Marika Anna L hat geschrieben:Nun ist es bald soweit. unser Sohn ist mit dem studium in Deutschland fertig und will dann gern im Herbst zu uns ziehen..
Er wäre hier dann Naturverwalter.
Wir arbeiten beide fest. Dachte es wäre eigentlich einfach für unseren Sohn im Rahmen der Familienzusammenführung hier her zu ziehen und einne D Nummer zu bekommen.
Nun habe ich gestern mit Leuten hier gesprochen, und war etwas irritiert. Sie meinten ohne Job würde er hier keine D - Nr. bekommen, weil er nicht minderjährig ist, sondern 23..Einen job hat er hier noch nicht, sondern will ihn sich dann suchen, sowie sich etwas in der Richtung ergibt, und er wird bei uns wohnen.
Wir denken er muss sich bei UDI anmelden und die Sache geht seine Gang...?? Oder sehen wir das falsch?
Hallo Marika Anna. Das mit der Familienzusammenfuehrung ist tatsæchlich so. Als Kinder zæhlen da nur die unter 21 Jahre.
Hier ist alles zusammengefasst, was bei der Registrierungsordnung nach EØS-Regelwerk zu beachten ist:
http://www.udi.no/Global/upload/Publika ... gen-NO.pdfDa steht auch noch ein Passus drin:
Barn, barnebarn osv. over 21 år som er forsørget av EØS-borgeren som er referanseperson eller dennes ektefelle, partner etc.
Inwieweit der gelten kann, weil euer Sohn ja noch nicht auf eigenen Fuessen steht, finanziell, kannst du nur beim UDI erfragen.
Allerdings kann euer Sohn sich ja zur Arbeitssuche bis zu 6 Monate in Norwegen aufhalten. Nur mit dem Registrieren wirds dann erst was, wenn er ne Arbeit hat...