehaltserhöhung gönnt... - da will ich hin!
:rofl:

Sorry für off-topic... :roll:

Was glaubst du, warum ich genau dieses Beispiel gewählt hab - wollte doch den Thread in Gang halten :rofl:
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Schnettel » Do, 29. Apr 2010, 15:36

Hei Ulrike, prinzipiell ist das so richtig, ja.
:-)
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Ulrike44 » Mo, 24. Mai 2010, 13:10

Damit das hier nicht falsch stehen bleibt - ich verfolgte vor ein paar Tagen eine Diskussion in einem anderen Forum, die bewies, dass meine Interpretation des feriepenger falsch war.

Man kriegt für diesen Ausgleich des Ferienmonats nix in den anderen Monaten abgezogen, das feriepenger ist ein gesetzlich vorgeschriebener Zuschuss des Arbeitgebers, der sich nach bestimmten Modalitäten berechnet (aber auch, um Missverständnissen vorzubeugen, versteuert wird!).

Das bedeutet:

Wenn man sagen wir mal 330.000 kr/Jahr (brutto) vereinbart und einen Monat Urlaub hat, hat man ein Monatsgehalt von 30.000 kr während 11 Monaten. Im Urlaubsmonat bekommt man feriepenger vom Arbeitgeber, es wird also nicht vorher vom Gehalt einbehalten.

Da habe ich mir - zum Glück! - was Falsches zusammenreimt. Und dieses möchte ich dann hiermit richtigstellen. Wen's interessiert, der kann sich ja mal in die Berechnung einarbeiten - meine Neugier ist hiermit befriedigt - und so wünsch ich euch aus Langfjords Nieselregen

schöne Rest-Pfingsten

Ulrike
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Det22 » Mo, 24. Mai 2010, 13:51

NØ! :mrgreen:

Wenn man kr 330 000 / Jahr vereinbart, hat man monatlich 1/12 = kr 27 500.

Heisst im ersten Jahr der Anstellung in Norwegen (bei Beginn 1. Januar): Verdienst kr 330 000, kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, somit keine „feriepenger“. Bemessungsgrundlage „feriepenger“ fuer das zweite Jahr kr 330 000.

ABER: nimmt der AN im ersten Jahr den gesetzlichen Mindesturlaub als unbezahlten Urlaub (da kein „feriepenger“-Anspruch), verringert sich das Jahreseinkommen und damit auch die Bemessungsgrundlage fuer „feriepenger“ im Folgejahr um kr 27 500 --> kr 302 500.

2. Jahr (gleicher Verdienst, keine Gehaltserhøhung):
Alternative 1:
11 x kr 27 500 = kr 302 500 pluss 10,2% „feriepenger“ von der Bemessungsgrundlage des Vorjahres kr 330 000 = kr 33 600 -> Jahresgehalt kr 336 100 (Messungsgrundlage ”feriepenger” fuer das 3. Jahr kr 302 500)

Alternative 2:
11 x kr 27 500 = kr 302 500 pluss 10,2% „feriepenger“ von der Bemessungsgrundlage des Vorjahres kr 302 500 = kr 30 855 -> Jahresgehalt kr 333 355 (Bemessungsgrundlage ”feriepenger” fuer das 3. Jahr = kr 302 500)
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Ulrike44 » Mo, 24. Mai 2010, 14:07

Det22 hat geschrieben:NØ! :mrgreen:

Wenn man kr 330 000 / Jahr vereinbart, hat man monatlich 1/12 = kr 27 500.

Heisst im ersten Jahr der Anstellung in Norwegen (bei Beginn 1. Januar): Verdienst kr 330 000, kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, somit keine „feriepenger“. Bemessungsgrundlage „feriepenger“ fuer das zweite Jahr kr 330 000.

ABER: nimmt der AN im ersten Jahr den gesetzlichen Mindesturlaub als unbezahlten Urlaub (da kein „feriepenger“-Anspruch), verringert sich das Jahreseinkommen und damit auch die Bemessungsgrundlage fuer „feriepenger“ im Folgejahr um kr 27 500 --> kr 302 500.

2. Jahr (gleicher Verdienst, keine Gehaltserhøhung):
Alternative 1:
11 x kr 27 500 = kr 302 500 pluss 10,2% „feriepenger“ von der Bemessungsgrundlage des Vorjahres kr 330 000 = kr 33 600 -> Jahresgehalt kr 336 100 (Messungsgrundlage ”feriepenger” fuer das 3. Jahr kr 302 500)

Alternative 2:
11 x kr 27 500 = kr 302 500 pluss 10,2% „feriepenger“ von der Bemessungsgrundlage des Vorjahres kr 302 500 = kr 30 855 -> Jahresgehalt kr 333 355 (Bemessungsgrundlage ”feriepenger” fuer das 3. Jahr = kr 302 500)

:flenner: - ich geb's auf... Jedes Mal, wenn ich dachte, ich hätte es verstanden, ist's schon wieder falsch.
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Schnettel » Mo, 24. Mai 2010, 14:25

Det22 hat geschrieben:NØ! :mrgreen:

Wenn man kr 330 000 / Jahr vereinbart, hat man monatlich 1/12 = kr 27 500.

Heisst im ersten Jahr der Anstellung in Norwegen (bei Beginn 1. Januar): Verdienst kr 330 000, kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, somit keine „feriepenger“. Bemessungsgrundlage „feriepenger“ fuer das zweite Jahr kr 330 000.

ABER: nimmt der AN im ersten Jahr den gesetzlichen Mindesturlaub als unbezahlten Urlaub (da kein „feriepenger“-Anspruch), verringert sich das Jahreseinkommen und damit auch die Bemessungsgrundlage fuer „feriepenger“ im Folgejahr um kr 27 500 --> kr 302 500.

2. Jahr (gleicher Verdienst, keine Gehaltserhøhung):
Alternative 1:
11 x kr 27 500 = kr 302 500 pluss 10,2% „feriepenger“ von der Bemessungsgrundlage des Vorjahres kr 330 000 = kr 33 600 -> Jahresgehalt kr 336 100 (Messungsgrundlage ”feriepenger” fuer das 3. Jahr kr 302 500)

Alternative 2:
11 x kr 27 500 = kr 302 500 pluss 10,2% „feriepenger“ von der Bemessungsgrundlage des Vorjahres kr 302 500 = kr 30 855 -> Jahresgehalt kr 333 355 (Bemessungsgrundlage ”feriepenger” fuer das 3. Jahr = kr 302 500)

Genauso ist es korrekt. :super:

Ulrike44 hat geschrieben:Wenn man sagen wir mal 330.000 kr/Jahr (brutto) vereinbart und einen Monat Urlaub hat, hat man ein Monatsgehalt von 30.000 kr während 11 Monaten.
Das Jahresbrutto wird nicht durch die Anzahl Monate geteilt, die man arbeitet, sondern sind ein Gesamtjahresbrutto inkl. der feriepenger. Nur eben, dass man im ersten Jahr keine feriepenger bekommt. Daher hat man im ersten Jahr rund 1/12 weniger als das eigentlich vereinbarte Jahresbrutto.
Det22 hat das absolut richtig erklært.
Etwas "unrunder" wird die ganze Rechnerei dann, wenn man 5 Kalenderwochen Urlaub hat (weil dann vom Jahresbrutto 12% rausgerechnet werden, und der Rest sich auf rund 10,7xxx Monate verteilt).
Aber das Prinzip bleibt das Gleiche.
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon Ulrike44 » Mo, 24. Mai 2010, 14:30

Jaja, danke euch - hab's jetzt kapiert. So nach dem Motto "was lange währt...". Wird also vom Jahresgehalt doch abgezogen, weil das Jahresgehalt durch zwölf geteilt wird zur Berechnung des Monatsgehalts. Irgendwie hab ich da auf dem Schlauch gestanden - pardon!
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Re: Selvangivelse, Minstefradrag, Standardfradrag, Feriepenger

Beitragvon bennyson » Sa, 12. Jun 2010, 16:13

Also bedeutet das, dass man so oder so seinen vereinbarten Jahresurlaub nehmen kann und sollte, weil das feriepenger sowieso abgezogen wird?
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