Besteuerung bei < 6 Monate

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Besteuerung bei < 6 Monate

Beitragvon Uwe » So, 26. Okt 2003, 20:28

Hei igjen,
jetzt hab ich aus aktuellem Anlass selber nochmal eine wichtige Frage:
wie sieht die Besteuerung aus, wenn man knapp unter 6 Monate in Norge tätig war? Wird man dann für die Zeit, die man in Norge gearbeitet hat auch noch in D voll besteuert? :-?
Gibt es dabei sonstwas zu beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Uwe
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Re: Beteuerung bei < 6 Monate

Beitragvon Christoph » So, 26. Okt 2003, 21:00

Hallo Uwe...

normalerweise müßtest Du in dem Land eine Einkommensteuererklärung abgeben, wo Du Dich mehr als 183 Tage des Jahres aufgehalten hast, also in D.
In der Praxis war es jedoch so, daß alle die Deutschen, die ich kenne, sowohl in D als auch in N eine Erklärung abgegeben haben. In N wird dann einfach alles in Relation gesetzt, gearbeitete Monate/Jahr (x/12), ...und in den D mußt Du Deine norwegischen Einkünfte und die in Norwegen gezahlten Steuern mitangeben und alles wird auf das gesamte Jahr gerechnet.

Lykke til...

vom NarVikinger Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
Christoph
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Re: Besteuerung bei < 6 Monate

Beitragvon Arne.R. » Mi, 29. Okt 2003, 21:56

Moin Uwe!
Dazu hatte ich dir im April schon mal ne Antwort geschrieben (findest du mit der Suchfunktion, Stichwort "Einkommenssteuer" - wollte dir eigentlich den Link hierher kopieren, aber meine Browser zeigte nur die Frame-adresse an). Also kurz und buendig: In D wirst du nicht nur voll, sonder "vollER" besteuert. Dein norwegisches Einkommen wird næmlich erstmal zu den deutschen Einkuenften dazugezaehlt. Nach dieser Summe wird dann der Steuersatz nachgeguckt, und mit diesem Steuersatz wird dann dein deutsches Einkommen versteuert (das ganze nennt sich in der Sprache der Fiskalraubritter "Progressionsvorbehalt"). Dein Steuersatz wird also høher. In gewisser Weise ist das also eine Doppelbesteuerung, denn dein norwegisches Einkommen versteuerst du ja schliesslich auch in N.

Einen Zeitfaktor gibt es meines Wissens dabei nicht - spielt also keine Rolle, wie lange du wo gearbeitet hast. Ich selbst hatte in 2002 von August bis Dezember, also 5 Monate, hier gearbeitet, und mir ist genau das o.g. widerfahren. Musste die Dezember-Gehaltsabrechnung mit den Jahressummen im Original (!) nach D schicken...

Gruss,
Arne

PS: Hast du die Nordlichter gesehen?
Der Haushaltstipp (Nr. 1378):
Fleckenentfernungmittelflecken gehen mit Teer weg!
Arne.R.
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