Selvangivelse online ausgefüllt

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Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon spirit-01 » Do, 14. Apr 2011, 12:35

Hallo,

habe nun meine Selvangivelse online ausgefüllt und da ich noch ein ziemlicher Neuling hier drin bin, weiß ich nicht ob ich nun schon irgendwo sehen kann, was ich ungefähr als Steuerrückzahlung bekomme.

Ich sehe einen Betrag unter "Se oppdatert skatteberegning" ist das dieser Betrag?

Und noch eine Frage: Da meine Frau nur 4 Monate gearbeitet hat und nun keinen Job mehr hat habe ich nun trotzdem erst einmal meine alte Steuerkarte behalten (muss jetzt natürlich mehr Steuern im Monat bezahlen) aber wir denken halt, dass meine Frau bald wieder eine Arbeit findet und wir dann nicht immer hin und her wechseln müssen (außerdem ist das glaube ich auch im Jahr begrenzt wie oft man die Steuerklasse ändern darf, oder liege ich da falsch). Meine Frage dazu ist, weiß Skatteetaten am Jahresende, dass ich zuviel Steuern bezahlt habe und eigentlich hätte weniger bezahlen müssen?

DANKE!
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Re: Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon N2007 » Do, 14. Apr 2011, 19:29

Hallo,

der Betrag ist deine vorlaeufig berechnete Steuerschuld fuer das Jahr 2010 unter Beruecksichtigung der von dir eventuell vorgenommenen Aenderungen.

Die Differenz zwischen diesem Betrag und der Summe der von dir gezahlten Steuern in 2010 ergibt dann den Betrag den du schuldest oder als Guthaben zurueckerstattet bekommst.

Solltest du gar keine Aenderungen vorgenommen haben, kannst du dir die Rechnerei sparen.
In der Spalte, die mit "Foreløpig beregnet restskatt" (zu bezahlen) oder "Foreløpig beregnet skatt til gode" (zu erstatten) beginnt, findest du was du suchst.

Viele Gruesse
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Re: Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon spirit-01 » Do, 14. Apr 2011, 19:43

Hallo nochmal,

auf der vorläufigen Selvangivelse habe ich eine Gutschrift, jetzt musste ich online noch die 10% Fradrag eingeben. Die Summe die nun da steht ist nun mehr geworden kann ich dann davon ausgehen, dass das dann die Gutschrift ist? Wie ist das mit den 10% Fradrag bekomme ich diese 10% vom Gesamtbruttolohn wirklich ausgezahlt oder wird das in der Berechnung irgendwie eingefasst.

Sorry wegen der vielleicht blöden Fragen, aber ich kenne mich hier wie gesagt überhaupt nicht aus und würde gerne wissen, wo ich nun stehe.
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Re: Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon Karsten » Do, 14. Apr 2011, 19:47

N2007 hat doch schon ganz konkret beschrieben, was dort steht.

Also entweder "Foreløpig beregnet restskatt" (zu bezahlen) oder "Foreløpig beregnet skatt til gode" (Guthaben). Wenn du vorher schon ein Guthaben hattest und dann die 10% angibst, die du natürlich nicht bar ausbezahlt bekommst sondern vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, erhöht sich natürlich dein Guthaben.
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Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
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Re: Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon N2007 » Do, 14. Apr 2011, 20:31

Ich glaube wir stiften mehr Verwirrung als 'Erleuchtung'.

Vielleicht ist das auch dieser wirklich benutzerunfreundlichen elektronischen Steuererklaerung zuzuschreiben.

Anstelle eines indentischen Formats, welches dann einfach zu vergleichen waere, wird vor dem Absenden nur die Moeglichkeit gegeben, die vorgenommenen Aenderungen ohne Auswirkung auf die Steuerberechnung zu ueberpruen. Nach dem Absenden wird man dann mit dem errechneten Betrag der Steuerschuld 'beglueckt' und muss sich die Differenz selbst errechnen.

Oder gibt es in dem Gewirr der Zugaenge / Links eine Variante, die ein deckungsgleiches Format zur empfangenen selvangivelse nach den vorgenommenen Aenderungen darstellt?

Aber zurueck zur Frage.
Sollte der Fragesteller den gleichen Betrag meinen, den ich bei meiner ersten Antwort im Sinn hatte, und dieser Betrag die vorlaeufig errechnete Steuerschuld darstellt, dann sollte dieser Betrag unter keinen Umstaenden groesser werden. Das wuerde bedeuten, dass sich der Betrag der zu erwartenden Rueckerstattung verringert.

Falls gewuenscht, kann mir der Fragesteller gern per PN seine Telefonnummer mitteilen. Ich koennte dann mal versuchen, die Materie wie ich sie verstehe, zu erklaeren. Selbstverstaendlich unverbindlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit und / oder Vollstaendigkeit.

Zu den 10% fradrag kann ich nichts beitragen, da ich diesen Freibetrag nie in Anspruch genommen habe. Du bekommst aber nicht, wie Karten schon schrieb, 10% deines Bruttos zurueck; du verringest dein zu versteuerndes Einkommen um 10% und das auch nur bis zu einer Maximalsumme von 40K NOK.
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Re: Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon N2007 » Do, 14. Apr 2011, 20:34

Und gleich noch eine Entschuldigung an Karsten fuer die Falschschreibung seines Namens hinterher.
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Re: Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon spirit-01 » Do, 14. Apr 2011, 20:50

N2007 hat geschrieben:Vielleicht ist das auch dieser wirklich benutzerunfreundlichen elektronischen Steuererklaerung zuzuschreiben.

Anstelle eines indentischen Formats, welches dann einfach zu vergleichen waere, wird vor dem Absenden nur die Moeglichkeit gegeben, die vorgenommenen Aenderungen ohne Auswirkung auf die Steuerberechnung zu ueberpruen. Nach dem Absenden wird man dann mit dem errechneten Betrag der Steuerschuld 'beglueckt' und muss sich die Differenz selbst errechnen.


Ja genau das habe ich gemeint, wusste jetzt mit der Summe die dort angegeben ist nicht viel anzufangen, da es auf der vorläufigen Steuererklärung ja ganz gut ersichtlich war ob ich nun etwas bezahlen muss oder ob ich etwas zurück bekomme, aber im Onlineformat war es für mich nicht mehr rauszulesen und ich konnte mir auch nicht wirklich vorstellen das man die 10% noch dazu bekommt, wäre ja auch zu schön gewesen :lol:

Aber könnt ihr vielleicht auch noch meine 2. Frage beantworten?

DANKE!!! :D :D :D
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Re: Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon Schnettel » Mo, 02. Mai 2011, 14:21

N2007 hat geschrieben:Und gleich noch eine Entschuldigung an Karsten fuer die Falschschreibung seines Namens hinterher.
Hallo N2007. Mit "Edit" kann man Beitræge auch (noch eine ganze Weile) bearbeiten... ;-)

spirit-01 hat geschrieben:Ich sehe einen Betrag unter "Se oppdatert skatteberegning" ist das dieser Betrag?
Ich weiss nicht genau, welchen Betrag du meinst und was dort genau als Text dazu steht. (Ich kann bei mir diesen Punkt nicht benutzen, da ich Vermøgen im Ausland mit in der Selvangivelse aufgefuehrt hab - und dies eine manuelle Behandlung erfordert.)
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass nicht konkret dazu da steht, was fuer ein Betrag das genau ist (die berechnete Steuer oder das entsprechende Delta zur bereits gezahlten Vorauszahlung).
Wenn du eine Art "oppdaterte selvangivelse" mit dem zu erhaltenden Guthaben (oder evt. zu zahlenden Nachzahlung) haben møchtest, dann nimm dein aktualisiertes Formular und gib alle Posten mit ihren Betrægen hier ein. Dann weisst du, was unterm Strich rauskommt.

N2007 hat geschrieben:Vielleicht ist das auch dieser wirklich benutzerunfreundlichen elektronischen Steuererklaerung zuzuschreiben.
Benutzerunfreundlich? Kann ich nicht nachvollziehen. Man muss sich damit beschæftigen, ja. Aber das muss man ueberall, wenn's um die Steuererklærung geht.
Aber die Posten sind in der Regel gut erklært - egal, ob online oder in der Papierversion. Wer nicht weiter weiss, bekommt bei Skatteetaten direkt auch Hilfe (oder fragt halt hier ;-)).
Aber man muss natuerlich auch genau lesen, was in den einzelnen Postionen auch im Text steht.

Wenn ich an die Steuererklærungen in Dtl. mit den uempfundumpfzig tausend Zusatzformularen etc. pp. denke, finde ich die norwegische doch ausgesprochen einfach und die Online-Møglichkeit auch sehr benutzerfreundlich. Und wem das online nicht so liegt, kann alles auch per Papier abliefern.
Ausserdem ist auch sehr einfach, dass in der Regel alles bereits ausgefuellt ist. Bequemer geht's doch nun kaum.
Und wenn man zu unsicher ist, ob man hier oder da was falsch ausgefuellt hat, dann macht man "tilleggsopplysninger" und schreibt dort rein, wo der Schuh drueckt und man nicht weiter wusste.

N2007 hat geschrieben:Nach dem Absenden wird man dann mit dem errechneten Betrag der Steuerschuld 'beglueckt' und muss sich die Differenz selbst errechnen.
Wo liegt denn da das Problem? Man sieht die berechnete Steuer - weiss, was vorausbezahlt wurde - und braucht nun nur das eine vom anderen abziehen. ;-)

N2007 hat geschrieben:Oder gibt es in dem Gewirr der Zugaenge / Links eine Variante, die ein deckungsgleiches Format zur empfangenen selvangivelse nach den vorgenommenen Aenderungen darstellt?
Wie bereits oben verlinkt, hier: http://www.skatteetaten.no/no/Selvbetje ... aret-2010/

spirit-01 hat geschrieben:Meine Frage dazu ist, weiß Skatteetaten am Jahresende, dass ich zuviel Steuern bezahlt habe und eigentlich hätte weniger bezahlen müssen?
Hm, also ich kann eigentlich immer wieder nur das gleiche schreiben:
Im Laufe des Jahres wird mit dem "forskuddstrekk" eine Steuervorauszahlung vom Lohn abgezogen.
Erst mit der Steuererklærung wird die tatsæchliches Steuerschuld fuer das Jahr ermittelt. DANN wird endgueltig beruecksichtigt, welche Freibetræge gelten (oder auch nicht) usw. DARAUS wird die Steuerschuld berechnet. Davon wird dann das bereits als "Forskuddstrekk" einbehaltene davon abgezogen und daraus ergibt sich, ob man was nachzahlen muss oder zurueck bekommt.
Daher ist es auch mehr oder weniger egal, ob man z.B. ueber's Jahr in einer "falschen" Tabelle war (dies hat nur einen temporæren Effekt) - da dies dann spætestens zur Steuererklærung beruecksichtigt wird.
D.h.: Ja, Skatteetaten weiss, ob du zuviel Steuern gezahlt hast (oder eben zu wenig).
Das siehst du eben auch daran, ob du auf deiner Selvangivelse/ ein Guthaben (oder eine Nachzahlung) steht. Dann hast du entweder zuviel (oder zuwenig Steuern) gezahlt.

Zu den Steuerklassen: guck doch nochmal hier und in den entsprechenden Links im Thread.
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Re: Selvangivelse online ausgefüllt

Beitragvon jondal » Do, 29. Mär 2012, 22:05

Schnettel hat geschrieben:
N2007 hat geschrieben:Und gleich noch eine Entschuldigung an Karsten fuer die Falschschreibung seines Namens hinterher.
Hallo N2007. Mit "Edit" kann man Beitræge auch (noch eine ganze Weile) bearbeiten... ;-)

spirit-01 hat geschrieben:Ich sehe einen Betrag unter "Se oppdatert skatteberegning" ist das dieser Betrag?
Ich weiss nicht genau, welchen Betrag du meinst und was dort genau als Text dazu steht. (Ich kann bei mir diesen Punkt nicht benutzen, da ich Vermøgen im Ausland mit in der Selvangivelse aufgefuehrt hab - und dies eine manuelle Behandlung erfordert.)
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass nicht konkret dazu da steht, was fuer ein Betrag das genau ist (die berechnete Steuer oder das entsprechende Delta zur bereits gezahlten Vorauszahlung).
Wenn du eine Art "oppdaterte selvangivelse" mit dem zu erhaltenden Guthaben (oder evt. zu zahlenden Nachzahlung) haben møchtest, dann nimm dein aktualisiertes Formular und gib alle Posten mit ihren Betrægen hier ein. Dann weisst du, was unterm Strich rauskommt.

N2007 hat geschrieben:Vielleicht ist das auch dieser wirklich benutzerunfreundlichen elektronischen Steuererklaerung zuzuschreiben.
Benutzerunfreundlich? Kann ich nicht nachvollziehen. Man muss sich damit beschæftigen, ja. Aber das muss man ueberall, wenn's um die Steuererklærung geht.
Aber die Posten sind in der Regel gut erklært - egal, ob online oder in der Papierversion. Wer nicht weiter weiss, bekommt bei Skatteetaten direkt auch Hilfe (oder fragt halt hier ;-)).
Aber man muss natuerlich auch genau lesen, was in den einzelnen Postionen auch im Text steht.

Wenn ich an die Steuererklærungen in Dtl. mit den uempfundumpfzig tausend Zusatzformularen etc. pp. denke, finde ich die norwegische doch ausgesprochen einfach und die Online-Møglichkeit auch sehr benutzerfreundlich. Und wem das online nicht so liegt, kann alles auch per Papier abliefern.
Ausserdem ist auch sehr einfach, dass in der Regel alles bereits ausgefuellt ist. Bequemer geht's doch nun kaum.
Und wenn man zu unsicher ist, ob man hier oder da was falsch ausgefuellt hat, dann macht man "tilleggsopplysninger" und schreibt dort rein, wo der Schuh drueckt und man nicht weiter wusste.

N2007 hat geschrieben:Nach dem Absenden wird man dann mit dem errechneten Betrag der Steuerschuld 'beglueckt' und muss sich die Differenz selbst errechnen.
Wo liegt denn da das Problem? Man sieht die berechnete Steuer - weiss, was vorausbezahlt wurde - und braucht nun nur das eine vom anderen abziehen. ;-)

N2007 hat geschrieben:Oder gibt es in dem Gewirr der Zugaenge / Links eine Variante, die ein deckungsgleiches Format zur empfangenen selvangivelse nach den vorgenommenen Aenderungen darstellt?
Wie bereits oben verlinkt, hier: http://www.skatteetaten.no/no/Selvbetje ... aret-2010/

spirit-01 hat geschrieben:Meine Frage dazu ist, weiß Skatteetaten am Jahresende, dass ich zuviel Steuern bezahlt habe und eigentlich hätte weniger bezahlen müssen?
Hm, also ich kann eigentlich immer wieder nur das gleiche schreiben:
Im Laufe des Jahres wird mit dem "forskuddstrekk" eine Steuervorauszahlung vom Lohn abgezogen.
Erst mit der Steuererklærung wird die tatsæchliches Steuerschuld fuer das Jahr ermittelt. DANN wird endgueltig beruecksichtigt, welche Freibetræge gelten (oder auch nicht) usw. DARAUS wird die Steuerschuld berechnet. Davon wird dann das bereits als "Forskuddstrekk" einbehaltene davon abgezogen und daraus ergibt sich, ob man was nachzahlen muss oder zurueck bekommt.
Daher ist es auch mehr oder weniger egal, ob man z.B. ueber's Jahr in einer "falschen" Tabelle war (dies hat nur einen temporæren Effekt) - da dies dann spætestens zur Steuererklærung beruecksichtigt wird.
D.h.: Ja, Skatteetaten weiss, ob du zuviel Steuern gezahlt hast (oder eben zu wenig).
Das siehst du eben auch daran, ob du auf deiner Selvangivelse/ ein Guthaben (oder eine Nachzahlung) steht. Dann hast du entweder zuviel (oder zuwenig Steuern) gezahlt.

Zu den Steuerklassen: guck doch nochmal hier und in den entsprechenden Links im Thread.



o.k. vielleicht liegt hier die Antwort:
Mein Lebensgefaehrte und ich arbeiten im selben Betrieb (eigene AS), wir sind nicht verheiratet und ich habe ein Kind unter 18 Jahren aus meiner geschiedenen Ehe.
Wir verdienen monatlich das gleiche, ich erhalte, obwohl alleinerziehend mit Kind, den gleichen Nettolohn, zahle also die gleichen Steuern.
Auch auf der Sjølvmeldung, also diesem s.g. Stuerbescheid sind wir gleich veranlagt. gleiche Steuerklasse, gleiche Abzuege, gleiche Erstattung. Kann das sein.
Wenn das nicht richtig ist, was soll ich dann tun, einfach nur darauf hinweisen, dass ich ein Kind alleinerziehe, oder hat das vielleicht gar keine Auswirkungen?
jondal
 
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